Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Schlüssel verloren – Eine gute Haftpflichtversicherung zahlt

Eine gute Haftpflichtversicherung zahlt beim Schlüsselverlust. Diese Vorzüge einer Haftpflicht hätte der Beklagte in einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sicher zu schätzen gewusst. Er setzte sich nun bereits in dritter Instanz gegen einen möglichen Haftpflichtanspruch seines Vermieters zur Wehr.

Während der Schlüsselverlust manchen Menschen die Schweißperlen auf die Stirn treibt, bleiben Versicherte mit einer guten Haftpflichtversicherung meist cool. Sie müssen sich zumindest nicht über die Kosten ärgern, die der verlorene Schlüssel mit sich zieht. Denn das Geld für das Auswechseln von Schlössern und Schlüsseln wird vom Versicherer übernommen. Je nach Wohnhaus oder Firma kann der Austausch mit einigen tausend Euro zu Buche schlagen.

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Eine Haftpflichtversicherung, die bei Schlüsselverlust zahlt, hätte schon vielen Personen einigen Ärger erspart. Insbesondere dann, wenn sich daraus ein Rechtstreit entwickelt. In einem Fall vor dem BGH (Az.: VII ZR 205/13) forderte beispielsweise der ehemalige Vermieter des Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 1.500 Euro für die Kosten, die ihm für die Auswechslung des Haus- sowie Wohnungs- und Kellerschlosses entstehen würden. Der Bundesgerichtshof sprach den ehemaligen Mieter zwar nicht von seiner Schadensersatzpflicht frei. Allerdings liege erst dann ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden vor, wenn der Vermieter die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat. Das ist nicht der Fall gewesen.

Tipp:

Private Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer: Schon ab drei Euro monatlich lassen sich Tarife finden.

Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten durch Schlüsselverlust

Bei leistungsstarken Haftpflichtversicherungen ist der Schlüsselverlust gleich doppelt abgesichert. Denn sowohl der Schlüssel für die Mietwohnung als auch für die zentrale Schließanlage sind mitversichert. Der Versicherer übernimmt beispielsweise bis zu mehreren tausend Euro, die für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, aber auch für vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen, etwa ein Notschloss, nötig sind.

Haftpflichtversicherung leistet auch bei verlorenem Büroschlüssel

Über eine gute Haftpflichtversicherung kann außerdem der Verlust geschäftlicher Schlüssel sowie von Codekarten oder Generalschlüsseln mitversichert werden. Auch hier können neue Schlösser immense Kosten verursachen. Hinzu kommt, dass Unternehmen durch den möglichen Missbrauch des verlorenen Büroschlüssels ein erheblicher Schaden entsteht, für den der betroffene Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann. Ein schneller Austausch ist daher im Interesse der Schlüsselverlierers. Zudem ist es möglich, die Beauftragung einer Sicherheitsfirma zur Überwachung des Gebäudes für bis zu 14 Tage als Bestandteil des Versicherungsschutzes zu vereinbaren.

Wer bereits eine Haftpflicht abgeschlossen hat, sollte die eigene Haftpflichtversicherung auf Klauseln zum Schlüsselverlust überprüfen. Denn manche Privathaftpflichtversicherungen versichern lediglich private Schlüssel, andere überhaupt keine. Die Summe für den Schlüsselverlust kann zwischen 0, 15.000 oder sogar 50.000 Euro liegen. Sind die Leistungen bei Schlüsselverlust unzureichend, empfiehlt sich ein Versicherungswechsel.

Was ist beim Schlüsselverlust durch die Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Schlüssel, die den Zugang zu beweglichen Gegenständen ermöglichen, etwa Aktenschränke, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch etwaige Folgeschäden durch den Schlüsselverlust sind nicht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert. Hier greift im Zweifelsfall die Hausratversicherung, bei der zum Beispiel Einbruchdiebstahl mitversichert ist.

Schlüssel verloren – Gewerbliche Haftpflichtversicherung als Alternative

Für Selbstständige bietet sich zudem eine Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung an. Verlieren Mitarbeiter den Schlüssel zu den Büroräumen des aktuellen Auftraggebers, kommt eine gute Berufshaftpflichtversicherung dafür auf. Auch Lehrer sollten einen Blick auf die Zusatzklauseln in ihrer Haftpflichtversicherung werfen und sichergehen, dass Schlüsselverlust mitversichert ist.