Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Wer haftet beim Diebstahl der EC-Karte – Bank oder Kunde

EC-Karten sind heute der ständige Begleiter aller zahlenden Kunden. Wenn Geld- oder Kreditkarten gestohlen werden, muss der Besitzer schnell handeln und sie sperren lassen. Gegebenenfalls muss er selbst für den entstandenen Schaden nach dem Diebstahl der EC-Karte haften. Dies bestätigt jetzt ein aktuelles Urteil des Münchner Amtsgerichts.

Veröffentlicht am 20. Mai 2014

Wem nach dem Diebstahl der EC-Karte ein Schaden entsteht, der stellt sich schnell die Frage, wer dafür haftet. Eine Reihe von Urteilen in den letzten Jahren zeigt, dass der Bestohlene für den finanziellen Schaden aufkommen muss, sofern er dem Anschein nach selbst dafür verantwortlich ist. Dies kann der Fall sein, wenn eine Abbuchung durch Fremde sehr schnell nach der letzten Abhebung des eigentlichen Kartenbesitzers erfolgt. Für die Banken bedeutet dies, dass der Beklaute seine PIN gemeinsam mit der EC-Karte aufbewahrt haben muss oder sich bei der Eingabe der Geheimzahl beobachten ließ. Andernfalls stünden die Chancen, die PIN in drei Versuchen zu erraten bei 1 zu 3.333, berichtet die Stiftung Warentest.

Bei gestohlener EC-Karte: Wann haftet die Bank?

Nach dem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 121 C 10360/12) bleibt deshalb die bestohlene Rentnerin auf den Kosten sitzen, die durch den Diebstahl entstanden sind. Die Täter konnten innerhalb kurzer Zeit 2.000 Euro von ihrem Konto abbuchen, bevor die Frau ihre Geldkarte sperren ließ. Die 76-Jährige sagte vor Gericht aus, PIN und EC-Karte nicht gemeinsam verwahrt zu haben. Die Beweispflicht, dies nicht getan zu haben, liegt jedoch bei ihr und ist in diesem Fall kaum zu erbringen.

Geklaute Geldkarte: Wer haftet bei großer Fahrlässigkeit?

Die Rentnerin steht mit dem finanziellen Verlust nach Diebstahl der Girocard nicht alleine da. Banken haften auch dann nicht für den finanziellen Schaden bei Verlust der Geldkarte, wenn Beklauten grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Verschiedene Landesgerichte sehen dies erfüllt, wenn die EC-Karte beispielsweise in einem unbeaufsichtigten PKW zurückgelassen wird. Auch wer die Geld- oder Kreditkarte bloß in die Jackentasche anstatt in den Geldbeutel steckt, handelt fahrlässig. Lässt sich jemand beim Eingeben seiner Geheimzahl beobachten, muss er ebenfalls selbst für die Kosten aufkommen, die ihm dann nach Diebstahl der Girocard entsteht.

Wie sicher sind EC- und Kreditkarten?

Auch wenn das Münchner Amtsgericht die Bank der bestohlenen Rentnerin von ihrer Haftungspflicht losgesprochen hat – es bleibt dennoch fraglich, wie sicher Geld- und Kreditkarten sowie bargeldloses Zahlen wirklich sind. Banken geben zwar an, EC-Karten seien durch PIN, Triple DES-Verschlüsselung und Magnetstreifen ausreichend geschützt. Jedoch werden auch die Betrüger immer raffinierter. Das sogenannte Skimming ermöglichte es ihnen in den letzten Jahren elektronische Daten von EC-Karten auszulesen. Im Jahr 2012 wurden durch dieses Verfahren in Deutschland beispielsweise 521 Geldautomaten 872 Mal angegriffen.

Opfer eines EC-Karten-Diebstahls sollten schnellstmöglich ihre Bank verständigen oder bei einer 24-Stunden-Hotline die Sperrung ihrer Karte vornehmen. Die Rufnummer für Sperrungen aller Karten, auch EC- und Maestro-Karten, ist die +49 116 116. Ausgenommen davon ist die Postbank, die an der zentralen Sperrnummer nicht teilnimmt. Kunden wenden sich an die 0228 5500 5500.

Autor: Jessica D’Ovidio