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Steuererklärung: Studenten erhalten im Schnitt 3.000 Euro zurück

Die Unis und Fachhochschulen öffnen bald wieder ihre Tore für Studenten. Die Erstsemester starten ihr Studium oft mit leeren Taschen, da sie für Bewerbungen, Umzug, den neuen Laptop und Bücher einiges an Kosten verbuchen. All diese Ausgaben können sich Studenten jedoch über die Steuererklärung zurückholen. Im Schnitt erhalten sie rund 3.000 Euro vom Staat erstattet.

Veröffentlicht am 24. August 2016, aktualisiert am 22. Februar 2021
Viele Studenten warten derzeit noch auf die Zulassung fürs Studium. Wer schon eine Zusage hat, sucht vielleicht schon eine WG am Studienort, bereitet den Umzug vor und kauft die ersten Fachbücher. Das geht ganz schön ins Geld. Doch alle Kosten, die vor und während des Studiums entstehen, können Studenten von der Steuer absetzen. Das gilt selbst dann, wenn sie noch überhaupt kein Geld an den Fiskus zahlen. Wie das funktioniert und was Studenten dafür machen müssen, erklärt Daniel Hanemann von studentensteuererklärung.de im Interview.

Wie können Studenten Geld von der Steuer absetzen, ohne Steuern zu zahlen?

Daniel Hanemann: Studenten können über eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt ihre Studienkosten absetzen. Das ist einerseits möglich, wenn sie bereits Steuern gezahlt haben, zum Beispiel über einen Nebenjob. Andererseits geht das auch, wenn sie noch keine steuerlichen Abgaben hatten.

Haben Studierende über einen Job bereits Steuern gezahlt, führen die Ausgaben fürs Studium zu einer Steuererstattung, meist in voller Höhe. Wurden im entsprechenden Jahr noch keine Steuern gezahlt, nimmt das Finanzamt die Ausgaben fürs Studium trotzdem zur Kenntnis und registriert den Verlust. Das nennt sich Verlustvortrag. Das Finanzamt merkt sich die Ausgaben fürs Studium solange, bis der Student zu versteuerndes Einkommen erzielt. Dann werden die Verluste steuerlich verrechnet und der Student erhält eine Steuererstattung oder muss, im Falle einer Selbstständigkeit, deutlich weniger Steuern zahlen. Dieser Verlustvortrag verringert bei der ersten „normalen“ Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen, sodass die Bemessungsgrundlage deutlich niedriger ausfällt.

Ein Beispiel: Max Mustermann hat für sein Studium mit Auslandssemester 15.000 Euro ausgegeben. Das ist sein Verlustvortrag. Als er anfängt zu arbeiten, verdient er im ersten Berufsjahr 45.000 Euro. Dabei zahlt er wie gewohnt monatlich Steuern. Bei der Steuererklärung gibt er den Verlustvortrag an. Sein tatsächlich zu versteuernde Einkommen reduziert sich somit auf 30.000 Euro. Der Einfachheit halber nehmen wir einen Lohnsteuersatz von 33 Prozent an. Max hat in diesem Fall rund 5.000 Euro zu viele Steuern gezahlt und kriegt diese mit der ersten Steuererstattung wieder.

Welche Ausgaben können Studenten denn in der Steuererklärung angeben?

Daniel Hanemann: Alle Ausgaben, die eindeutig zu Studienzwecken aufgebracht werden, können als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen:

  • Semestergebühren
  • Ausgaben für Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten zur Universität und Bibliothek
  • Ausgaben für ein Auslandssemester

Darüber hinaus können Studenten viele Pauschalen in Anspruch nehmen, hierfür brauchen sie nicht einmal Rechnungen oder andere Belege. Für Telefon und Internet liegt die Pauschale bei 20 Euro im Monat, für jede Bewerbung bei 8,50 Euro, für jeden Tag Praktikum gibt es eine Verpflegungspauschale von 24 Euro oder für den Umzug in die Universitätsstadt sogar 730 Euro (seit 2015). Die Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Uni oder zum Nebenjob sollten Studierende bei ihrer Steuererklärung ebenfalls nicht vergessen.

Verlustvortrag in der Steuererklärung richtig angeben:

Die erste Steuererklärung ist eigentlich ganz einfach. Der Steuerleitfaden hilft schrittweise durch alle Formulare, damit man keine wichtigen Posten vergisst oder in einer falschen Spalte einträgt. Für den Verlustvortrag muss man im Mantelbogen einen Haken in Zeile zwei setzen.

Ist eine Steuererklärung für Studenten immer freiwillig?

Daniel Hanemann: Nein. Wer im Jahr Einkommen von mehr als 9.744 Euro (Grundfreibetrag 2021) erzielt und deshalb dem Staat Steuerzahlungen schuldet, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies ist zum Beispiel oft bei Selbstständigen und Freelancern der Fall. Das heißt aber nicht, dass auch zwingend Steuern gezahlt werden müssen. Durch die Angabe von Studienkosten etwa, kann das zu versteuernde Einkommen deutlich reduziert werden. Freiwillig ist die Abgabe immer dann, wenn Studenten weniger als den Grundfreibetrag verdienen oder mehr Steuern abgeführt wurden, als nötig.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten überhaupt? (Wie viel Geld können Studierende im Schnitt vom Fiskus zurückholen?)

Daniel Hanemann: Eine Steuererklärung lohnt sich für Studenten fast immer. Im Durchschnitt bekommen Studenten, die ihre Studienkosten jährlich als Verluste vorgetragen haben, eine Steuererstattung von über 3.000 Euro, sobald sie in einen Beruf einsteigen. Wurden im Studium ein Auslandssemester, viele Praktika oder Exkursionen gemacht, kann die Erstattung auch wesentlich höher ausfallen. Ebenso ist dies bei einem Studium an einer teuren Privatuni oder einem Auslandsstudium der Fall.

Auch für Absolventen ist es möglich, Kosten fürs Studium im Nachhinein von der Steuer abzusetzen. Gibt es hier Fristen zu beachten?

Daniel Hanemann: Aktuell können Studenten noch bis zu sieben Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgeben, also bis einschließlich 2009. Die Voraussetzung dafür ist, dass für entsprechende Jahre noch keine Erklärungen abgegeben wurden. Denn pro Jahr kann immer nur eine einzige Erklärung eingereicht werden. Vermutlich wird die Siebenjahresfrist im Jahr 2017 auf vier Jahre verkürzt.

Vielen Dank für das Interview, Herr Hanemann!

Daniel Hanemann ist Experte für die Steuererklärung von Studenten. Auf der Plattform www.studentensteuererklaerung.de gibt er Studenten und Absolventen wichtige Informationen, wie sie ihre Studienkosten zurückerstatten können.