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Falsche Angaben zu Gesundheitsfragen: Patienten drohen ernste Folgen

Beim Abschluss einer Versicherung graut es vielen Menschen vor der notwendigen Gesundheitsprüfung. Denn wer gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen hat, muss oftmals höhere Beiträge in Kauf nehmen. Daher antworten manche Versicherungsnehmer nicht wahrheitsgemäß. Fliegt der Schwindel auf, drohen jedoch Konsequenzen.

Menschen mit Vorerkrankungen haben es bei manchen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung oftmals schwerer, einen Vertrag zu bekommen, als gesunde Interessenten. Denn je nachdem, wie ernst ihre Probleme sind, lehnen einige Versicherer sie als Kunden ab. Zu groß ist das Risiko, dass beispielsweise Folgeerkrankungen auftreten, die eine teure Behandlung erfordern.

Nimmt die Gesellschaft den Patienten dennoch an, verlangt sie meistens einen Risikozuschlag zum jährlichen Beitrag. Um dies zu vermeiden, machen einige Betroffene bewusst falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand. Doch das kann schlimme Folgen für sie haben.

Ergebnis der Risikoprüfung beeinflusst die Beitragshöhe

Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Vorsorge wie einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht Interessenten zunächst eine Risikoprüfung bevor. Dazu müssen sie einige Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten sowie angeben, welche Vorerkrankungen sie in den letzten Jahren hatten. Aus den jeweiligen Informationen errechnet das Unternehmen den Jahresbeitrag beziehungsweise entscheidet, ob sie den potenziellen Versicherten annimmt.

Bei Fehlinformationen haben Versicherte oft keinen Leistungsanspruch

Grundsätzlich sollten Interessierte Fragen zu ihrer Gesundheit vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Denn spätestens im Leistungsfall erfährt die Versicherung, ob der Patient Vorerkrankungen hatte. Wenn der Kunde diesbezüglich falsche Angaben gemacht hat, kann sich die Gesellschaft weigern, für die Behandlung aufzukommen.

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zufolge musste beispielsweise eine Patientin, die wegen eines Nierensteins eine Operation benötigte, die Kosten dafür selbst tragen. Sie hatte ihrer privaten Krankenversicherung verschwiegen, dass sie einige Monate zuvor bereits wegen einer Harnleitererkrankung in Behandlung war.

Kränkere Patienten bringen Ärzten und Kassen mehr Geld

Teilweise wissen Patienten gar nicht, dass sie bei der Versicherungsgesellschaft falsche Angaben gemacht haben, da ihnen bestimmte Einträge in der Krankenakte nicht bekannt sind. Außerdem erhalten Ärzten mitunter ein besseres Honorar von den Krankenkassen, wenn sie ihre Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie sind. Wer sich mit seinem Arzt zusammensetzt, kann solche falschen Diagnosen aufspüren und korrigieren lassen.

Das im März in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelgesetz soll dem entgegenwirken − bisher jedoch wenig erfolgreich. Laut Welt am Sonntag würden die Zusatzzahlungen an Ärzte nun über eine andere Art von Rahmenverträgen laufen.

Beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung holen

Die Gesundheitsfragen für eine Versicherung sollten Patienten zusammen mit einem Arzt beantworten. Dieser hat am besten Kenntnis über ihren Gesundheitszustand. So können falsche Angaben vermieden werden, beispielsweise weil der Kunde allein nicht weiß, was er antworten soll.

Falschangaben können sogar zum Rechtsstreit führen

Neben einer Zahlungsverweigerung drohen Betroffenen noch weitaus schlimmere Folgen. So kann der Versicherer erwirken, dass der Vertrag seit Beginn der Laufzeit als hinfällig gilt. Dann muss der Versicherungsnehmer alle bis dahin erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Dem Verband der Privaten Krankenversicherung zufolge sind in der Regel drei Szenarien denkbar:

  • Hat der Patient nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, als er die falschen Angaben gemacht hat, besteht für die Gesellschaft ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
  • Wenn Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig Fehlinformationen gegeben haben, darf die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und ihn rückabwickeln.
  • Bei einer arglistigen Täuschung kann der Anbieter den Vertrag anfechten, sodass dieser von Beginn an als nichtig gilt.

Häufig enden solche Streitfälle über falsche Gesundheitsangaben zwischen Versicherern und Kunden vor Gericht. Dort muss der zuständige Richter entscheiden, ob das Unternehmen vorsätzlich getäuscht wurde.

Mit einer anonymen Anfrage können Versicherte ihre Chancen ausloten

Interessenten, die sich unsicher sind, ob ein Versicherer sie annimmt oder welche Konditionen sie bekommen, haben die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. Dabei stellt ein Versicherungsexperte einen Antrag für einen Vertrag, in dem alle Vorerkrankungen aufgeführt sind. Informationen zum Kundennamen fehlen allerdings. Je nach Reaktion des Unternehmens kann der Anwärter entsprechend abschätzen, wie seine Chancen auf einen Vertragsabschluss stehen.

Erfolgt die Anfrage dagegen nicht anonym, kann es passieren, dass sämtliche Daten in der sogenannten HIS-Wagnisdatei gespeichert werden, sodass auch andere Anbieter Zugriff darauf haben. Diese können dann die Entscheidung anderer Unternehmen in die eigene Risikoanalyse miteinbeziehen.