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Frage der Woche: Wie oft dürfen Mieter und Hausbesitzer grillen?

Bei sommerlichen Temperaturen von teilweise mehr als 30 Grad lacht in dieser Woche vielerorts die Sonne. Perfektes Wetter, um im Garten oder auf dem Balkon den Grill anzuschmeißen. Spontane Grillpartys können jedoch vor allem bei den Nachbarn für Ärger sorgen. Was sollten Grillfans beachten, damit es nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt?

Veröffentlicht am 19. Juli 2018
Der Sommer ist endlich angekommen und bei vielen Deutschen dürften in dieser Woche die Grills geglüht haben. Während sich Brutzel-Fans begeistert der Zubereitung von Steaks, Würstchen und Gemüse widmen, stöhnt so mancher Nachbar auf. Denn häufig verbreiten sich Qualm und Geruch über das eigene Grundstück hinaus und kommen auch bei den Nachbarn an. Nicht selten entstehen daraus handfeste Streitigkeiten, die teilweise sogar vor Gericht landen. Doch welche Regeln gelten dabei und wie oft darf man grillen?

Wie oft darf man als Mieter grillen?

Grundsätzlich gibt es weder ein allgemeines Recht zu Grillen noch ein generelles Grillverbot. Insbesondere für Mieter kommt es jedoch oftmals auf den Mietvertrag oder die Hausordnung an. Teilweise untersagen Vermieter darin, auf dem Balkon oder im Garten des Mietobjekts zu grillen. Andere erlauben das Brutzeln nur auf einem Elektro- oder Gasgrill. Haben Mieter einer solchen Klausel zugestimmt, sollten sie sich in jedem Fall daran halten. Andernfalls droht nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern vor allem mit dem Vermieter. Dieser kann sie abmahnen oder schlimmstenfalls sogar kündigen.

Auch wenn das Grillen nicht explizit verboten ist, sollten Grillfans darauf achten, ihre Mitmenschen nicht allzu sehr zu stören. Wie oft man grillen darf, ist nicht einheitlich geregelt. In vielen Fällen hängt das unter anderem von der jeweiligen Wohnsituation ab. Während manche Amtsgerichte das Grillen lediglich viermal im Jahr erlauben (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ 13 U 53/02), lassen andere Richter in den Sommermonaten bis zu zwei Grillabende pro Monat zu (AZ 6 S 2/02, Landgericht Aachen).

Welche Regeln gelten beim Grillen für Hausbesitzer?

Für Hausbesitzer sind die Regeln für das Grillen etwas entspannter als für Mieter. Denn bei ihnen ist es in der Regel schwierig, das Grillen im eigenen Garten komplett zu verbieten − zumindest wenn sie ein Einfamilienhaus auf einem alleinstehenden Grundstück haben. Doch auch sie sollten sich darum bemühen, ihre Nachbarn nicht mit Qualm oder Gerüchen zu belästigen. Wie oft man als Hauseigentümer grillen darf, hängt ein Stück weit von der Lebenssituation ab. Wohnen beispielsweise mehrere Parteien in einem Haus, sollte sich jeder genau überlegen, was er seinen Mitmenschen zumuten kann, ohne dass es zum Streit kommt.

Streitigkeiten über das Grillen landen oft vor Gericht

Wer sich von seinem grillenden Nachbarn gestört fühlt, sollte zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Wenn das nichts bringt, bleiben weitere Optionen wie ein Anruf bei der Polizei oder eine Unterlassungserklärung. Im schlimmsten Fall geht der Streit zwischen den Nachbarn vor Gericht. Je nachdem, wie stark die Belästigung ist, entscheidet der zuständige Richter, wie oft man grillen darf oder ob das Grillen komplett verboten wird.

Ein Rechtsstreit kann jedoch aufgrund der hohen Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. Um sich davor zu schützen, hilft eine Rechtsschutzversicherung. Hat der Ärger allerdings schon vor Vertragsabschluss begonnen, gehen Versicherte in der Regel leer aus. Zudem zahlt die Versicherung beim Nachbarschaftsstreit nur, wenn der Tarif den Bereich Wohnungs- und Grundstücksrecht oder Privatrecht beinhaltet.

Rücksichtnahme als Grundlage für eine gute Nachbarschaft

Egal ob Mieter oder Hausbesitzer, oberste Regel beim Grillen ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Brutzel-Fans sollten darauf achten, dass ihre Nachbarn so wenig wie möglich von ihrem Grillvergnügen mitbekommen. Um Streit zu vermeiden, kann es außerdem hilfreich sein, die Nachbarn vorher über den geplanten Grillabend zu informieren. Zudem sollte der Grill so aufgestellt werden, dass nur wenig Rauch zu den Nachbarn zieht.

Da es bei Grillpartys mit mehreren Gästen etwas lauter zugehen kann, sollte die Feier rechtzeitig zur Nachtruhe nach drinnen verlagert werden, um keinen unnötigen Lärm zu verursachen. Zugleich sind Nachbarn zu etwas Nachsicht aufgerufen und sollten gelegentliches Grillen dulden.