Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Anlegern, die mit Lehman-Zertifikaten Geld verloren haben. Demnach hätte die Bank darauf hinweisen müssen, dass die Zertifikate nicht durch den deutschen Einlagensicherungsfonds abgeschichert seien. Außerdem hätte die Hamburger Sparkasse, die den Prozess verlor, ihr "wirtschaftliches Eigeninteresse" am Verkauf der Zertifikate offenlegen müssen.