Eine spezielle Reisegepäckversicherung ist nicht immer notwendig. Oft deckt auch die Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen im Urlaub ab. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hin.
Das Europäische Verbraucherzentrum rät, vor Ferienbeginn zu prüfen, wann die Hausratversicherung greift und zu welchen Konditionen Schutz besteht. In der Regel seien in Verträgen, die ab 1992 abgeschlossen wurden, Reisegepäck und Wertsachen für Reisen bis drei Monate Dauer mitversichert. Die höchstmögliche Erstattung liegt meist bei zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro.
Die Hausratversicherung auf Reisen gilt allerdings nur, wenn Langfinger gewaltsam ins Feriendomizil eindringen. Bei Überfällen und Diebstahl auf der Straße oder im Restaurant halten sich die Versicherungen eher bedeckt. Wichtig sei es, den Schaden sofort zu melden und einen Einbruchdiebstahl sofort bei der örtlichen Polizei anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.