Regelmäßiger Gesundheitscheck bei Berufsunfähigkeit

18.01.2012 | Geschrieben von Henry Kasulke

Versicherung darf jährliche Untersuchung verlangen

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, darf bei Berufsunfähigkeit zu einer jährlichen ärztlichen Untersuchung aufgefordert werden. Der regelmäßige Gesundheitscheck soll zeigen, ob der Versicherte noch immer berufsunfähig ist.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat nun in diesem Zusammenhang eine Entscheidung (Az. 3 U 12/11) zugunsten der Kunden gefällt. Versicherte, bei denen sich der Befund nicht ändern kann, etwa wegen einer unheilbaren Krankheit, müssen sich keiner jährlichen Untersuchung unterziehen.

Regelung zur ärztlichen Prognose
Wird ein Versicherter berufsunfähig, so muss der Zustand nach ärztlicher Einschätzung eine bestimmte Zeit andauern. Die Berufsunfähigkeitspolicen geben unterschiedliche Mindestzeiträume vor.

Ein empfehlenswerter Tarif zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Kunde schon bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente erhält. Weniger günstig ist es, wenn die Police einen Mindestzeitraum von drei Jahren vorgibt.

Abstraktes Verweisungsrecht
Zudem sollte der Versicherungsvertrag kein abstraktes Verweisungsrecht vorsehen. Sonst darf ein berufsunfähiger Kunde dazu angehalten werden, eine andere Tätigkeit anzunehmen, die ihm noch möglich ist.

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