Studenten dürfen sich privat krankenversichern und müssen sich dann nicht mehr an die Einkommenshöchstgrenze der gesetzlichen Krankenkasse halten. Studenten müssen für die monatliche Miete, Lebensmittel sowie Lehrbücher durchschnittlich 760 Euro monatlich aufbringen. Hinzu kommen die Studien- und Semestergebühren. In einigen Bundesländern belaufen sich die Studiengebühren auf 650 Euro pro Semester. Auch die zusätzliche Semestergebühr, die in manchen Bundesländern einige hundert Euro beträgt, muss alle sechs Monate gezahlt werden. Die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen hat sich nun als weiteres Bundesland für die Abschaffung der Studiengebühren entschieden, was die Studierenden erheblich entlastet.
Gesetzlich krankenversicherte Studenten, die neben dem Studium arbeitstätig sind, dürfen nämlich maximal 400 Euro monatlich verdienen. Diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, gelten als Arbeitnehmer, die die Vorteile des Studentendaseins für ihre Zwecke nutzen und müssen daher Sozialabgaben leisten. Wer sich hingegen für einen Studententarif einer privaten Krankenversicherung entscheidet, muss sich an keine Einkommenshöchstgrenze halten. Auch sind die Beiträge der PKV für Studenten besonders günstig, auch für Studenten, die bereits das 14. Semester hinter sich haben.