Viele Arbeitsunfälle bei jungen Berufstätigen

07.09.2010 | Geschrieben von MW

Frühestmöglich über Gesundheitsschutz und Versicherungen informieren

Laut dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte geschieht jeder dritte Arbeitsunfall einem Berufstätigen, der jünger als 30 Jahre alt ist. Daher sollten sich Azubis so früh wie möglich mit Gesundheits- und Versicherungsschutz befassen.

Dem Verband zufolge können Informationen beim Betriebsarzt eingeholt werden. Dort können sich Berufstätige beraten lassen zu den Sicherheitsvorkehrungen, die man im Arbeitsumfeld treffen sollte. Bei erhöhtem Geräuschpegel müsse Gehörschutz getragen werden, da Lärm die Leistungsfähigkeit vermindere und den Stresspegel sowie das Unfallrisiko erhöhe. Dies könne Schlafprobleme, erhöhten Blutdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten verursachen, so der Verband.

Da sich gesundheitliche Beschwerden und Unfälle nicht vollständig vermeiden lassen, sollte jeder Berufstätige eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung und eine effektive Krankenversicherung haben.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Zur finanziellen Absicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung heute in jedem Fall notwendig. Viele verlassen sich noch immer darauf, dass der Staat im Fall einer Berufsunfähigkeit den Lebensunterhalt sichert und keine private Vorsorge nötig ist. Doch sogar bei Invalidität verweigert der Staat oft zureichende Unterstützung. Der Staat führt in solchen Fällen häufig an, dass die berufsunfähig gewordene Person andere Arbeiten ausführen könne. Diese widerstreben aber meist der Ausbildung der Person.

Personen, die nicht mehr oder nur noch bis zu einem bestimmten Grad ihren Beruf ausüben können, kann der Staat die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ gewähren. Eine vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn ermittelt wird, dass der Betroffene nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Doch selbst dann bekommt er nur etwa 30 Prozent seines vorherigen Bruttolohns.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn der Versichere seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Man sollte unbedingt darauf achten, dass der Vertrag keine „abstrakte Verweisung“ enthält. Sonst muss der Versicherte im Fall der Berufsunfähigkeit eventuell einen anderen Beruf annehmen und erhält keine Rente.


Private Krankenzusatzversicherung

Auszubildende werden in der Regel gesetzlich krankenversichert. Angesichts der nahezu täglichen Meldungen zu Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkasse wird die private Krankenversicherung (PKV) jedoch immer sinnvoller. Zum Abschluss einer PKV sind aber nur wenige Personen berechtigt. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Studenten und Angestellte. Angestellte müssen über einen Zeitraum von drei Jahren ein Jahresbruttogehalt von mehr als 49.950 Euro erhalten haben.

Mit der privaten Krankenzusatzversicherung können jedoch auch gesetzlich Versicherte viele PKV-Leistungen nutzen. Zu den wichtigsten Leistungen zählen die Chefarztbehandlung, die freie Wahl des Krankenhauses und die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern. Weitere optionale Leistungen sind die Kostenübernahme bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlung. Ein 30-jähriger gesunder Mann bekommt eine gute Krankenzusatzversicherung bereits für ca. 35 Euro pro Monat.

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