Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von finanzen.de

Stand: 14. September 2021

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Teilnahme am Partnerprogramm der finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge GmbH, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin (im Folgenden „finanzen.de“). Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen finanzen.de und dem Teilnehmer zumindest in Textform ausdrücklich vereinbart.

2. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen

2.1. finanzen.de bietet Teilnehmern an dem Partnerprogramm von finanzen.de (im Folgenden „Partnerprogramm“) die Möglichkeit, mit der Veröffentlichung von Werbemitteln und/oder der Übermittlung von über veröffentlichte Werbemittel generierten Leads oder Sales einschließlich der relevanten personenbezogenen Daten des Kunden an finanzen.de Einnahmen zu erzielen.

2.2. „Affiliatevertrag“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die Vereinbarung zwischen finanzen.de und dem Teilnehmer über die Teilnahme an dem Partnerprogramm.

2.3. „Teilnehmerkonto“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist der dem Teilnehmer gewährte, durch eine individuelle Benutzerkennung und ein Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) geschützte Zugang zum Administrationsbereich und zu den damit verbundenen technischen Verwaltungsfunktionen der Website von finanzen.de.

2.4. „Lead“ oder „Anfrage“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung, die sich für den Bezug eines von finanzen.de beworbenen oder angebotenen Produktes (z. B. einer Versicherung oder eines Finanzproduktes) interessiert und die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben des jeweiligen Werbemittels eingegeben hat.

2.5. „Sale“ oder „Abschluss“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein vollständiger Satz von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person bzw. von Kontaktdaten einer juristischen Person, Personengesellschaft oder sonstigen Personenvereinigung, die ihre Daten vollständig gemäß den Vorgaben des jeweiligen Werbemittels bzw. der Abschlussstrecke eingegeben hat, zusammen mit einer auf den Abschluss eines Vertrages (z. B. über eine Versicherung oder ein Finanzprodukt) gerichteten, ausdrücklichen Erklärung dieser Person bzw. Personenvereinigung.

2.6. „Transaktion“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein Lead oder ein Sale, für dessen Übermittlung an finanzen.de oder an einen von finanzen.de benannten Dritten bei Einhaltung der hierfür jeweils geltenden Bedingungen gemäß den Vergütungsbedingungen von finanzen.de eine Vergütung an den Teilnehmer gezahlt wird.

2.7. „Genehmigte Werbemittel“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind von finanzen.de für den Teilnehmer bereitgestellte Werbemittel oder von finanzen.de genehmigte Werbemittel des Teilnehmers, mit denen für Angebote von finanzen.de geworben wird oder die sonst der Generierung von Leads oder Sales für finanzen.de dienen.

2.8. „Werbeflächen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Bereiche auf genehmigten Websites, in die genehmigte Werbemittel eingebunden sind.

2.9. „Genehmigte Website “ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Website, die der Teilnehmer gegenüber finanzen.de unter Nennung der zu ihrer Adressierung verwendeten Internetdomain(s) bekannt gegeben hat und die von finanzen.de für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegeben worden ist, oder ein von dem Teilnehmer betriebener, finanzen.de bekannt gegebener und von finanzen.de für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebener Social Media Kanal (z. B. Facebook-Seite des Teilnehmers).

2.10. „siteKey “ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für genehmigte Website einmalige, von finanzen.de zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die finanzen.de u. a. die Identifizierung des Teilnehmers und der diesem zugeordneten genehmigten Websites und damit die Zuordnung von Transaktionen und Umsätzen ermöglicht.

2.11. „Partner-ID“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine für jedes Teilnehmerkonto einmalige, dem Teilnehmerkonto von finanzen.de zugewiesene spezifische Zeichenfolge, die der Identifizierung des Teilnehmerkontos und damit des Teilnehmers dient.

2.12. „Werbemittelcode“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein individuell für jeden Teilnehmer angepasster HTML-Code, der für die Einbindung von Werbemitteln von finanzen.de in Werbeflächen verwendet werden muss und der u. a. den siteKey des Teilnehmers enthält.

3. Registrierung, Vertragsschluss

3.1. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen nicht gestattet.

3.2. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm setzt die Registrierung des Teilnehmers bei finanzen.de und den Abschluss eines Affiliatevertrages voraus.

3.3. Die Registrierung erfolgt online über ein Anmeldeformular auf der Website von finanzen.de. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Mit der Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Affiliatevertrages mit finanzen.de ab. Akzeptiert finanzen.de die Registrierung des Teilnehmers, übermittelt finanzen.de dem Teilnehmer eine entsprechende Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Mit Zugang der Bestätigung kommt der Affiliatevertrag zwischen finanzen.de und dem Teilnehmer zustande. finanzen.de behält sich vor, die Annahme des Vertragsangebotes des Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.

3.4. Abweichend von Ziffer 3.3 kann der Teilnehmer seinen Teilnahmewunsch auch auf andere Weise an finanzen.de übermitteln. In einem solchen Fall wird finanzen.de dem Teilnehmer Zugangsdaten zum passwortgeschützten Teilnehmerbereich der Website von finanzen.de übermitteln. Die Übermittlung der Daten stellt ein verbindliches Angebot von finanzen.de zum Abschluss eines Affiliatevertrages mit dem Teilnehmer dar. Loggt sich der Teilnehmer unter Verwendung der übermittelten Zugangsdaten erstmals im Teilnehmerbereich auf der Website von finanzen.de ein, nimmt er damit das Vertragsangebot von finanzen.de an und der Affiliatevertrag kommt zustande.

4. Teilnehmerkonto, Partner-ID

4.1. Mit erfolgreicher Registrierung des Teilnehmers und Abschluss eines Affiliatevertrages wird ein Teilnehmerkonto für den Teilnehmer angelegt. Das Teilnehmerkonto darf nur durch den Teilnehmer, für den es angelegt wurde, genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von finanzen.de gestattet.

4.2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal bei finanzen.de für die Teilnahme an dem Partnerprogramm registrieren. Darüber hinaus darf jeder Teilnehmer nur über ein Teilnahmekonto verfügen. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung eines weiteren Teilnehmerkontos bedürfen der schriftlichen Zustimmung von finanzen.de. Die Bestätigung einer weiteren Registrierung des Teilnehmers durch finanzen.de stellt keine Zustimmung zur Einrichtung eines weiteren Teilnehmerkontos dar. Eine mehrfache Registrierung und die Einrichtung oder Nutzung mehrerer Teilnehmerkonten durch den Teilnehmer ohne Zustimmung von finanzen.de berechtigt finanzen.de zur außerordentlichen Kündigung des Affiliatevertrages.

4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Teilnehmer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies finanzen.de umgehend mitzuteilen.

4.4. Im Falle einer Änderung der bei der Registrierung erhobenen oder sonst im Teilnehmerkonto hinterlegten Daten hat der Teilnehmer die Angaben in seinem Teilnehmerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – finanzen.de unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

4.5. Mit Einrichtung des Teilnehmerkontos weist finanzen.de dem Teilnehmer eine individuelle Partner-ID zu.

5. Bereitgestellte Werbemittel

5.1. finanzen.de stellt dem Teilnehmer über das Teilnehmerkonto Werbemittel, z. B. Textlinks, Werbebanner, Vergleichsrechner, Formulare oder – im Einzelfall – E-Mail-Templates , nebst zugehörigen, individuellen Werbemittelcodes zur Verfügung. Eine Nutzung der Werbemittel darf nur unter Verwendung der von finanzen.de hierzu bereitgestellten Werbemittelcodes erfolgen, da anderenfalls eine Zuordnung von über das betreffende Werbemittel erzielten Transaktionen oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht möglich ist.

5.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Werbemittel in eigene Websites einzubinden oder sonst zu verwenden, die finanzen.de für den Veröffentlichungszeitpunkt aktuell vorhält. Er ist verpflichtet, Aufforderungen von finanzen.de zur Entfernung bestimmter Werbemittel, insbesondere von nicht mehr aktuellen Werbemitteln, unverzüglich Folge zu leisten und die betreffenden Werbemittel nicht mehr zu verwenden.

5.3. finanzen.de räumt dem Teilnehmer die für die bestimmungsgemäße Einbindung und öffentliche Zugänglichmachung der bereitgestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte an den betreffenden Werbemitteln ein, soweit die Nutzung der Werbemittel im Einklang mit den Bestimmungen des Affiliatevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.

5.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Vorgaben von finanzen.de zum Inhalt von Anbieterkennzeichnungen zu beachten und zu deren Gestaltung die hierzu ggf. von finanzen.de bereitgestellten Mittel zu verwenden oder den sich aus den von finanzen.de ggf. bereitgestellten Mitteln ergebenden Inhalt in die eigenen Anbieterkennzeichnungen zu übernehmen.

6. Eigene Werbemittel des Teilnehmers

6.1. Die Verwendung eigener Werbemittel des Teilnehmers statt der von finanzen.de bereitgestellten Werbemittel zur Bewerbung von Angeboten von finanzen.de bzw. zur Generierung von Transaktionen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von finanzen.de gestattet. Eine entsprechende Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eigener Werbemittel entscheidet finanzen.de auf Antrag des Teilnehmers nach freiem Ermessen.

6.2. Die Übermittlung von Leads durch den Teilnehmer an finanzen.de erfolgt auch bei der Verwendung eigener Werbemittel des Teilnehmers über von finanzen.de bereitgestellte Schnittstellen. Der Teilnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, mit jedem Lead auch seinen siteKey an finanzen.de zu übermitteln, da anderenfalls eine Zuordnung von Transaktionen oder Umsätzen zu dem Teilnehmer nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, stets auch die korrekte Kennung der Website , auf der der Lead generiert wurde, an finanzen.de zu übermitteln.

6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, finanzen.de auf erstes Anfordern unverzüglich Einsicht in die technische Beschaffenheit der im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von ihm verwendeten Werbemittel zu gewähren.

6.4. Der Teilnehmer garantiert, dass von ihm verwendete eigene Werbemittel und deren Einsatz nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt insbesondere sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Urheberrechts und verwandter Leistungsschutzrechte sowie des Datenschutzrechts beachtet werden.

6.5. Der Teilnehmer garantiert, dass er beim Einsatz von eigenen Werbemitteln all diejenigen rechtlich notwendigen bzw. zweckmäßigen Erklärungen mitteilt oder abgibt bzw. einholt, die finanzen.de auch für von finanzen.de bereitgestellte Werbemittel zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere telemedienrechtlich erforderliche oder gebotene Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzerklärungen und Einwilligungserklärungen der Nutzer.

6.6. Der Teilnehmer räumt finanzen.de an selbst geschaffenen Werbemitteln alle Nutzungsrechte hinsichtlich aller Rechte des geistigen Eigentums und sonstigen immateriellen Rechten, insbesondere an gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Persönlichkeitsrechten, ein, die finanzen.de für eine bestimmungsgemäße Nutzung der Werbemittel benötigt. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.

7. Verwendung von Werbemitteln, Gestaltung von Werbeflächen

7.1. Genehmigte Werbemittel dürfen ausschließlich auf Werbeflächen eingebunden werden, die zu Websites gehören, die unter Nennung der jeweils zu ihrer Adressierung verwendeten Internetdomain(s) gegenüber finanzen.de bekannt gegeben und durch finanzen.de bestätigt worden sind. Darüber hinaus ist die Einbindung in einen von dem Teilnehmer betriebenen, finanzen.de bekannt gegebenen und von finanzen.de für die Einbindung genehmigter Werbemittel freigegebenen Social Media Kanal (z. B. Facebook-Seite des Teilnehmers) gestattet, soweit die Veröffentlichung des Werbemittels im Einklang mit den Nutzungsbedingungen des betreffenden sozialen Netzwerkes steht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, genehmigte Werbemittel außerhalb genehmigter Websites zu veröffentlichen.

7.2. Auf einer Website darf der Teilnehmer nur die speziell für diese, anhand der verwendeten Internetdomain identifizierten Website zur Verfügung gestellten, genehmigten Werbemittel einsetzen. Eine Nutzung entsprechender Werbemittel auf anderen Websites ist nicht gestattet.

7.3. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, genehmigte Werbemittel auf Internetseiten zu platzieren,

  • die gewaltverherrlichende, pornographische, jugendgefährdende, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder strafbare Inhalte aufweisen oder die auf Internetseiten mit solchen Inhalten verweisen,
  • auf denen die Teilnahme an Glücksspiel angeboten oder für Glücksspiel geworben wird,
  • die Inhalte aufweisen, die Rechte Dritter, z. B. Urheber- oder Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
  • die sonst gegen gesetzliche Bestimmungen, z. B. gegen das Wettbewerbsrecht, verstoßen,
  • deren Inhalt den Ruf oder die Wertschätzung des Geschäftsbetriebs von finanzen.de beeinträchtigt oder die so gestaltet sind, dass eine Verwechslungsgefahr mit Internetseiten von finanzen.de entsteht,
  • die Viren, Dialer-, Ad- oder Spyware oder andere Programme mit den Seitenbesucher bzw. seine Systeme beeinträchtigenden Funktionen enthalten.

7.4. Der Teilnehmer garantiert, dass die Internetseiten mit Werbeflächen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung gekennzeichnet sind. Er stellt darüber hinaus sicher, dass Werbeflächen stets als Werbung erkennbar und – soweit hierfür erforderlich – als Anzeige bzw. Werbung gekennzeichnet sind.

7.5. Der Teilnehmer garantiert, dass URLs, Textlinks und Linkbeschreibungen, die auf Internetseiten von finanzen.de verweisen, so gestaltet sind, dass sie für Besucher der vom Teilnehmer betriebenen Domain hinreichend als Weiterleitung auf die Internetseiten von finanzen.de erkennbar sind. Der Teilnehmer unterlässt jede Form automatischer und irreführender Weiterleitungen auf die Internetseiten von finanzen.de.

7.6. Dem Teilnehmer ist es untersagt, genehmigte Werbemittel auf Internetseiten einzubinden, deren Internetadresse (einschließlich Subdomains) Marken-, Kennzeichen- oder Namensrechte Dritter verletzt oder die gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt, wie beispielsweise:

  • Hinweise auf die HUK-Coburg als Versicherung,
  • Angaben zu Versicherungstarifen der HUK-Coburg,
  • Zeichen HUK oder das Zeichen HUK-Coburg sichtbar auf einer Seite,
  • Zeichen HUK oder das Zeichen HUK-Coburg nicht unsichtbar im Quelltext einer Seite aufführt und unter Verwendung des Zeichens HUK oder das Zeichen HUK-Coburg werben.

7.7. Der Teilnehmer stellt sicher, dass sich aus sonstigen Inhalten der Internetseite, in die ein genehmigtes Werbemittel eingebunden ist, (z. B. Seitenüberschriften, Texten) keine Irreführung betreffend die durch das Werbemittel beworbenen Angebote von finanzen.de hervorgerufen wird.

7.8. Dem Teilnehmer ist es untersagt, durch den Einsatz von Software oder anderen Techniken auf die Internetnutzungsgeräte (Computer, Telefone usw.) der Seitenbesucher dergestalt Einfluss zu nehmen, dass die Internetnavigation der Seitenbesucher zur Werbefläche des Teilnehmers und/oder zu Internetseiten von finanzen.de nicht mehr in jedem Einzelfall bewusst und freiwillig abläuft (Browserhijacking, usw.).

7.9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Veröffentlichung genehmigter Werbemittel in Medien, für die das jeweilige Werbemittel nicht ausdrücklich bestimmt ist, zu unterlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ist es dem Teilnehmer nicht gestattet, Werbemittel von finanzen.de in Werbung einzubinden, die direkt an den Werbeadressaten versandt wird (z. B. E-Mail, MMS).

8. Bewerbung von Werbefläche

Betreibt der Teilnehmer Maßnahmen zur Bewerbung einer genehmigten Website, so beachtet er alle anwendbaren Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Markenrechtsgesetzes sowie ggf. anwendbare Branchenregeln (zum Beispiel Vorschriften des Deutschen Werberats).

9. Bestimmungen zur Vermeidung von Verwechslungen mit finanzen.de

9.1. Dem Teilnehmer ist es – insbesondere im Rahmen von Search Engine Advertisement (SEA/SEM), Display-Marketing oder Real-Time-Bidding – untersagt,

a) Keyword-Phrasen zu buchen, die den Begriff “finanzen.de” enthalten oder sein Targeting so einzustellen, dass er gezielt Nutzer anspricht, die zum Brand “finanzen.de” navigieren möchten (z. B. durch gezielte Retargeting-Maßnahmen, durch entsprechende Filter auf Social Media Plattformen, etc.).

b) den Begriff “finanzen.de” in Anzeigentexten oder -grafiken zu benutzen oder auf andere Weise den Eindruck zu erwecken, es handele sich hierbei um eine Anzeige von finanzen.de (z. B. durch Einblenden von Domains oder Subdomains, die mit der Domain finanzen.de verwechselt werden könnten, durch Formulierung in Anzeigentexten, durch die Verwendung von sogenannten „Vertipper-Domains“ etc.).

c) Landingpages oder Ziel-URLs auf der Domain finanzen.de zu nutzen.

Ausnahmen von den unter a), b) und c) genannten Regelungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

9.2. Der Teilnehmer wird eigene Landingpages für Nutzer klar erkennbar gegenüber finanzen.de abgrenzen, so dass jede Irreführung der Nutzer über die Herkunft bzw. den Anbieter der jeweiligen Landingpage ausgeschlossen ist.

9.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Google Double-Serving-Richtlinien (mehrfache Anzeigenschaltung) und vergleichbare Richtlinien anderer Anbieter einzuhalten. Stellt Google oder ein anderer Anbieter durch die Auslieferung von Werbeanzeigen von finanzen.de und des Teilnehmers ein Double-Serving fest, wird der Teilnehmer seine SEM-Maßnahmen innerhalb von 4 Stunden beenden, ohne dass es dazu einer gesonderten Aufforderung durch finanzen.de bedarf.

10. Qualität der Kundenanfragen und Abschlüsse

10.1. Der Teilnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm von finanzen.de im nachhaltigen Bemühen um eine hohe Qualität der an finanzen.de übermittelten Transaktionen . Insbesondere beachtet er die nachfolgend in Ziffer 10.2 bis 10.7 dargestellten Grundsätze.

10.2. Der Teilnehmer übermittelt nur Leads, die von tatsächlichen Interessenten eigenhändig unter Benutzung der jeweiligen Werbemittel übermittelt worden sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, durch eine eigene Verwendung der Werbemittel selbst Leads zu generieren oder durch beauftragte Dritte (z. B. Callcenter) generieren zu lassen.

10.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen,

a) Leads in Verbindung mit der Veranstaltung von Gewinnspielen oder der Abgabe von Rabattversprechen zu generieren,

b) Werbeadressaten zu bewerben, die wegen ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Bonität, Sozialversicherungsfreiheit) keine oder nur geringe Aussichten auf eine erfolgreiche Vermittlung von Versicherungs- oder Finanzverträgen erwarten lassen,

c) Leads zu generieren, wenn dabei dem betreffenden Interessenten die Zahlung einer Vergütung, z. B. eines Teils der von dem Teilnehmer verdienten Vergütung, oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil versprochen wird oder eine solche Zahlung geleistet oder ein solcher Vorteil gewährt wird.

10.4. Soweit der Teilnehmer finanzen.de Leads per Schnittstelle zuführt, sorgt er für eine unverzügliche Weiterleitung von Leads an finanzen.de. Ein Zeitraum von mehr als zwei Stunden gilt in der Regel nicht mehr als „unverzüglich“.

10.5. Der Teilnehmer übermittelt an finanzen.de Leads nur exklusiv, d. h. er vermittelt sie nicht auch noch bewusst (vorher oder nachher) an Dritte (z. B. Wettbewerber von finanzen.de). Der Teilnehmer bietet finanzen .de keine Leads an, deren Vermittlung an Dritte erfolglos geblieben ist.

10.6. Der Teilnehmer unterlässt jede Form der Vorabselektion der durch ihn generierten Leads, es sei denn, die Selektion dient ausschließlich der Ausfilterung von fehlerhaften Datensätzen. Jede darüber hinaus gehende Selektion ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von finanzen.de gestattet.

10.7. Der Teilnehmer übermittelt Datensätze grundsätzlich so wie sie vom jeweiligen Interessenten in das jeweilige Werbemittel eingegeben worden sind, d. h. ohne Ergänzungen oder Veränderungen, es sei denn, diese Ergänzungen oder Veränderungen dienen ausschließlich der Fehlerkorrektur.

11. Folgen von Pflichtverletzungen

11.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, finanzen.de von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen finanzen.de geltend machen und die auf einer schuldhaften Verletzung des Affiliatevertrags durch den Teilnehmer, auf einer Verletzung von durch den Teilnehmer übernommenen Garantien oder auf einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter durch den Teilnehmer beruhen. Der Teilnehmer verpflichtet sich finanzen.de von sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen, die finanzen.de zur Abwehr entsprechender Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die finanzen.de zur Zeit der Vornahme für zweckmäßig halten durfte, oder die finanzen.de sonst aufgrund der Geltendmachung entsprechender Ansprüche aufwenden muss.

11.2. Der Teilnehmer wird finanzen.de in den Fällen gemäß Ziffer 11.1 bei der Verteidigung gegen die Ansprüche Dritter durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und die Übermittlung aller erforderlichen Informationen unterstützen.

11.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs für jeden einzelnen Fall eines schuldhaften Verstoßes des Teilnehmers gegen eine der in den Ziffern 10.2, 10.3 lit. a), 10.5 oder 10.6 genannten Verpflichtungen an finanzen.de eine der Höhe nach von finanzen.de nach billigem Ermessen festzusetzende, angemessene, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende Vertragsstrafe, im Falle einer Verletzung einer der in den Ziffern 10.2, 10.3 lit. a) oder 10.5 genannten Verpflichtungen jedoch mindestens in Höhe von 1.000,00 €, zu zahlen.

11.4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von finanzen.de gegen den Teilnehmer bleiben von den vorgenannten Bestimmungen unberührt. Etwaig gezahlte Vertragsstrafen werden jedoch auf Schadensersatzansprüche von finanzen.de aufgrund derselben Verletzungshandlung angerechnet.

12. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

12.1. Der Teilnehmer hat für jede übermittelte Transaktion, für die eine Vergütung nach der Preisliste, die unter https://www.finanzen.de/partnerprogramm/provisionen abgerufen werden kann und der der Teilnehmer zugestimmt hat, vorgesehen ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung, wenn die Transaktion von finanzen.de nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen diese Vertrags zurückgewiesen wurde oder storniert worden ist. Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus der vereinbarten Fassung des Gebührenverzeichnisses bzw. der mit dem Teilnehmer getroffenen Vergütungsvereinbarung und ist in dessen Teilnehmerkonto einsehbar.

12.2. finanzen.de kann jede von dem Teilnehmer übermittelte Transaktion nach freiem Ermessen in einem Zeitraum von zwei Werktagen zurückweisen. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Datenübermittlung folgt. Fristgemäß zurückgewiesene Transaktionen werden nicht vergütet. finanzen.de wird jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Transaktionen zurückweisen, die offenkundige inhaltliche Mängel aufweisen oder die bereits zuvor inhaltsgleich von einem Dritten an finanzen.de übermittelt worden sind.

12.3. finanzen.de kann Transaktionen darüber hinaus gemäß den Stornobedingungen von finanzen.de, die unter https://www.finanzen.de/sites/default/files/stornobedingungen-partner.pdf abgerufen werden können, stornieren.

12.4. Im Übrigen gelten für die Zurückweisung oder Stornierung von Transaktionen die besonderen Bedingungen gemäß den Ziffern 13 bis 16.

12.5. Die vom Teilnehmer vermittelten Transaktionen werden während der Vertragslaufzeit laufend erfasst und in monatlichen Abständen rückwirkend abgerechnet. Die Abrechnung wird dem Teilnehmer im Administrationsbereich seines Teilnehmerkontos zur Verfügung gestellt. Weist eine Abrechnung ein Guthaben von mindestens 25 EUR zugunsten des Teilnehmers aus, wird es an den Teilnehmer per SEPA-Überweisung an die im Teilnehmerkonto hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. Bei der Überweisung an eine Bankverbindung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland jedoch innerhalb eines Staates, der zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gehört, erfolgt die Auszahlung ab einem Guthabenbetrag von mindestens 100,00 EUR. Hat der Teilnehmer eine Bankverbindung außerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) hinterlegt, erfolgt die Auszahlung erst ab einem Guthabenbetrag von 500,00 €. In allen Fällen wird jedoch bei der Beendigung des Affiliatevertrages das dann ggf. bestehende Guthaben unabhängig von einem Mindestbetrag an den Teilnehmer überwiesen. Weist eine Abrechnung ein Soll aus, ist der Teilnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich durch Zahlung an finanzen.de auszugleichen. Liegt finanzen.de eine SEPA-Einziehungsermächtigung des Teilnehmers vor, wird finanzen.de die dem Soll zugrunde liegende Forderung per SEPA-Lastschrift vom Teilnehmer einziehen. Die Frist zur Ankündigung eines bevorstehenden SEPA-Lastschrifteinzugs durch finanzen.de (Pre-Notification) beträgt zwei Werktage.

12.6. Die Auszahlung einer Vergütung stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, dass der Vergütung eine vertragsgemäße, vergütungspflichtige Leistung des Teilnehmers gemäß den Bedingungen des Affiliatevertrages zu Grunde liegt.

12.7. Schlägt ein berechtigter Forderungseinzug per SEPA-Lastschrift durch finanzen.de aus Gründen fehl, die der Teilnehmer zu vertreten hat, erstattet der Teilnehmer die Kosten, die finanzen.de hierdurch entstanden sind, pauschal mit einem Betrag in Höhe von 11,90 EUR, sofern der Teilnehmer nicht nachweist, dass finanzen.de kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale entstanden ist.

13. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Experten-Leads

13.1. Besteht eine Transaktion aus einem Lead, der bestimmungsgemäß zur weiteren Bearbeitung von finanzen.de an einen Experten, einen Experten-Pool oder ein Kooperationsunternehmen weitergeleitet wird, kann der Lead gemäß den Stornobedingungen von finanzen.de innerhalb einer Frist von 40 Werktagen durch Erklärung in Textform storniert werden. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Datenübermittlung folgt.

13.2. Die für einen Lead vorgesehene Vergütung wird dem Teilnehmer bereits vor Ablauf der in Ziffer 13.1 genannten Frist gutgeschrieben. Im Falle einer fristgerechten Stornierung des Leads wird dem Teilnehmer der gutgeschriebene Betrag nachträglich wieder belastet.

14. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Sales von Sachversicherungen

14.1. Besteht eine Transaktion aus einem Sale im Bereich Sachversicherungen, kann finanzen.de den Sale innerhalb einer Frist von 12 Monaten stornieren, wenn der entsprechende Versicherungsvertrag nicht zustande kommt oder wenn der Versicherungsvertrag innerhalb der ersten 12 Monate seiner Laufzeit vorzeitig beendet wird.

14.2. Die für den Sale vorgesehene Vergütung wird dem Teilnehmer nach erfolgter Policierung des Versicherungsvertrages gutgeschrieben. Im Falle einer fristgerechten Stornierung des Sales wird dem Teilnehmer der gutgeschriebene Betrag nachträglich wieder belastet.

14.3. Ist für den Sale die Zahlung einer fortlaufenden Vergütung vorgesehen, erfolgt die Gutschrift der Vergütung solange der Versicherungsvertrag besteht.

15. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Finanzprodukt-Leads und -Sales

15.1. Besteht eine Transaktion aus einem Lead oder einem Sale im Bereich Finanzprodukte, erhält die Transaktion zunächst den Status „unbestätigt“. Ein Vergütungsanspruch des Teilnehmers entsteht nur, wenn der Anbieter, an den die Transaktion zur Bearbeitung bzw. Ausführung weitergeleitet wurde, den Status der Transaktion innerhalb von 90 Tagen auf „gültig“ ändert und damit den Erfolg der Transaktion bestätigt. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Datenübermittlung folgt. Wird der Status nicht oder aber auf „storniert“ geändert, gilt die Transaktion als storniert. Die Anbieter sind verpflichtet, eine Transaktion fristgerecht auf „gültig“ zu ändern, sofern nicht im Falle eines Sales der Vertrag nicht zustande gekommen ist oder im Falle eines Leads der Lead nicht ungültig ist.

15.2. Die Gutschrift der für die Transaktion vorgesehenen Vergütung erfolgt mit Bestätigung der Transaktion durch den Anbieter, d. h. in der Regel mit Änderung des Status der Transaktion auf „gültig“.

16. Besondere Bedingungen für die Vergütung von Transaktionen im Bereich KfZ-Versicherung

16.1. Besteht eine Transaktion aus einem Lead oder einem Sale im Bereich KfZ-Versicherung, entsteht ein Vergütungsanspruch des Teilnehmers nur, wenn der Anbieter, an den die Transaktion zur Bearbeitung bzw. Ausführung weitergeleitet wurde, die Transaktion an finanzen.de meldet. Eine nachträgliche Stornierung der Transaktion ist ausgeschlossen.

16.2. Die Gutschrift der für die Transaktion vorgesehenen Vergütung erfolgt mit Meldung der Transaktion an finanzen.de.

17. Laufzeit, Beendigung des Vertrages

17.1. Der Affiliatevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.2. Der Teilnehmer kann den Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung tritt mit dem Kalendertag in Kraft, der auf den Zugang der Kündigungserklärung bei finanzen.de folgt.

17.3. finanzen.de kann den Affiliatevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.

17.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.5. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

17.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit Beendigung des Affiliatevertrages die Werbung für Angebote von finanzen.de einzustellen und alle genehmigten Werbemittel von seinen Internetseiten zu entfernen.

18. Haftung

18.1. finanzen.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Teilnehmers,

a) die von finanzen.de oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,

b) die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,

c) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 18.2) beruhen,

d) die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder

e) für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 18.2) ist die Haftung von finanzen.de jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.

18.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

18.3. Im Übrigen ist die Haftung von finanzen.de und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Affiliatevertrag ergebenden Ansprüche Berlin-Kreuzberg. finanzen.de bleibt es darüber hinaus unbenommen, den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19.2. Auf den Affiliatevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

19.3. finanzen.de behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer per E-Mail spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von einer Woche nach dem Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten AGB als vereinbart. finanzen.de verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.