Sehr geehrte Geschäftspartner,

die rechtlichen Anforderungen an die Vermarktung von Finanz- und Versicherungsprodukten im Internet unterliegen einem ständigen Wandel.

Nach neuerer Rechtsprechung ist nicht ganz auszuschließen, dass in bestimmten Fällen bereits das Einbinden der Vergleichsrechner und Formulare als zulassungspflichtige Vermittlungstätigkeit angesehen werden könnte, wenn der tatsächlich Vermittelnde nicht bereits im Impressum der betreffenden Webseite konkret benannt wird.

Wir bitten Sie, die Angaben im Impressum Ihrer Webseite den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Alle wichtigen, ergänzenden Hinweise gibt es zur einfachen Integration als Werbemittel in Ihrem Partneraccount. Sie finden die Ergänzung unter „Werbemittel“, „Sonstiges“. zum Partner-Login