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Pflegeversicherung FAQ

Welche Arten der privaten Pflegeversicherung gibt es?

Man unterscheidet zwischen drei Formen der Pflegeversicherung: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Pflege einen pauschalen Betrag, während die Pflegekostenversicherung einen prozentualen Anteil der Pflegekosten erstattet. Die Pflegerentenversicherung zahlt hingegen eine monatliche Rente, wenn Sie pflegebedürftig werden. Sie können mehrere Pflegeversicherungen kombinieren. Bei Pflegebedürftigkeit bieten sie wichtige finanzielle Unterstützung. Sowohl für privat als auch für professionell organisierte Pflege sind umfassende Leistungen erhältlich.

Wieso ist eine private Pflegeversicherung wichtig?

Sowohl gesetzliche als auch viele private Krankenversicherungen leisten bei Pflegebedürftigkeit geringe Unterstützung. Dadurch können für Sie als Betroffenen oder Angehörigen enorme Zuzahlungen fällig werden. Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie einen Großteil der laufenden Kosten abdecken, die Sie sonst selbst tragen müssten.

Welche Pflegeversicherung bietet zusätzliche Zahlungen?

Neben einem Pflegetagegeld und der Kostenübernahme bei professioneller Hilfe können Sie eine Pflegerente erhalten. Möchten Sie diese bei Pflegebedürftigkeit bekommen, so müssen Sie eine Pflegerentenversicherung wählen. Sie entscheiden beim Vertragsabschluss über die Höhe der Rente.

Welche Pflegeversicherung eignet sich für professionelle Pflege?

Möchten Sie die Pflege von professionellen Helfern durchführen lassen, sollten Sie die Pflegekostenversicherung wählen. Diese übernimmt einen Anteil der Pflegekosten. Meist wird die gesetzliche Leistung nicht um einen fixen Betrag, sondern um einen Prozentsatz ergänzt. Wie umfangreich die Unterstützung ausfällt, bestimmen Sie beim Vertragsabschluss.

Welche Pflegeversicherung eignet sich für privat organisierte Pflege?

Sollen Angehörige die Pflege übernehmen, bietet sich vor allem die Pflegetagegeldversicherung an. Sie erhalten dann für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Betrag. Je höher Ihre Pflegestufe, desto mehr Geld bekommen Sie. Meist gibt es bei Pflegestufe III das volle Tagesgeld, bei Stufe II 60 bis 70 Prozent und bei Stufe I 20 bis 50 Prozent. Wofür Sie das Geld verwenden, können Sie frei entscheiden.