- Private Haftpflichtversicherung – für jeden ein Muss!
- Schutz bei selbst verschuldeten Schäden
- Deckungssumme von bis zu 50 Mio. Euro
- Privathaftpflicht Tarife vergleichen und anfordern
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung mit Abstand die wichtigste Versicherung, weil sie viele alltägliche Risiken abdeckt, die für Sie jederzeit und überall bestehen. Daher sollte jeder verantwortungsbewusste Mensch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Es ist gesetzlich bestimmt, dass Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen haften, wenn Sie einem Dritten schuldhaft einen Schaden verursacht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden vorliegt. Besitzen Sie aber eine private Haftpflichtversicherung, so kann sie die Kosten übernehmen. Haben Sie einem Dritten einen Schaden zugefügt, kann die Privathaftpflichtversicherung die Schadensersatzkosten tragen.
Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Privathaftpflicht ebenfalls wertvolle Hilfe. Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Gegebenfalls übernimmt die private Haftpflichtversicherung alle anfallenden Prozesskosten.
Die private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern
auch Ihre Familie. Lebenspartner und Kinder können mitversichert werden,
wobei unter 18 Jahre alt sein müssen oder sich in einer Ausbildung
befinden müssen. Auch unverheiratete Paare können bei einigen
Gesellschaften eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung nutzen.
Die
Privathaftpflichtversicherung kommt auch für Schäden auf, die kleinere
Haustiere bei Dritten herbeiführen. Unter anderem können Katzen,
Meerschweinchen und Vögel durch die private Haftpflichtversicherung
abgedeckt werden.
Ein Beispiel: Sie helfen einem Freund beim Umzug und lassen dabei
seinen Fernseher im Treppenhaus fallen. Ihr Freund kann Sie aber
gesetzlich nicht zum Schadensersatz heranziehen, weil Sie den Umzug
nicht gegen Entgelt, sondern aus Gefälligkeit abgewickelt haben. Nicht
jede private Haftpflichtversicherung reguliert einen solchen Schaden.
Allerdings können Sie innerhalb bestimmter Grenzen bei einigen Anbietern
auch den Gefälligkeitsschaden in die private Haftpflichtversicherung
einschließen.
In jedem Fall sollten Sie beim Tarifvergleich
diese und weitere Leistungen sowie die Kosten beachten. Entscheiden Sie
sich für eine private Haftpflichtversicherung, die Ihnen zu geringen
Beiträgen einen umfassenden Schutz bietet!