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Für Mieter ist der Mietrechtsschutz, für Vermieter der Vermieterrechtsschutz enorm wichtig. Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietrückstände, hohe Betriebskostenabrechnungen – Streit zwischen Mieter und Vermieter landet schnell vor Gericht. Ohne Mietrechtsschutz bzw. Vermieterrechtsschutz kann es sehr teuer werden. Unterliegen Sie im Prozess, zahlen Sie neben den eigenen Kosten auch die des Gegners. Auch bei einer Niederlage bieten nur der Vermieterrechtsschutz und der Mietrechtsschutz Hilfe.
Als Mieter benötigen Sie den Mietrechtsschutz zur finanziellen Absicherung. Ergeben sich Konflikte mit dem Nachbarn oder Streitfälle mit dem Vermieter greift Ihnen der Rechtsschutz unter die Arme. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Haus bzw. der Wohnung sowie zugehörige Garagen und sonstige Abstellplätze sind auch versichert.
Kündigt Ihr Vermieter das Mietverhältnis, kann Ihnen der Mietrechtsschutz ebenfalls helfen. Häufig geben Vermieter einen Eigenbedarf als Kündigungsgrund an. Dies ist in vielen Fällen nicht zulässig, etwa wenn er Ihnen keine vergleichbare Wohnung im selben Haus anbietet. Mit einem Mietrechtsschutz können Sie hier rechtliche Schritte einleiten.
In einem solchen Fall und bei vielen weiteren Rechtsstreitigkeiten sichert Sie der Mieterrechtsschutz ab. Ohne Mietrechtsschutz können sich für Sie umfangreiche Prozesskosten ergeben. Verlieren Sie den Rechtsstreit, müssen Sie ohne Mieterrechtsschutz sowohl Ihre eigenen als auch die des Gegners tragen.
Sind Sie Vermieter von Wohneinheiten, brauchen Sie einen Vermieterrechtsschutz Versicherung. Nur der Vermieterrechtsschutz bietet Ihnen rechtlichen Beistand bei Auseinandersetzungen mit Mietern. Diese können schnell entstehen, beispielsweise bei ausstehenden Zahlungen des Mieters oder falls Sie den Mietvertrag wegen Eigenbedarf
kündigen wollen. Leitet der Mieter dann rechtliche Schritte ein, bietet Ihnen der Vermieterrechtsschutz juristische und finanzielle Unterstützung. Womöglich können Sie nur mit dieser Hilfe der Vermieterrechtsschutz Versicherung den Eigenbedarf nachweisen.
Um einen Eigenbedarf handelt es sich, wenn ein Vermieter plausibel begründen kann, weshalb er oder eine andere Person die Wohnung beziehen soll. Dies ist unter anderem gegeben, wenn Sie als Vermieter die Wohnung als Altersruhesitz nutzen oder die Wohnung Ihrem Kind zur Verfügung stellen wollen, da es sich sonst womöglich vom Elternhaus distanzieren würde. Überzeugend nachweisen können Sie diese Gründe oft nur mit dem rechtlichen Beistand einer Vermieterrechtsschutz Versicherung.
Je nach Anbieter können Sie den Mietrechtsschutz bzw. Vermieter Rechtsschutz einzeln oder günstig im Paket mit weiteren Rechtsschutzversicherungen abschließen. Dazu zählen Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Sie selbst entscheiden, wie umfassend Sie sich und Ihre Familie schützen. Nutzen Sie unseren Vergleich und finden Sie den optimalen Rechtsschutz!