Verkehrsrechtsschutz
Schutz vor teuren Verkehrs-Rechtsstreitigkeiten
- Zahlung auch im Falle der gerichtlichen Niederlage
- Streitigkeiten rund um Unfälle, Kauf- und Reparaturverträge
- Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen
- Schützt Sie selbst, Ihre Kinder und den Lebenspartner
Verkehrsrechtsschutzversicherung - ein Überblick
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug können schnell ins Geld gehen, wenn Gerichte klären müssen, wer für einen Schaden aufzukommen hat. Haben Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, müssen Sie bei einer Niederlage nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die des Gegners tragen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie diese und andere finanzielle Belastungen nicht.
Warum ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Der Verkehrsrechtsschutz kann Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen, Kauf- und Reparaturverträgen und Ihrem Führerschein unterstützen. Sehr häufig ergeben sich hier kostspielige Prozesse, bei denen Ihnen nur die Versicherung Hilfe bieten kann. Gerade durch Ereignisse im Straßenverkehr ergeben sich oft rechtliche Konflikte. Hier können Fragen zur Verschuldung und zu Ordnungswidrigkeiten entstehen. Bei diesen und weiteren Dingen kann Ihnen nur der Verkehrsrechtsschutz unter die Arme greifen.
Bei jeder Rechtsschutzversicherung werden im Normalfall folgende Kosten berücksichtigt:
- die beim Rechtsanwalt anfallenden gesetzlichen Gebühren
- die Gerichtskosten
- die Zeugengelder
- und gegebenenfalls die Kosten des Gegners
So gehen Sie mit einer Verkehrsrechtsschutz kein finanzielles Risiko ein: Gewinnen Sie vor Gericht, muss der Gegner für die Kosten aufkommen. Verlieren Sie, greift die Rechtsschutzversicherung.
Wen schützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

zahlt die Rechtsschutzversicherung
Der Verkehrsrechtsschutz kann Sie selbst, Ihren Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder versichern. Für volljährige, unverheiratete Kinder gilt, dass sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden müssen. Verkehrsrechtsschutz-Anbieter geben oft als weitere Bedingung vor, dass das Kind noch im Haushalt der Eltern leben muss. Dies ist aber nicht bei allen Anbietern der Fall. Auch Ihre Eltern, Großeltern und weitere Familienmitglieder können mitversichert werden.
Fahrerrechtsschutz für Berufskraftfahrer und Dienstwagen-Nutzer
Haben Sie kein eigenes Auto oder ist auf Ihren Namen kein Fahrzeug zugelassen, kämpfen sich aber trotzdem im Dienst- oder Firmenwagen, als Berufskraftfahrer mit dem LKW oder mit dem Mietwagen durch den Verkehr, dann können Sie durch eine Fahrerrechtsschutz die Leistungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung erhalten. Zudem sind Sie auch als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel versichert. Sobald dort Kosten in Form eines Rechtsstreits auf Sie zukommen, greift der Fahrerrechtsschutz Ihrer Versicherung. Nachteil hierbei ist jedoch, dass viele Versicherungsgesellschaften den Rechtsschutz bei Sachen- oder Vertragsrecht ausschließen. Kommt es dann zu einem Streit mit der Mietwagenfirma, müssen Sie die Kosten trotz Versicherung übernehmen.
Verkehrsdelikte: Rote Ampel, Blitzer, Trunkenheit am Steuer und Parkverbot
Während die meisten Versicherer nicht für die Kosten aufkommen, die in Folge eines Rechtsstreits über Halte- oder Parkverstöße entstehen, können Sie auf den Rechtsschutz Ihrer Versicherung bauen, solange Ihre Straftaten im Verkehr nicht vorsätzlich geschehen sind.
Dabei übernehmen die Versicherer nicht die Geldstrafen oder Bußgelder, die Sie im Zuge:
- überhöhter Geschwindigkeit
- Alkohol am Steuer
- oder einer überfahrenen roten Ampel zu erwarten haben.
Jedoch erstatten sie die Kosten, die bei der Ermittlung der Ordnungswidrigkeit entstehen. Stellt sich allerdings heraus, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, müssen Sie die gesamten Kosten tragen
Stolperfalle
Je nach Tarif ist auch ein Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz eingeschlossen: In diesem Fall trägt die Versicherung auch dann Ihre Kosten, wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine behördliche Maßnahme wie Führerscheinentzug ergreifen müssen.
Ist die Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?
Die Prämien für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung können teilweise in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies betrifft alle Leistungen, die mit der Erzielung des Einkommens bzw. mit dem Beruf in Verbindung stehen. Von den steuerlichen Vorteilen profitieren vor allem Berufskraftfahrer, da deren Verkehrsrechtsschutzversicherung beruflich bedingt ist.
Testsieger Stiftung Warentest 2012
Tests zu Verkehrsrechtsschutzversicherungen werden relativ selten durchgeführt. Finanztest hatte beispielsweise zum letzten Mal im Juni 2007 über die Verkehrsrechtsschutztarife berichtet. Im Jahr 2012 hat Stiftung Warentest in der Juli-Ausgabe der Finanztest nun die Verkehrsrechtsschutztarife von 31 Anbietern getestet, von denen die Zeitschrift 29 empfehlen kann. Geprüft wurden insgesamt 90 Tarife: für Familien mit einem Auto, für Familien mit mehreren Autos, für Singles mit einem Fahrzeug und für Personen ohne eigenen Wagen. Nur die Versicherer ADAC und Arag konnten in allen vier Bereichen einen entsprechenden Tarif anbieten.
Die günstigste Versicherung für Familien mit mehreren Fahrzeugen bietet der Anbieter Örag mit einem Jahresbeitrag von 97 Euro ohne Selbstbehalt. Zahlt der Versicherte 150 Euro der entstandenen Kosten aus eigener Tasche, reduziert sich der Beitrag sogar auf 79 Euro pro Jahr. Ebenfalls preiswert befand Finanztest den Verkehrsrechtsschutz des Versicherers BGV Badische mit 98 Euro jährlichem Beitrag. Entscheidet sich der Versicherte für einen Tarif mit 150 Euro Selbstbehalt, sind nur noch 76 Euro im Jahr fällig.
Besitzt die Familie nur ein Auto, bietet sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung der Alten Leipziger (83 Euro/Jahr) oder der Arag (84 Euro/Jahr) an. Mit einer Eigenbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall fällt der jährliche Beitrag auf 71 Euro (Alte Leipziger) bzw. 60 Euro (Arag). Für Singles mit einem Fahrzeug überzeugt der Anbieter BGV Badische durch einen günstigen Jahresbeitrag von 65 Euro (48 Euro im Jahr bei 150 Euro Selbstbehalt).
Verkehrsteilnehmer, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, wie z.B. Fahrer von Firmenwagen oder Berufskraftfahrer, können sich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung des ADAC für 45 Euro im Jahr versichern. Die Versicherungsgesellschaft Arag bietet einen Tarif für jährlich 59 Euro an.
Redaktions-Tipp
Zu den möglichen Extraleistungen beim Verkehrsrechtsschutz zählt die kostenlose telefonische Anwaltsberatung. Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen in dem Fall eine kostenlose Hotline zu Fachanwälten. Bei einigen Tarifen können Sie Ihre Anwälte auch per E-Mail kontaktieren.
Günstige Verkehrsrechtsschutzversicherungen
Wie der Test der Finanztest bewiesen hat, müssen gute Verkehrsrechtsschutzversicherungen nicht teuer sein. Sie können sich, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder bereits ab 80 Euro im Jahr gegen die finanzielle Belastung eines Rechtsstreits nach Unfällen, beim Autokauf oder nach der Reparatur in der Werkstatt absichern. Als Single mit einem eigenen Fahrzeug bekommen Sie eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung ab einem jährlichen Beitrag von 65 Euro.
Kostenloser und unabhängiger Vergleich
Obwohl die Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Verkehrsteilnehmers bei Unfällen für einen entstandenen Schaden aufkommen sollte, den Sie nicht verursacht haben, weigern sich manche Versicherer zunächst. Erst mithilfe einer Klage Ihres Anwaltes lenken sie ein. Für diese Kosten, von denen Sie ohne Verkehrsrechtsschutz abgeschreckt sein könnten, kommt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung auf. Auch aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss dieser Rechtsschutzversicherung. Um den richtigen Tarif in Abhängigkeit Ihrer Bedürfnisse zu finden – haben Sie kein, ein oder mehrere Autos, sind Sie allein oder möchten Sie andere Familienmitglieder mitversichern – nutzen Sie unseren Rechtsschutz-Vergleich. Dort finden Sie die besten Angebote und können den Versicherungsschutz online beantragen.









