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Wie hoch sind die staatlichen Zulagen zur Riester Rente?
Um die Höchstzulagen der Riesterförderung zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttogehalts in Ihre Riesteranlage einzahlen. Wenn Sie weniger als vier Prozent aufbringen, verringert sich der Förderbetrag anteilig. Außerdem gibt es einen Mindestbeitrag (Sockelbetrag) von 60 € jährlich, den Sie zum Erhalt der Riester-Förderung leisten müssen. Maximal dürfen Sie 2100 € pro Jahr einzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hat sich folgendermaßen entwickelt:
| Ab | Alleinstehende | Ehepaare, mit jeweils eigenen Riester-Vertrag | je kindergeldberechtigtes Kind |
|---|---|---|---|
| 2002 | 38 € | 76 € | 46 € |
| 2004 | 76 € | 152 € | 92 € |
| 2006 | 114 € | 228 € | 138 € |
| 2008 | 154 € | 308 € | 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene) |
| 2010 | 154 € | 308 € | 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene) |
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht jedoch nur für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld oder –hilfe
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bekommen auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen – z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police. Auch als Selbstständiger und Freiberufler erhält man die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Nicht gefördert werden bisher:
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
Bezieher einer Vollrente
Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
Bezieher von Sozialhilfe
Studenten
Private Altersvorsorge wird immer wichtiger
Wenn Sie sich auf die gesetzliche Rente nicht mehr verlassen wollen, schließen Sie Ihre Vorsorgelücke mit einem Riester- oder Rürup-Vertrag. Sie kassieren satte staatliche Förderung und sichern sich eine monatliche Privatrente lebenslang.
Riester-Rente vor allem für Arbeitnehmer attraktiv
Als Riester-Sparer zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder einen Fonds ein. Der Staat fördert Ihren Riester-Vertrag mit hohen Zulagen und Steuerfreibeträgen. Für jedes Kind gibt es einen Extra-Zuschuss, die Riester-Rente lohnt deshalb ganz besonders für Familien.
Bekomme ich überhaupt Riester-Förderung?
Riester-Förderung bekommen Arbeitnehmer und deren Ehepartner, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Beamte, Eltern während der dreijährigen Erziehungszeit, Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Durch die attraktive Förderung liegt die Rendite der Riesterrente oft weit über dem Zins vergleichbarer Kapitalanlagen.
Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente vor
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen. Wie die Riester-Rente funktioniert auch die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ihre Beiträge werden angespart, verzinst und später als monatliche Rente an Sie ausgezahlt.
Wichtig
Falls Sie irgendwann Arbeitslosengeld II beantragen müssen, darf Ihr Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Kapital, das Sie Riester- oder Rürup-Verträgen angespart haben, wird nicht angerechnet. Sie müssen Ihren Riester- oder Rürup-Vertrag also nicht zu Geld machen, bevor Sie ALG II beanspruchen können.