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Riester Förderung: einfach erklärt und leicht verständlich

  • 4% Einzahlung des Vorjahresbruttos
  • für Geringverdiener: volle Höchstzulage schon bei 60 €
  • Künstler und in der KSK? Auch Sie werden gefördert!
  • Verschiedene Riester-Sparpläne im Angebot
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Wie viel Riester Förderung erhalte ich?

Um die Höchstzulagen der Riester Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttogehalts in Ihre Riesteranlage einzahlen. Sollten Sie bei diesen vier Prozent unter 60 Euro pro Jahr kommen, verringert sich der Betrag der Riester Förderung anteilig. In dem Fall müssen Sie mindestens 60 Euro jährlich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Die Riesterförderung hat sich folgendermaßen entwickelt:

Ab Alleinstehende Ehepaare, mit jeweils eigenen Riester-Vertrag je kindergeldberechtigtes Kind
2002 38 € 76 € 46 €
2004 76 € 152 € 92 €
2006 114 € 228 € 138 €
2008 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)
2011 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)

Bevor Sie ein Riester Angebot wählen, sollten Sie in jedem Fall mehrere Tarife miteinander vergleichen. Hierbei sollten Sie sich von einem Experten unterstützen lassen. Sein Fachwissen ist beim Vergleich nötig, um den für Sie optimalen Tarif finden zu können.

Wer bekommt die Riesterförderung?

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Einen Anspruch auf Riester Rente Zulage haben jedoch nur bestimmte Personengruppen. Dazu zählen unter anderem:

  • gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • pflichtversicherte Selbständige (z. B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
  • sozialversicherte geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro)
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • behinderte Personen, die zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
  • nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler und Publizisten, also Mitglieder der KSK

 

Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, dann lassen Sie sich ein individuelles Angebot von einem unserer unabhängigen Experten zusammenstellen und schauen Sie, ob sich die Riester Rente auch für Sie lohnt. Einfach jetzt ein kostenloses Riester Angebot anfordern.

 

Wer erhält außerdem unter Umständen Riesterförderung?

Nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von oben genannten Personen können auch eine Riester Förderung nutzen. Voraussetzung ist, dass sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Z. B. kann eine mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau eine eigene Riester Versicherung abschließen und die Riester Förderung nutzen.

Auch als Selbständiger und Freiberufler erhalten Sie also staatliche Förderung, wenn Ihr Ehepartner versicherungspflichtig tätig ist und einen eigenen Riester Vertrag besitzt. Die unten aufgeführten Personen haben diese mittelbare Berechtigung auf Riester Rente Zulage.

 

  • Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Bezieher einer Vollrente
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Studenten

Angebotsvergleich mit Berater

Die Unterschiede zwischen den zahlreichen Riester Angeboten können Sie nur erkennen, wenn Sie einen Tarifvergleich mit einem Experten vornehmen. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich einen Angebotsvergleich sowie eine Beratung anfordern.