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Leistungen der Riester Rentenversicherung

Die Leistungen der Riester-Rentenversicherung bestehen – je nach Vertragsgestaltung – alternativ aus einer

lebenslangen Rente
einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt

Im Regelfall beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung dafür: Der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.


Nicht nur die klassische Rentenversicherung ist förderfähig
Neben der klassischen Privatrente werden auch Banksparpläne und Investmentfonds-Sparpläne gefördert. Bei diesen Produkten kann ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr vereinbart werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase muss dann ein Teil des angesparten Vorsorgevermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, die dem Sparer ab Vollendung des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende lebenslange Rente gewährt, die direkt an den Auszahlungsplan anschließt. Die monatliche Rente muss mindestens so hoch sein wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan.