Welche Leistungen unterscheiden die Krankenversicherung? Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse?

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Die wichtigsten Infos im Überblick

Leistungsunterschiede: Krankenkasse vs. Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) erhältst du einen individuelleren Leistungsumfang als bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Je umfangreicher dieser Leistungskatalog ist, desto höher sind die Beiträge, die du zahlen musst.

Wenn du krank bist und zum Hausarzt gehst, erhält bei einer privaten Krankenversicherung nicht die Krankenkasse die Rechnung für die Behandlung, sondern sie geht direkt an dich. Nach der Begleichung der Rechnung werden die Kosten von der Krankenversicherung erstattet.

Während du deine private Krankenversicherung so gestalten kannst, dass die Leistungen genau zu deinen Bedürfnissen passen, ist das Individualisierungspotential in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Die Leistungen sind fast überall gleich. Du hast lediglich die Möglichkeit, über Wahltarife etwas mehr aus deinem Schutz herauszuholen.

Vier Fakten über Leistungen und Aufgaben einer Krankenversicherung

  1. Die Leistungen innerhalb der privaten Krankenversicherung können sich stark unterscheiden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese durch den Leistungskatalog größtenteils vorgeschrieben und somit gleich.
  2. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird jedes Jahr neu festgelegt, wobei die Kosten von deinem Einkommen abhängen. In der privaten Krankenversicherung spielt dein Arbeitsentgelt keine Rolle.
  3. Mit einer privaten Krankenversicherung erhältst du eine lebenslange Garantie auf den vertraglich festgelegten Leistungsumfang.
  4. Seit 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten.

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Deep Dive

Welche Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen abgedeckt?

Hast du dich schon einmal gefragt, welche Leistungen und Aufgaben die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt? Viele Leistungen, für die gesetzlich Versicherte gesonderte Verträge abschließen müssen, zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung, sind im Leistungsumfang der PKV bereits enthalten.

Wie viel du monatlich zahlen möchtest, entscheidet darüber, wie hoch die Leistungen der privaten Krankenversicherung ausfallen. Folgende Leistungen werden beispielsweise von einer PKV erbracht:

  • Freie Wahl von Ärzten und Fachärzten ohne Überweisungen
  • Erstattung von Behandlungen bei Heilpraktikern
  • Übernahme von Brillen und Hörgeräten
  • Erstattungen von Psychotherapien
  • Behandlungen im Ausland
  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • Erstattungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz

Zahlt die Krankenversicherung ein Krankengeld?

Damit du im Krankheitsfall keine großen finanziellen Einbußen hast, ist es wichtig, beim Abschluss deines Vertrags zur privaten Krankenversicherung auf ein auskömmliches Krankentagegeld zu achten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der du maximal 90 Prozent deines Nettoeinkommens als Krankengeld beziehst, ist die Gestaltung mit der PKV etwas freier. Du kannst also ein Krankentagegeld in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens erhalten. Darüber hinaus kannst du selbst während der Arbeitsunfähigkeit die Auszahlung des Krankentagegelds noch anpassen lassen.

 

Muss ich mich zusätzlich um eine Pflegeversicherung kümmern?

Die Pflegeversicherung unterliegt der Versicherungspflicht. Du kommst also um sie nicht herum. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört die Pflegeversicherung bereits zum Leistungsumfang. Du hast allerdings die Möglichkeit, innerhalb der ersten sechs Monate der Versicherungspflicht die Pflegeversicherung auch bei einem anderen Unternehmen abzuschließen.

So erkennst du den Unterschied

Leistungen von PKV und GKV im Vergleich

Private Krankenversicherungen können ihre Tarife im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich frei gestalten. Für einen besseren Überblick haben wir für dich die wichtigsten Unterschiede zwischen PKV und GKV zusammengestellt.

LeistungGesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
Ambulante Behandlung
  • Kosten­übernahme der medizinisch notwendigen Behand­lungen
  • Abrechnung erfolgt über die Kranken­kasse
  • Freie Arztwahl
  • Kosten für Behand­lungen werden übernommen
  • Kosten­übernahme für neue Behandlungs­methoden
  • Abrechnung erfolgt direkt über den Patienten
Stationäre Behandlung
  • Krankenhaus­wahl ist eingeschränkt
  • Übernahme der notwendigen Kosten
  • Eigenanteil pro Tag von 10 Euro
  • Kein Anspruch auf Ein- oder Zweibett­zimmer sowie Chefarzt­behandlung
  • Freie Krankenhaus­wahl (Spezial- oder Privatkliniken)
  • Übernahme der Behandlungs­kosten
  • Chefarzt­behandlung
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibett­zimmern
Medikamente und Hilfsmittel
  • Größten­teils Kosten­übernahme von verordneten Medikamenten
  • Eigenanteil bei Medikamenten
  • Keine Erstattung von frei verkäuf­lichen Medikamenten
  • Für Hilfsmittel gibt es nur geringe Festzuschüsse
  • Übernahme von verordneten Medikamenten
  • Evt. ist eine Selbst­beteiligung zu zahlen
  • Erstattung von Hilfsmitteln hängt vom gewählten Tarif ab
Heilpraktiker
  • Kosten werden nur selten erstattet
  • bei Krankenvoll­tarifen oft bereits inkludiert
Zahnärzt­liche Behandlung, Zahnersatz und Kiefer­orthopädie
  • Erstattung der medizinisch notwendigen Behand­lungen
  • Zahnersatz wird nur anteilig übernommen
  • Kiefer­orthopädische Leistungen werden nur bei Kindern zu 100 Prozent erstattet
  • Je nach Tarif werden Kosten für Behand­lungen und Zahnersatz voll erstattet
  • Kiefer­orthopädische Leistungen werden übernommen
Verdienst­ausfälle bei längerer Krankheit
  • Bei Erkrankungen über sechs Wochen wird ein Krankengeld gezahlt
  • Möglichkeit eine Kranken­tagegeld­versicherung abzuschließen
Auslandsreisen
  • Kranken­versicherungs­schutz nur innerhalb der EU
  • Oft sind Zuzahlungen notwendig
  • Kein Kranken­rücktransport aus dem Ausland
  • Bei Krankenvoll­tarifen oft inkludiert
  • Versicherungs­schutz gilt weltweit
  • Kranken­rücktransporte aus dem Ausland sind mitversichert

Übrigens: Ein wenig Gestaltungsspielraum hast du auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie bieten sogenannte Wahltarife an. Diese sehen beispielsweise eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten vor und sind günstiger als die normale Mitgliedschaft (Selbstbehalttarif).

Oder du bekommst Beiträge erstattet, wenn du innerhalb eines Jahres nicht zum Arzt gehst (Beitragsrückerstattungstarif). Oder du verpflichtet dich, bei gesundheitlichen Beschwerden immer erst zum Hausarzt zu gehen (Hausarzttarif). Erkundige dich daher bei deiner Krankenkasse nach ihren Wahltarifen. Vielleicht kannst du so deinen Schutz optimieren.

Wie du siehst, gibt es zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung einige Unterschiede. Oft hängt der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung vom gewählten Tarif ab. Damit du für deine Zukunft die richtigen Entscheidungen triffst, solltest du dich umfangreich beraten lassen.

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Wie hoch sind die Kosten für eine Krankenversicherung?

Wie werden die Beiträge für die Krankenversicherung berechnet?

Deine Beiträge für die private Krankenversicherung werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet nichts anderes, als dass deine Beiträge gleichwertig zu den Versicherungsleistungen sein müssen, die du in Anspruch nehmen wirst. Hierfür werden verschiedene Faktoren einkalkuliert. Darüber hinaus ist eine Gesundheitsprüfung ein wesentlicher Baustein vor dem Abschluss deiner PKV.

Individuelle Risikofaktoren und Vorerkrankungen spielen bei der Berechnung deiner PKV-Kosten eine wichtige Rolle. Ebenso wie dein Alter und der Umfang der Versicherungsleistungen.

Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt für die Beitragssätze dein Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage eine wichtige Rolle. Der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz, aktuell 14,6 Prozent, legt fest, wie viel du prozentual von deinem Bruttoeinkommen als Beitrag für die Krankenkasse zahlen musst. Dein Arbeitgeber entrichtet nochmal den gleichen Betrag, da die Finanzierung hier paritätisch geregelt ist.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen den Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zahlen. Dieser dient dazu, finanzielle Engpässe der Krankenkassen abzufangen. In der privaten Krankenversicherung zahlst du bereits individuelle Prämien, hier wird kein Zusatzbeitrag erhoben.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

FAQ

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Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen