Hundesteuer in Hamburg Regelungen für Hundebesitzer in der Hansestadt.
- Hundesteuer liegt bei 90 Euro jährlich
- Verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung für alle Halter
- Jetzt guten und günstigen Schutz finden
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Hamburg
Die Hansestadt Hamburg zählt zu den Bundesländern, in denen sowohl das Anleinen als auch eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter vorgeschrieben ist. Das Hundegesetz sieht zudem vor, dass Hamburger Hundebesitzer ihren Vierbeiner mit einem Mikrochip kennzeichnen und das Tier in einem Hunderegister anmelden. Die Hundesteuer ist einheitlich geregelt.
Weitere Themen
Immer gut zu wissen
Leinenzwang in Hamburg
Das Hundegesetz der Hansestadt Hamburg schreibt eine allgemeine Anleinpflicht für alle Hunde außerhalb der eigenen vier Wände vor. In Mehrfamilienhäusern gilt die Leinenpflicht bereits außerhalb der Wohnung des Hundehalters. Die Vierbeiner sind an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu halten. Der Leinenzwang gilt nicht in den von den Bezirken als Hundeauslaufzonen gekennzeichneten Freilaufflächen.
Hundehalter können sich in Hamburg von der generellen Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung über eine sogenannte Gehorsamsprüfung vorlegen. Hunde, die in Hamburg als gefährlich eingestuft werden, können nicht von der Anleinpflicht befreit werden.
Was ist eine Gehorsamsprüfung?
Mit der Gehorsamsprüfung weisen Hundebesitzer nach, dass sie den Hund im Alltag unter Kontrolle haben und ihn so führen können, dass von ihm voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für Menschen, Tiere oder Gegenstände ausgehen. Die Prüfung kostet zehn Euro bei einem anerkannten Sachverständigen.
Aktuelles zur Haftpflichtversicherung
Maulkorbpflicht in Hamburg
Im Bundesland Hamburg müssen gefährliche Hunde einen Maulkorb tragen, sobald sie sich außerhalb des eingefriedeten Besitztums ihres Halters befinden. Auf eingezäunten Grundstücken und im Wohnraum Dritter dürfen die Hunde nur dann ohne Maulkorb und Leine geführt werden, wenn der Inhaber des dortigen Hausrechts zustimmt.
Kampfhunde in Hamburg
Als gefährliche Hunde gelten in Hamburg:
Zudem werden solche Hunde als gefährlich eingestuft, die ein unangemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren zeigen.
Solange der Hundehalter die zuständige Behörde nicht mit einem Wesenstest vom Gegenteil überzeugen kann, gelten laut Kampfhundeverordnung außerdem folgende Rassen in Hamburg generell als gefährlich:
Bullmastiff | Mastiff |
Dogo Argentino | Mastin Espanol |
Dogue de Bordeaux | Mastino Napoletano |
Kangal | Tosa Inu |
Kaukasischer Owtscharka | Fila Brasilero |
Rottweiler |
Wie ist die Hundesteuer in Hamburg geregelt?
Das Finanzamt Hamburg ist für die Festsetzung der Hundesteuer in der Hansestadt zuständig. Pro Hund müssen Hamburger Hundebesitzer 90 Euro im Jahr zahlen. Für gefährliche Hunde gilt ein jährlicher Hundesteuersatz in Höhe von 600 Euro. Die Hundesteuer wird zur Hälfte jeweils zum 15. Februar und zum 15. August fällig.
Hundehaftpflichtversicherung ist in Hamburg vorgeschrieben
Ähnlich wie in Berlin fallen für Hamburger Hundehalter neben der Hundesteuer weitere Kosten durch die vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung an. Dabei gibt es verschiedene Faktoren zu beachten:
- Alle Besitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
- Als Deckungssumme müssen Hundehalter mindestens eine Million Euro für Schäden durch ihren Vierbeiner vereinbaren.
- Zwischen der teuersten und günstigsten Hundehaftpflicht liegen nicht selten 100 Euro und mehr pro Jahr.
Mit der sorgfältigen Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung beziehungsweise mit einem Wechsel lässt sich somit oft bares Geld sparen. Welche Angebote sich sowohl hinsichtlich des Preises als auch der Leistungen empfehlen, finden Interessierte mit einem unverbindlichen Tarifvergleich heraus.