Hundesteuer im Saarland

So viel zahlen Hundebesitzer.

  • Hundesteuer ab 51 Euro
  • Maulkorbzwang für Kampfhunde
  • Hundehaftpflichtversicherung empfehlenswert

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junge Hunde

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ältere Hunde

Hundesteuer und Hundehaftpflicht im Saarland

Im Saarland gilt die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Diese schreibt Haltern von gefährlichen Hunden eine Hundehaftpflichtversicherung vor und regelt auch die Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Vierbeiner. Die Leinenpflicht für alle übrigen Hunde ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.

Leinenzwang im Saarland (Saarbrücken, Neunkirchen und Homburg)

Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es im Saarland nur für gefährliche Hunde. Ob und wo Hundehalter ihre ungefährlichen Vierbeiner ohne Leine laufen lassen dürfen, ist in den Polizeisatzungen der Gemeinden geregelt.

In Saarbrücken sind Hunde beispielsweise auf allen öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an der Leine zu führen. Auf speziell gekennzeichneten Auslaufflächen dürfen die Hunde aber auch frei laufen. Ähnliches gilt für die Städte Neunkirchen und Homburg.

Maulkorbpflicht im Saarland

In der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland heißt es, dass gefährliche Hunde außerhalb befriedeten Besitztums an der Leine zu führen sind und zudem einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine Vorrichtung mit gleicher Wirkung tragen müssen. Gleiches gilt bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in Treppenhäusern.

Finanziellen Schutz für Hundehalter nicht vergessen

Schädigt der eigene Hund andere Personen, sollten Halter besser eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn diese schützt vor den finanziellen Folgen, die auf Hundebesitzer nach dem Missgeschick zukommen. Gute Tarife müssen dabei nicht teuer sein.

Kampfhunde im Saarland

Die Kampfhundeverordnung im Saarland gilt für solche Hunde, die sich bereits als bissig erwiesen haben, die Menschen oder Tiere in aggressiver und gefahrdrohender Weise angesprungen haben und die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden. Außerdem bedarf die Ausbildung und Haltung von Hunden folgender Rassen:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier und
  • American Pit Bull Terrier

einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Hundesteuer für Saarbrücken, Neunkirchen und Homburg

Die höchste Hundesteuer im Saarland zahlen derzeit die Hundehalter in Saarbrücken. Da die Hundesteuersatzung in den Gemeinden geregelt wird, müssen Hundehalter in den Städten Neunkirchen und Homburg deutlich weniger im Jahr für die Haltung ihres Vierbeiners zahlen. In St. Wendel liegt der Steuersatz derzeit bei 51 Euro für den ersten Hund.

Die Hundesteuer für die drei größten Städte im Saarland im Überblick:

Hunde­steuer inSaar­brückenNeun­kirchenHomburg
Ersthund120 Euro84 Euro96 Euro
Zweithund168 Euro108 Euro120 Euro
Jeder weitere Hund168 Euro132 Euro144 Euro
Gefähr­licher Hundkeine Angabekeine AngabeSteuersatz wird mit
Faktor 5 multipliziert

Hundehaftpflichtversicherung: Günstiger Schutz für den Vierbeiner

Im Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung zwar nur für Halter gefährlicher Hunde vorgeschrieben. Grundsätzlich ist die Versicherung jedoch für jeden Hundebesitzer empfehlenswert. Denn wenn der eigene Hund einen kleinen oder gar größeren Schaden verursacht, wird sein Herrchen dafür haftbar gemacht und muss alle angefallenen Kosten übernehmen. Das können 200 Euro für ein zerbissenes Smartphone oder mehrere Tausend Euro für Behandlungskosten nach einem Hundebiss sein.

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt sie vor diesem finanziellen Risiko. Je nach Anbieter kostet der Schutz gerade einmal vier Euro im Monat.