Unfallbericht

Schnell und unkompliziert einen Unfallbericht erstellen.

  • Hilfreiche Informationen im Falle eines Unfalles
  • Leicht erklärt
  • Mit How-to

Kfz-Versicherung vergleichen

Die 10 wichtigsten Punkte, die nach einem Verkehrsunfall zu beachten sind

  1. Gesetzlich ist jeder Bürger verpflichtet, der durch sein Verhalten zu einem Verkehrsunfall beigetragen hat, am Unfallort anzuhalten und zu verweilen, bis Hilfe eingetroffen ist (Ausnahmen sind die Versorgung von Schwerverletzten). Unfallflucht ist strafbar und führt zur Anzeige.
  2. Die Unfallstelle muss zunächst abgesichert werden. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, stellen Sie das Warndreieck in 100 m Entfernung von der Unfallstelle auf, erkundigen Sie sich nach Verletzten und leisten Sie, wenn notwendig und zumutbar, Erste Hilfe. Hier gilt wieder: unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Jeder Fahrer sollte in seinem Fahrzeug stets einen Verbandskasten mit sich führen. Bei schweren Verletzungen muss ein Notarzt verständigt werden.
  3. Die Polizei (Notruf: 110) sollte in den meisten Fällen gerufen werden, besonders bei Verletzen, Toten und großen Sachschaden.
    Dem der Schaden zugefügt wurde, hat die Option einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser stellt den Schadensumfang, sowie die Schadenshöhe fest und dient zur Beweissicherung. Die Versicherung hat das Recht, auch ohne Zustimmung des Geschädigten einen Sachverständigen zu bestellen.
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Jedoch sollten alle Beteiligten den Unfallbericht unterschreiben. Die Schuldfrage ist von der Versicherung zu klären.
  5. Wenn Sie den Vorgang ohne die Polizei oder einen Sachverständigen abwickeln, stellen Sie sicher, dass Sie untereinander die Personalien austauschen, um jederzeit Kontakt aufnehmen zu können. Lassen Sie sich neben der Mobilfunknummer zusätzlich auch Namen, Anschrift, Führerscheinnummer und Fahrzeugnummer geben.
  6. Es gilt Beweismittel zu sichern, um den Geschädigten, die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche zu gewährleisten. D.h. die Fahrzeuge sollten nach einem Unfall nicht umgeparkt werden. Oftmals ist es einfacher, mit Kreide, die Anordnung der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge auf der Straße nachzuzeichnen. Haben Dritte den Unfall beobachtet, dann sollten Sie auch mit diesen die Kontaktdaten austauschen. Es ist sehr nützlich den Vorfall mit der Kamera festzuhalten.
  7. Hin und wieder kommt es vor, dass einem am Unfallort ungebetene Abschlepphelfer ihren Service anbieten. Jedoch mit viel zu hohen Preisen. Die Versicherung erstattet hierbei nur die erforderlichen Kosten. Es ist ratsam, einen seriösen Abschleppdienst anzufordern.
  8. Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung innerhalb der ersten sieben Tagen nach dem Verkehrsunfall, unabhängig davon, wer die Schuld trägt. Verstirbt einer der Unfallbeteiligten, muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Ein Verstoß kann zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
  9. Es lohnt sich einen Fachanwalt einzusetzen, um die Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen. Wer sich keinen Anwalt nehmen möchte, bekommt dieselbe Leistung ebenso von einem Sachverständigen für Schadensgutachten. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Schädigers.
  10.  Sie haben das Recht darauf, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
    Planen Sie den Verkauf von Ihrem wieder instand gesetzten Fahrzeug, gilt es als Offenbarungspflicht anzugeben, dass Sie mit diesem Fahrzeug einen Verkehrsunfall hatten.

Europäischer Unfallbericht: Kurzbeschreibung

Genormt und gültig in ganz Europa.

Ein Verkehrsunfall auf europäischen Straßen kommt immer unverhofft und plötzlich. Nach einem Unfall heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert und ruhig die nächsten Schritte zu planen. Um die Aufnahme des Unfalls einfacher zu protokollieren, hat der Europäische Versicherungsverband einen Unfallaufnahmebericht zusammengestellt, welcher in jedem Land gültig ist und in allen europäischen Sprachen erhältlich ist.

Dazu gibt es eine Erklärungsbroschüre, die besonders in Fällen von Sprachproblemen zwischen den Unfallbeteiligten sehr hilfreich sein kann. Die Felder im Unfallbericht sind in jeder Sprache exakt gleich angeordnet, sodass es keine Probleme gibt, den Bericht auch in fremden Sprachen auszufüllen und zu prüfen.

  • Es ist ratsam, immer zwei Exemplare des Unfallberichts mit sich im Fahrzeug zu führen. Legen Sie den Vordruck in das Handschuhfach zusammen mit den anderen wichtigen Dokumenten Ihres Fahrzeugs.
  • Damit Sie den Unfall wahrheitsgetreu für einen späteren Zeitpunkt festhalten können, führen Sie eine Kamera mit sich. Dafür bieten sich eine einfache Digitalkamera, die Handykamera oder auch eine Einwegkamera an.
  • Nachdem Ausfüllen des Unfallberichts sollten Sie diesen nochmals mit allen Beteiligten durchsprechen und von allen unterschreiben lassen.
  • Es sollte jedoch kein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden!
  • Den Unfallbericht können Sie beispielsweise beim ADAC herunterladen.

Unfall im Ausland – Was ist zu tun und was wird benötigt?

  • Grüne Karte: Ist die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr und dient als offizieller Nachweis, dass das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besitzt. Diese sollten Sie auf die Gültigkeit überprüfen und wenn notwendig bei Ihrer Versicherung kostenlos neu beantragen, bevor Sie ins Ausland reisen.
  • Europäischer Unfallbericht: Wenn Sie einen Unfall im Ausland haben, hilft Ihnen der Bericht zur einfachen Dokumentation des Vorfalls, dieser ist in allen Sprachen gleich aufgebaut.
  • Die Warnweste: In vielen europäischen Ländern gilt die Warnwestenpflicht.
  • Wenn Sie sich durch die Sprachbarriere nicht verständigen können, schalten Sie sofort die Polizei ein.

Erste Hilfe Guide

Sofortmaßnahmen am Unfallort:

  1. Ziehen Sie sich eine Warnweste an, schalten Sie die Warnblinkanlage an und sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie das Warndreieck 100 m entfern von dem Unfallort aufstellen. Auf kurvigen oder bergigen Straßen muss das Warndreieck gut sichtbar sein
  2. Weisen Sie andere Fahrzeuge darauf hin, vorsichtig zu fahren
  3. Bitten Sie weitere Verkehrsteilnehmer um Hilfe, diese können z.B. den Notruf informieren.
  4. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.
    Hauptgefahrenquellen sind: Elektronik, laufende Motoren, austretende Flüssigkeiten und brennende Zigaretten.
  5. Nehmen Sie einen Feuerlöscher zur Hand, schalten Sie die Zündung des laufenden Motors aus und halten Sie sich nicht in der Nähe des Airbags auf, falls dieser sich noch nicht geöffnet hat.

Rettung aus dem Fahrzeug:

  1. Versuchen Sie die verunglückte Person anzusprechen. Stellen Sie sicher, dass keine Körperteile des Betroffenen eingeklemmt sind und lösen Sie den Sicherheitsgurt.
  2. Umgreifen Sie die verletzte Person von hinten, indem Sie die Kleidung um die Hüften festhalten und diese mit einer kräftigen Bewegung herumdrehen, ggf. müssen Sie mit der Hand gegen das Knie dieser Person drücken.
  3. Greifen Sie einen Unterarm des Verletzten und beugen diesen, sodass er an seinem Bauch liegt. Mit beiden Händen greifen Sie nun von hinten unter den Armen durch und umfassen den gebeugten Arm.
  4. Ziehen Sie den Verletzten zu sich Richtung Oberschenkel und schließlich an einen sicheren Ort.

Stabile Seitenlage

Das Bewusstsein des Unfallopfers kann beeinträchtigt werden durch Atmen- und Kreislaufstörungen, Wetterbedingungen wie z.B. hoher Luftdruck oder Hitzeschlag und Krampfanfälle im Gehirn

  1. Knien Sie sich neben den Betroffenen und strecken Sie dessen Beine.
  2. Winkeln Sie den Arm des Verletzten, welcher zwischen Ihnen liegt nach oben an, greifen Sie den anderen Arm des Opfers und legen dessen Handfläche an seine Wange. Lassen Sie die Hand nicht los.
  3. Beugen Sie nun das Bein des Bewusstlosen, welches weiter von ihrem Körper entfernt ist und ziehen den Körper in Ihre Richtung, sodass er nun auf der Seite liegt.
  4. Überstrecken Sie den Hals und fixieren Sie diese Stellung mit der Hand, welche die Wange berührt. Öffnen Sie den Mund, damit die Atemwege frei sind.
  5. Kontrollieren Sie weiterhin in regelmäßigen Abständen das Bewusstsein und die Atmung.

Schmerzensgeld nach Unfall beantragen

Nach einem Unfall ist der Schadensersatz des Fahrzeugs meist schnell abgewickelt und materielle Schäden sind wieder hergestellt. Doch Verletzungen, die bei einem Unfall entstanden sind, brauchen Zeit und Behandlung um zu heilen. Nicht selten kommt es vor, dass man nach einem Unfall lange Zeit an den Rollstuhl gebunden ist und das Laufen erneut erlernen muss.

Bei Körperverletzungen, welche infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind, kann man Schmerzensgeld verlangen, das zum Ausgleich der Lebensqualität dient.

Da sich der Personenschaden pauschal nicht berechnen lässt, gibt es Tabellen, die eine Richtlinie bieten. Dort spielen Dauer der Krankheit und des Krankenhausaufenthalts, sowie psychische Problemen oder die Einschränkung im alltäglichen Leben eine wichtige Rolle. Für die individuellen Bedürfnisse sollte jedoch ein Anwalt zu Rat gezogen werden. Die Versicherung oder der Anwalt wird am Ende das Urteil fällen, wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen wird. Diesem liegen auch ausführliche Schmerzensgeldtabellen vor.