Rente mit 60

So früh wie möglich in den Ruhestand starten.

  • Rente mit 60 heute noch möglich?
  • Abschläge beachten
  • Abzüge mit privater Altersvorsorge ausgleichen

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Wie realistisch ist die Rente mit 60?

Mit 60 in Rente gehen, ganz ohne Abschläge – das ist heute leider nicht mehr möglich. Denn die Bundesregierung hat die Regelaltersrente mit 60 im Jahr 2017 abgeschafft. Bis dahin profitierten allerdings nur noch wenige Personengruppen vom Ruhestand mit 60. Wer heute mit 60 mit dem Arbeiten aufhören will, muss einerseits die Zeit bis zum offiziellen Rentenbeginn finanziell überbrücken und andererseits in den meisten Fällen mit hohen Abschlägen rechnen.

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Immer gut zu wissen

Frauenaltersrente: Keine neuen Rentenansprüche mehr möglich

Die im SGB VI in §§ 237 und 34 geregelte Frauenaltersrente galt für Frauen, die

  • vor dem 01.01.1952 geboren sind,
  • zum Zeitpunkt des Rentenbeginns das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre erwerbstätig waren und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben,
  • eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und
  • die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten.

Ab 1940 wurde allerdings die Altersgrenze sukzessive angehoben. Seit 2017 ist ein Renteneintritt mit 60 für Frauen gesetzlich gar nicht mehr möglich. Damit ist die Frauenaltersrente mit 60 ein Auslaufmodell.

Rente mit 60 bei vorheriger Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Nicht nur die frühzeitige Rente für Frauen kann heutzutage nicht mehr in Anspruch genommen werden. Auch die Voraussetzungen für einen regulären Renteneintritt mit 60 Jahren im Rahmen einer Arbeitslosigkeit oder einer Altersteilzeit sind so ausgelegt, dass sie von heutigen Beschäftigten nicht zu erfüllen sind.

Anspruch auf diese Form der Altersrente haben Versicherte, die

  • vor dem 01.01.1952 geboren sind,
  • zum Zeitpunkt des Rentenbeginns das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • zu Beginn der Rente arbeitslos sind und mit 50 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder
  • die für mindestens 24 Kalendermonate nach dem Altersteilzeitgesetz ihre Arbeitszeit reduziert haben,
  • in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und
  • eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.

Hinzu kommt, dass die Altersgrenze von 60 Jahren seit dem 01.01.1997 stufenweise angehoben wurde.

Aktuelles zur Altersvorsorge

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Menschen mit schwerer Behinderung, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, war der Renteneintritt mit 60 Jahren eine Möglichkeit. Sie war allerdings mit Abschlägen verbunden, denn eine Regelaltersrente war erst mit 63 Jahren vorgesehen. Wer trotzdem mit 60 in Rente gegangen ist, musste mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Für alle Geburtsjahrgänge ab 1952 ist ein Renteneintritt mit 60 nicht mehr vorgesehen. In einigen Fällen griff allerdings eine Vertrauensschutzregelung: Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden, deren Schwerbehinderung vor dem 01.01.2007 anerkannt wurde und gleichzeitig vor diesem Datum eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, konnten mit 63 abschlagsfrei und somit auch mit 60 mit Abschlägen in Rente gehen. Allerdings lief diese Regelung zum 31.12.2017 aus.

Ruhestand mit 60: Rentenlücke finanziell überbrücken

Wer den Ruhestand mit 60 plant und aktuell noch mitten im Berufsleben steht, sollte heute schon an die Rentenlücke denken. Denn die Rente reduziert sich erheblich durch Abschläge, sofern Interessierte nicht die Voraussetzung für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Für jeden Monat, den sie vor ihrem regulären Renteneintritt die Füße hochlegen, verringert sich die Rente um 0,3 Prozent.

Bei der Rente mit 60 kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Selbst wenn Beschäftigte bereit sind, hohe Abschläge in Kauf zu nehmen, ist ein frühestmöglicher Renteneintritt erst mit 63 Jahren denkbar. In der Zeit dazwischen fließt keine gesetzliche Rente. Wer also mit 60 in den Ruhestand gehen will, muss eine Zeit lang vom Ersparten leben beziehungsweise diese Phase finanziell überbrücken können. Dazu eignen sich beispielsweise rentable Kapitalanlagen wie eine Immobilie oder ein Fondssparplan.

Tipp:

Private Altersvorsorgekonzepte helfen dabei, den Übergang in den Ruhestand beziehungsweise die Abschläge finanziell abzufedern. Dabei gelten zwei Besonderheiten, dies es zu beachten gilt:

FAQs