Rente mit 63 Ruhestand mit richtiger Vorbereitung genießen.
- Mit Abschlägen und ohne möglich
- Rentenlücke gesetzlich ausgleichen
- Zusätzlich auf private Altersvorsorge setzen
Rente mit 63: Wann ist der frühe Renteneintritt möglich?
Die Rente mit 63 wird zwar Jahr für Jahr mehr zu einer Rente mit 65. Dennoch nutzen viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vor ihrem regulären Renteneintritt in den Ruhestand zu gehen. Für die meisten von ihnen ist dieser Schritt mit Einbußen verbunden. Seit 2017 dürfen Rentner aber bis zu 6.300 Euro im Jahr abschlagsfrei hinzuverdienen – 2022 sogar deutlich mehr. Darüber hinaus sind Sonderzahlungen möglich.
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Immer gut zu wissen
Die abschlagsfreie Rente mit 63
Seit 2014 können besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ermöglicht. Allerdings müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rentenbeginn nach 01.07.2014
- 45 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse
Die Rente mit genau 63 Jahren ist zudem nur für Personen möglich, die 1952 und davor geboren wurden. Für die jüngeren Jahregänge wird das Eintrittsalter schrittweise angepasst.
Mit der Rente mit 63 werden vor allem Menschen belohnt, die durch einen sehr frühen Eintritt in die Erwerbstätigkeit einen besonders hohen Beitrag zum Rentensystem geleistet haben. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können zwar auch vor ihrem regulären Rentenbeginn in Rente gehen. Allerdings verringert sich dadurch die Höhe ihres Altersgeldes – um 0,3 Prozent pro Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen. Diese können sie jedoch unterschiedlich ausgleichen.
Rentenabschläge mit Sonderzahlungen und Co. ausgleichen
Aus 63 Jahre werden 65 Jahre
Für Personen, die nach dem 01.01.1953 geboren wurden, ist die abschlagsfreie Rente mit genau 63 Jahren nicht mehr möglich, da die Altersgrenze stufenweise pro Geburtengang um zwei Monate ansteigt. Jahrgänge ab 1964 können daher erst mit 65 in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Was wird auf die Rentenzeit angerechnet?
Im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wurden die Voraussetzungen für besonders langjährig Versicherte und somit für die Rente mit 63 verbessert. Konkret wird auf die Rentenzeit folgendes angerechnet:
- Kurzzeitige Arbeitslosigkeit
- Zeiten der Pflege und der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
- Berufsausbildung oder Studium
- Wehr- oder Zivildienst sowie das Freiwillige Soziale Jahr
- Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde
- Zeiten, in denen ein sozialversicherungspflichtiger Minijob ausgeübt wurde
- Zeiten, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwetter- und Insolvenzgeld bezogen wurde
- Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer zwei Jahre vor der Rente mit 63 wegen Insolvenz unverschuldet in das Arbeitslosengeld I rutscht
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann diese Zeit nicht auf die Beitragsjahre anrechnen lassen. Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, sich absichtlich zwei Jahre vor Renteneintritt arbeitslos zu melden und damit auf eine abschlagsfreie Frühverrentung hinzuwirken.
Die Vor- und Nachteile der Rente mit 63 im Überblick
- Vorteile Rente mit 63
- Nachteile Rente mit 63
Mit privater Altersvorsorge den Traum von der Rente mit 63 realisieren
Für die meisten heute Erwerbstätigen ist die frühzeitige Rente ohne Abschläge unrealistisch, da nur noch selten 45 Jahre durchgearbeitet wird. Den Wunsch Vorruhestand sollten sie jedoch nicht aufgeben. Denn durch eine geschickte Kombination aus gesetzlichen Rentenansprüchen und privater Altersvorsorge ist er realisierbar.
Durch den frühen Abschluss etwa einer privaten Rentenversicherung, Riester-Rente oder Rürup-Rente bauen Sparer über Jahrzehnte hinweg ein finanzielles Polster auf, das die Abschläge der Frührente ausgleicht. Wichtig ist dabei, sich mithilfe eines Experten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen der Vorsorgeform auseinzusetzen, um eine geeignete Vorsorgestrategie zu entwickeln.