Früherer Renteneintritt – Abschläge ausgleichen So schaffst du dir ein finanzielles Polster für die Rente mit 63

Das Leben im Hier und Jetzt erfordert deine ganze Aufmerksamkeit, die Rente liegt noch in ferner Zukunft. Tatsächlich ist das Renteneinstiegsalter inzwischen auf 67 Jahre gestiegen. Die meisten müssen für die Rente mit 63 Rentenabschläge in Kauf nehmen. Mit rechtzeitiger Altersvorsorge sorgst du dafür, dass die Rente mit 63 kein Traum bleibt!

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Rente im Überblick

Rente mit 63: Vorzeitiger Ruhestand nach einem langen Arbeitsleben

Laut einer Online-Umfrage im Auftrag des Demographie Netzwerks (DNN) möchten rund 53 Prozent der Befragten frühzeitig in Rente gehen. Die Rente mit 63 ist also erklärtes Ziel vieler Menschen.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ meint eigentlich die vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren. Dank einer Rentenreform im Jahr 2014 konnten besonders langjährig Versicherte bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Frührente gehen. Nach einigen Kursänderungen in der Rentenpolitik ist das für die Jahrgänge ab 1953 nicht mehr möglich.

Zwar kannst du ebenfalls mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn du 35 Beitragsjahre bzw. anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung nachweisen kannst. Leider musst du in diesem Fall aber Abschläge in Kauf nehmen.

Mit einer privaten Altersvorsorge kannst du diese Abzüge ausgleichen und dir den Traum von der vorzeitigen Rente erfüllen!

Vier Fakten zum Anspruch auf die Rente mit 63:

  1. Jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige kann nach 35 Beitragsjahren vor der Regelaltersgrenze Rente gehen.
  2. Gehst du mit 63 Jahren in Rente, musst du Abschläge in Kauf nehmen.
  3. Du darfst zu deiner Rente einen Hinzuverdienst in beliebiger Höhe erzielen.
  4. Die Abzüge durch die Rente mit 63 kannst du mit einer privaten Altersvorsorge ausgleichen.

Anspruch und Voraussetzungen

01 Wie kann ich die Rente mit 63 in Anspruch nehmen?

Für die Jahrgänge ab 1964 liegt das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren. Möchtest du dich schon mit 63 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden, musst du eine wesentliche Voraussetzung erfüllen: Du musst 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen. Dazu werden alle Monate addiert, in denen du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst.

Folgende Beiträge und Zeiten werden dabei berücksichtigt:

  • Beiträge als Arbeitnehmer oder Selbstständiger (Gegebenenfalls auch Monate mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) oder Übergangsgeld)
  • Freiwillige Beiträge
  • Zeiten der Kindererziehung für die ersten maximal drei Lebensjahre
  • Monate der häuslichen Pflege Angehöriger
  • Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung
  • Beiträge für Minijobs
  • Monate aus Rentensplitting bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Ersatzzeiten
  • Anrechnungszeiten (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, Ausbildung, Studium)
  • Berücksichtigungszeiten (z. B. Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren)

Kann ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler mit 63 in Rente gehen?

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rente mit 63 ebenfalls möglich. Auch hier musst du mindestens 35 Jahre Beitragsjahre nachweisen.

Selbstständige wie Künstler, Publizisten oder Physiotherapeuten sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Auch Freiberufler in Kammerberufen (z. B. Architekten, Anwälte und Ärzte) sind pflichtversichert. Viele Selbstständige sind dies nicht. Sie können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so einen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwerben.

Ob pflichtversichert oder nicht: In beiden Fällen ist es sinnvoll, auf eine zusätzliche Absicherung für das Alter zu setzen, etwa einen Rürup-Vertrag. Auf diese Weise schaffst du dir ein finanzielles Polster, das dir erlaubt, frühzeitig in Rente zu gehen oder im Alter beruflich kürzerzutreten und die schönen Seiten des Lebens zu genießen.

 

Anrechnung von Arbeitslosigkeit und Krankheit

Das Thema Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit und Rente wirft bei vielen Menschen Fragen auf, die teilweise nur individuell beantwortet werden können. Zeiten der Arbeitslosigkeit können grundsätzlich auf die Mindestversicherungszeit angerechnet werden. Daher solltest du dich im Fall der Fälle immer arbeitslos melden, auch wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Bei der Zahlung von Arbeitslosengeld I werden von der Agentur für Arbeit in der Regel auch Rentenbeiträge gezahlt. Die Beitragszahlungen fallen beim Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld weg, die Zeit des Bezugs wird dennoch angerechnet.

Auch während des Bezugs von Krankengeld werden Rentenversicherungsbeiträge für dich gezahlt. Neben diesen Beiträgen werden unter Umständen die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit angerechnet. Die Voraussetzungen dafür haben sich allerdings häufiger geändert. Wie die Rentenberechnung in deinem Fall aussieht, erfährst du bei deinem Rentenversicherungsträger.

Abschläge und Rentenpunkte

02 Welche Abzüge habe ich bei der Rente mit 63?

Im Gesetz ist ganz klar festgelegt, dass du weniger Rente erhältst, wenn du früher in Rente gehst und keine 45 Beitragsjahre nachweisen kannst. Pro Monat, den du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent (für 48 Monate). Dieser Abschlag bleibt bestehen, auch wenn du das reguläre Renteneintrittsalter erreichst.

Deine Rente verringert sich allerdings nicht nur durch die Abschläge. Je eher du dich in den Ruhestand verabschiedest, desto eher hörst du auf, Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen. Und geringere Beiträge bedeuten eine niedrigere Rente.

Dazu ein Beispiel: Angenommen, du verdienst immer das Durchschnittsentgelt. 2024 liegt dieses laut Deutscher Rentenversicherung bei 45.358 Euro. Dann würdest du für jedes Jahr einen vollen Rentenpunkt erhalten. Dieser ist derzeit 37,60 Euro wert.

Verzichtest du nun auf vier weitere Arbeitsjahre und gehst mit 63 statt mit 67 Jahren in den Ruhestand, würde dich dieser Schritt 150,40 Euro Rente pro Monat kosten (4 x 37,60 Euro).

Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung ermöglicht es dir, die Rentenabschläge mit Sonderzahlungen auszugleichen. Alles Wichtige dazu erfährst du in unserem Beitrag zu „Rente aufstocken“.

Abschläge bei der Rente mit 63: Tabelle nach Jahrgängen

Das reguläre Renteneintrittsalter ist inzwischen auf 67 Jahre gestiegen. Wer dennoch nach 35 Beitragsjahren mit 63 in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Wie hoch diese ausfallen, zeigt dir die Jahrgangstabelle zur Rente mit 63 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

JahrgangRenten­eintrittsalter
(regulär)
Abschläge bei Rente mit 63
195065 Jahre + 4 Monate8,4 Prozent
195165 Jahre + 5 Monate8,7 Prozent
195265 Jahre + 6 Monate9,0 Prozent
195365 Jahre + 7 Monate9,3 Prozent
195465 Jahre + 8 Monate9,6 Prozent
195565 Jahre + 9 Monate9,9 Prozent
195665 Jahre + 10 Monate10,2 Prozent
195765 Jahre + 11 Monate10,5 Prozent
195866 Jahre10,8 Prozent
195966 Jahre + 2 Monate11,4 Prozent
196066 Jahre + 4 Monate12,0 Prozent
196166 Jahre + 6 Monate12,6 Prozent
196266 Jahre + 8 Monate13,2 Prozent
196366 Jahre + 10 Monate13,8 Prozent
196467 Jahre14,4 Prozent

Abschlagsfreie Rente mit 63: Habe ich auch ohne 45 Beitragsjahre Chancen?

Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es heute nicht mehr. Nach der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist sie vielmehr zur Rente mit 65 geworden. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können als besonders langjährig Versicherte, also nach 45 Beitragsjahren, mit 65 Jahren frühzeitig in Rente gehen.

Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um jene zu belohnen, die besonders lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und damit zur Finanzierung des Rentensystems beitragen.

Möchtest du früher in Rente gehen, um Zeit mit deiner Familie zu verbringen, um die Welt zu reisen oder einfach frei zu sein, ist die private Altersvorsorge die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

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Arbeiten trotz Rente

03 Rente mit 63: Hinzuverdienst ohne Grenzen

Die Frage, wie viel Geld du zur Rente hinzuverdienen darfst, ist seit dem 01. Januar 2023 erfreulich einfach zu beantworten: Soviel du möchtest!

Nachdem die Zuverdienstgrenze im Zuge der Covid-19-Pandemie bereits von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben wurde, entfällt sie seit dem 01. Januar 2023 komplett. Es spielt also keine Rolle, wie hoch dein Hinzuverdienst zur Rente mit 63 ist – die Rentenzahlung erfolgt in jedem Fall in voller Höhe.

 

So kannst du etwas zur Rente hinzuverdienen oder die Leidenschaft für deinen Job auch nach dem Erreichen des Rentenalters ausleben.

Bei der Besteuerung der Rente mit 63 gelten dieselben Regeln wie bei der Rentenbesteuerung der regulären Altersrente. Beträge über einem bestimmten Freibetrag werden versteuert. Allerdings steigt der Besteuerungsanteil der Rente schrittweise: Ab 2040 entfällt der Freibetrag komplett.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Private Altersvorsorge für größeren finanziellen Spielraum

04 Früher in Rente gehen? Du hast es in der Hand

Wie hoch deine Rente später ausfallen wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist vor allem dein Einkommen und damit die Höhe deiner Beiträge zur Rentenversicherung. Je mehr du einzahlst, desto höher wird deine Rente ausfallen.

Möchtest du schon früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und ohne das Risiko der Altersarmut den Lohn deiner Arbeit genießen, ist eine zusätzliche private Altersvorsorge die richtige Strategie. Du kannst beispielsweise mit einer privaten Rentenversicherung dein finanzielles Polster so gestalten, dass du die Abschläge bei der Rente mit 63 ausgleichst und eine angemessene Rente erhältst.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge