Renten-ABC für Bergleute Bergbau-Rente: Voraussetzungen und Regeln

Alles Wissenswerte zur Bergmannsrente erfahren
Herausfinden, was es zu beachten gibt
Jetzt informieren und das Maximum herausholen

Kurzübersicht

Das ist bei der Bergbau-Rente relevant

Ebenso wie viele andere Arbeitnehmer gilt auch für Bergleute die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.  Allerdings gelten für Arbeiter dieser Berufsgruppe aufgrund der besonderen Belastung des Arbeitsalltags bei der Bergbau-Rente spezielle Regelungen.

Was müssen Bergleute beachten, wenn es um die Altersrente geht? Welche Wartezeiten gelten und was ist die Knappschaftsausgleichsleistung?

  • Für Bergleute, die viele Jahre unter Tage arbeiten, gelten bei der Deutschen Rentenversicherung besondere Regelungen. Dies liegt daran, dass ihre Arbeit mit außergewöhnlichen Belastungen und Risiken verbunden ist.
  • Die Rente für Bergleute wird denjenigen gewährt, die mindestens 50 Jahre alt sind und ene Wartezeit von 25 Jahren vorweisen können. Auch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wie zum Beispiel bei der Bergbau-Rente wegen Staublunge, wird diese Rente gewährt.
  • Zugleich haben viele Bergleute Anspruch auf die sogenannte Knappschaftsausgleichsleistung, die eingeführt wurde, weil die Arbeitsmarkt-Verhältnisse der Bergbau-Arbeiter sehr schwierig sind.
  • Die Altersrente für Bergleute gibt es nach einer Wartezeit von 25 Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren, wobei die Altersgrenze stufenweise auf 62 Jahre angehoben wird.

Privat vorsorgen und im Alter abgesichert sein

Angebot erhalten

Worum geht es dabei?

01. Die Bergbau-Rente erklärt

Bei den sogenannten Bergmannsrenten handelt es sich spezielle Renten für alle, die im Bergbau beschäftigt sind. Für Bergleute gelten schon lange Sonderregelungen bei der gesetzlichen Rente, denn in ihrem Arbeitsalltag sind sie hohen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Sie arbeiten meist unter Tage und diese besonderen Tätigkeiten sind entscheidend bei der Wartezeit, die für den Rentenanspruch maßgeblich ist.

Als ständiges Arbeiten unter Tage, das relevant für die Rentenzeiten ist, gelten folgende Tätigkeiten und Arbeitseinsätze:

  • Tätigkeiten, bei denen Bergleute sowohl über als auch unter Tage arbeiten, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats mindestens 18 Arbeitsschichten vorwiegend unter Tage ausgeübt haben.
  • Arbeiten der Mitglieder der Grubenwehr, deren Einsätze unter Tage stattfinden – und zwar für die gesamte Dauer der Zugehörigkeit.
  • Tätigkeiten von Mitgliedern des Betriebsrats, die bislang vor allem unter Tage gearbeitet haben und aufgrund ihrer Betriebsratsaufgaben von diesen Arbeiten freigestellt wurden.

Es gibt außerdem sogenannte überwiegend unter Tage geleistete Schichten, die zum Beispiel dann gelten, wenn Bergleute krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, bezahlten Urlaub haben oder zum Beispiel an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen.

Diese Zeiten werden anerkannt, wenn in den entsprechenden Kalendermonaten bereits Beiträge wegen ständiger Arbeiten unter Tage gezahlt wurden oder wenn Beschäftigte in den vorangegangenen drei Monaten mindestens einen Monat lang ständige Arbeiten unter Tage oder gleichgestellte Tätigkeiten ausübten.

Welche Regeln gelten?

02. Rente für Bergleute: Die wichtigsten Infos

Ein Anspruch auf die Bergbau-Rente besteht, wenn Bergleute vermindert berufsfähig sind oder wenn sie lange Zeit unter Tage gearbeitet und ein Mindestalter von 50 Jahren erreicht haben.

  • Für die Bergbau Rente mit verminderter Berufsfähigkeit muss der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage sein, den bisherigen Beruf oder eine wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung mit gleichen Kenntnissen und Fähigkeiten auszuüben. Dies geschieht beispielsweise bei der sogenannten Staublunge, an der manche Bergbau-Arbeiter leiden.
  • Zugleich muss eine Wartezeit von fünf Jahren an knappschaftlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
  • Für die Bergbau-Rente mit 50  gilt eine Wartezeit von 25 Jahren. Ist diese erfüllt, besteht ein Anspruch auf die Monatsrente.

Erlaubt ist ein Hinzuverdienst bis zu einer Verdienstgrenze, die individuell für jeden Versicherten berechnet wird und sich an dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der vergangenen 15 Jahre orientiert.

Wer hat einen Anspruch?

03. Knappschaftsausgleichsleistung: Zusätzliche Finanzspritze

Die sogenannte Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) wurde aus dem Grund eingeführt, dass Bergleute von einer schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind – vor allem, wenn sie älter werden. Diese Art der Bergbau-Rente gibt es mit 55 Jahren – und zwar, wenn Versicherte aus einem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden und einen entsprechenden Rentenantrag stellen.

Ein Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung besteht, wenn Versicherte entweder eine Wartezeit von 25 Jahren bei Arbeiten unter Tage erfüllen oder wenn sie eine Versicherungszeit von 25 Jahren in einer knappschaftlichen Rentenversicherung vorweisen und zugleich ihre Beschäftigung unter Tage wegen der Gesundheit aufgeben mussten.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf die KAL, wenn Versicherte nach Vollendung des 50. Lebensjahres ohne ihr Verschulden entlassen wurden und bis zum 55. Lebensjahr das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus bekommen haben.

Renteneintritt und Voraussetzungen

04. Altersrente für Bergleute: Diese Regeln gelten

Einen Anspruch auf die reguläre Altersrente haben Bergleute, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine Gesamtwartezeit von 25 Jahren vorweisen können, in denen sie ständige Arbeiten unter Tage verrichtet haben. Diese Altersgrenze wird schrittweise auf 62 Jahre erhöht.

Wann langjährig unter Tage Beschäftigte ihre Altersrente ohne Abzüge beanspruchen können, hängt von ihrem Geburtsjahr ab:

GeburtsjahrAnhebung umRenteneintritt
196016 Monate61 Jahre und 4 Monate
196118 Monate61 Jahre und 6 Monate
196220 Monate61 Jahre ud 8 Monate
196322 Monate61 Jahre und 10 Monate
Ab 196424 Monate62 Jahre

Auch diese Berufsgruppe kann zur Zeit des Rentenbezugs nebenbei arbeiten. Je nachdem, wie hoch der Hinzuverdienst ist, bekommen Bergleute bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Voll- oder eine Teilrente ausgezahlt. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr. In diesem Fall gibt es die Altersrente ohne Abzüge.

Liegt der Verdienst höher, wird der Betrag, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, durch zwölf geteilt und davon werden 40 Prozent von der Vollrente abgezogen.

Wenn die Altersrente nicht ausreicht

05. Rechtzeitig vorsorgen und unbeschwert in den Ruhestand gehen

Nicht wenige Menschen kommen im Alter trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen nicht mit ihrer gesetzlichen Rente aus. Viele, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, machen sich Sorgen darum, später von Altersarmut betroffen zu sein. Die Antwort ist private Altersvorsorge, die weniger kostet als manch einer denkt.

Auch für dich gibt es die perfekte Vorsorgelösung, die zu dir und deinem Leben passt. Es ist allerdings gar nicht so einfach, aus der Masse der Angebote das Richtige zu finden. Lasse dich von erfahrenen Versicherungsexperten beraten und lasse dir bei der Suche nach einem maßgeschneiderten Versicherungstarif behilfich sein.

Angebote bekommen

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.