Elternzeit und Rentenversicherung Rentenversicherung und Elternzeit – das solltest du wissen

Während der Elternzeit konzentrierst du dich voll auf deinen Nachwuchs. Damit du durch die Kindererziehung jedoch keine Nachteile bei der Rente hast, hat der Staat vorgesorgt. Trotzdem solltest du dich nicht nur auf ihn verlassen, sondern für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand weitere Schritte vornehmen.

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Darum haben Erziehende einen Rentenanspruch

Das Wichtigste zu Elternzeit und Rente kurz & knapp erklärt

Die Kindererziehung wirkt sich enorm auf das Erwerbsleben der Eltern aus, vor allem Mütter sind davon betroffen.

Wegen der fehlenden Jahre im Erwerbsleben, in denen du als Elternteil nicht in die gesetzliche Rente einzahlst, würde deine Rente im Vergleich zu kinderlosen Erwerbstätigen geringer ausfallen. Weil das natürlich nicht fair wäre, gibt es für Erziehende zusätzliche Rentenpunkte und weitere Leistungen.

Vier Fakten zu Elternzeit und Rentenversicherung

  1. Kindererziehungszeiten müssen gesondert beantragt werden, ansonsten zählen sie nicht zur Rente.
  2. Nicht leibliche Eltern oder Verwandte können ebenfalls Kindererziehungszeiten für die Altersvorsorge angerechnet bekommen.
  3. Wenn sich die Eltern die Betreuungszeit teilen, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Anrechnung der Zeiten für die Rente.
  4. Der Zeitraum zur Kindererziehung wird nicht angerechnet, wenn sich die erziehende Person bereits in Rente befindet.

Deep Dive

Kann ich während der Elternzeit für die Rente vorsorgen?

So schön die erste Zeit mit dem Nachwuchs sein kann, wirst du dir vielleicht die Frage gestellt haben, wie sich deine Elternzeit auf deine Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt.

Schließlich gehst du wahrscheinlich eine Zeit lang nicht arbeiten und zahlst so auch keine Rentenbeiträge ein. Doch die gute Nachricht ist: Wenn du deine Kinder erziehst, erfüllst du die Grundvoraussetzungen dafür, dass dir Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet werden.

Nicht nur die leiblichen Eltern haben Anspruch auf die Kindererziehungszeit – auch Adoptiv-, Stief- und Großeltern können dafür infrage kommen.

Wichtig zu wissen ist, dass nur ein Elternteil zur selben Zeit Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit hat – und zwar jener Elternteil, welcher das Kind im entsprechenden Monat überwiegend erzieht. Sind beide Eltern in gleichem Ausmaß an der Erziehung beteiligt, fällt der Anspruch immer der Mutter zu, es sei denn, ihr gebt eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung bei der Rentenversicherung ab.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Was kann ich mir anrechnen lassen?

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Damit dir die Kindererziehung bei deinen Rentenansprüchen keine Nachteile verschafft, bewertet die Rentenkasse deine Elternzeit so, als hättest du in dieser Zeit gearbeitet. Wie viele Entgeltpunkte du erhältst, hängt davon ab, wann dein Kind geboren worden ist.

Wenn dein Kind vor dem Jahr 1992 geboren wurde, werden dir maximal zwei Jahre und sechs Monate angerechnet (sogenannte Mütterrente). Kommt dein Kind später zur Welt, erhältst du eine Gutschrift von drei Jahren. Unabhängig vom Geburtsjahr deines Kindes ist es möglich, zudem sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet zu bekommen.

Die Berücksichtigungszeit stellt den Zeitraum der Erziehung des Kindes bis zum 10. Lebensjahr dar und ist besonders wertvoll für die Mindestversicherungszeit, um überhaupt Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu können. Außerdem werden sie bei der Wartezeit von 35 Jahren für den vorzeitigen Ruhestand berücksichtigt.

 

Die Elternzeit wird darüber hinaus auch in der Beamtenversorgung berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt gleichwertig zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wo kann ich den Antrag auf Berücksichtigung der Elternzeit stellen?

Damit deine Elternzeit für die Rente angerechnet wird, musst du bei der Deutschen Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag stellen. Das Formular ist online zugänglich und digital zu bearbeiten.

Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?

Wie viel Rente bekomme ich für ein Jahr Kindererziehungszeit?

Die Kindererziehungszeit wirkt sich direkt auf die Höhe der Rente aus und bringt fast einen ganzen Entgeltpunkt. Genau genommen erhältst du pro Jahr 0,996 Rentenpunkte. Das regelt Absatz 2 Paragraf 70 des Sechsten Sozialgesetzbuches. Ab Juli 2023 ist ein Entgeltpunkt 37,60 Euro Rente pro Monat wert. Der Staat tut mit dieser Regelung so, als hättest du als Durchschnittsverdiener deine Pflichtbeiträge geleistet.

Wenn du bereits eine Witwenrente beziehst, kann es sein, dass die Rentenleistung durch das Elterngeld gekürzt wird. Bei der Berechnung wird das Elterngeld wie dein Einkommen behandelt. Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld als Berechnungsgrundlage genutzt, sondern nur der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro in den Monaten, in denen du das Basiselterngeld erhältst.

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Wie kann ich meine Rentenansprüche erhöhen?

Teilzeitarbeit und Elternzeit – Rentenansprüche erhöhen

Wenn du neben der Kindererziehung noch Teilzeit arbeitest, profitierst du doppelt – denn die Beträge aus beiden Bereichen werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze addiert.

Um deine Rente während der Elternzeit aufzubessern, kannst du immer auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Diese Option haben allerdings nur Selbstständige. Diese Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:

  • Du wohnst in Deutschland.
  • Du beziehst noch keine Altersvollrente.
  • Du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig.

 

Ist das alles gegeben, kannst du dich in der Rentenversicherung freiwillig versichern lassen. Die freiwilligen Beiträge sind nicht möglich, wenn du bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlst.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Private Rentenversicherung: Sorge rechtzeitig vor

Es ist wichtiger denn je, dass du dich früh genug um deine Altersvorsorge kümmerst. Alleine auf die gesetzliche Rente zu setzen, ist keine gute Idee – besonders wenn deine Bezüge durch die Elternzeit verringert werden.

Es gibt allerdings viele Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Daher solltest du dich rechtzeitig mit den verschiedenen Säulen der Altersvorsorge auseinandersetzen.

FAQ

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Zuletzt aktualisiert am: 20.04.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge