Welche Zeiten werden angerechnet? Ausbildungszeiten und die Altersrente: Das solltest du wissen

Schul- und Ausbildungszeiten nehmen viele Jahre in Anspruch. In diesen Zeiträumen werden in der Regel keine Rentenbeiträge gezahlt. Bedeutet das aber, dass diese Zeiten bei der Rentenberechnung später keinen Wert haben? Wir erklären dir nachfolgend, ob die Ausbildung zur Rente zählt.

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Zählt die Ausbildung zur Rente?

Deutsche Rentenversicherung und die Ausbildung: Das Wichtigste im Überblick

Zeit und Mühe in die eigene Bildung zu investieren, lohnt sich aus vielen Gründen. Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Jahre der Schul- und Berufsausbildung wertvoll. Sie beeinflussen unter anderem die Höhe der Altersrente. Allerdings solltest du die Rentenversicherung über deine Schul- und Berufsausbildung informieren und dabei einiges beachten.

Wir erklären dir ganz genau, welche Rolle Schule, Berufsausbildung und Studium bei der Berechnung der Rente spielen und welche Auswirkungen sie auf deine spätere Rente haben. Außerdem zeigen wir dir, wie du deine Altersrente mit der richtigen Vorsorge erhöhst.

  • Ab dem 17. Lebensjahr des Versicherten zählt die schulische Ausbildung zu den Anrechnungszeiten und steigert die Rente der Schüler.
  • Wer eine berufliche Ausbildung absolviert, profitiert ebenfalls davon, dass sich die Ausbildungszeit positiv auf das eigene Rentenkonto auswirkt.
  • Die Zeit des Studiums gehört ebenfalls zu den anrechnungsfähigen Zeiten.
  • Es ist wichtig, die Deutsche Rentenversicherung über alle relevanten Schul- und Ausbildungszeiten in Kenntnis zu setzen und entsprechende Nachweise bereitzustellen.
  • Vielen Menschen reicht die gesetzliche Altersrente nicht aus. Die Lösung ist eine private Altersvorsorge, die sich nach den Wünschen und Anforderungen der Versicherungsnehmer richtet.

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Das gilt für die Schulzeit

01. Die schulische Ausbildung und die Rente

Die Regelungen der Deutschen Rentenversicherung besagen, dass die schulische Ausbildung zur Rente zählt, wenn der Versicherte mindestens 17 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt zählt der Besuch einer allgemeinbildenden Schule zu den Anrechnungszeiten.

Diese Zeiten sind zum Beispiel wichtig, um später Rentenansprüche zu erhalten und betragen höchstens 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr.

Maximal können acht Jahre angerechnet werden. Du musst dazu bei der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Nachweise vorlegen.

Schon gewusst? Du hast die Möglichkeit, freiwillige Nachzahlungen für Schulausbildungszeiten ab dem 16. Lebensjahr zu leisten, um deine spätere Rente zu erhöhen. Du hast dazu bis zu deinem 45. Lebensjahr Zeit.

Übergangszeit und Ausbldungssuche

Zu den Anrechnungszeiten zählt bei der gesetzlichen Altersrente auch die Zeit, in der Schulabgänger ab 17 Jahren einen Ausbildungsplatz suchen. Es können vier oder fünf Monate angerechnet werden – darüber entscheidet die Rentenversicherung.

Bekommen Schulabsolventen anschließend nicht sofort einen Ausbildungsplatz, können sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Selbst, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, lässt sich diese Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigen.

Wie stehen Azubis bei der Altersrente da?

02. Regelungen bei der beruflichen Ausbildung

Eine berufliche Ausbildung trägt zu einer höheren Rente bei. Die Zeit, in der ein Versicherter eine Berufsausbildung absolviert, zählt zu den Anrechnungszeiten – und zwar zu den beitragsgeminderten Zeiten. Ausbildungszeiten zählen maximal 75 Prozent des für den Versicherten errechneten Gesamtleistungswertes.

Bis zu drei Jahre werden auf diese Weise angerechnet und führen schlussendlich zu höherer Rente. Fachschulausbildung und betriebliche Ausbildung werden bei der Rentenversicherung gleichwertig behandelt.

Zählt das Studium für die Rente?

03. Studieren und Anrechnungszeiten sammeln

Wie sieht es aus, wenn nach der Schule keine Ausbildung, sondern eine Hochschulbesuch folgt? Zählt das Studium ebenfalls zur Rente? Ab dem 17. Lebensjahr können sich Versicherte den Besuch einer Universität, einer Hochschule oder einer Fachhochschule anrechnen lassen.

Insgesamt lassen sich acht Jahre an Schul- und Studienzeiten anrechnen. Als Anrechnungszeiten tragen sie dazu bei, die sogenannte große Wartezeit von 35 Jahren zu erreichen. Aber auch auf die Rentenhöhe wirken sie sich positiv aus.

Neben dem Studium arbeiten – so sind die Regelungen

Wer neben dem Studium arbeitet, ob in den Semesterferien oder dauerhaft, ist unter Umständen rentenversicherungspflichtig. Hinsichtlich der Rentenberechnung wird bei Studierenden mehrere Arten der Arbeitstätigkeiten unterschieden:

  • Dauerbeschäftigung: Eine dauerhafte Beschäftigung mit einem monatlichen Maximalverdienst von 520 Euro ist von einem Minijob die Rede, mit dem sich Versicherte vollwertige Beitragszeiten verdienen. Liegt der Verdienst höher als 520 Euro, gilt die volle Rentenversicherungspflicht.
  • Aushilfsjobs: In diesem Fall sind Studierende versicherungs- und beitragsfrei. Um als Aushilfsjob zu gelten, muss die Beschäftigung befristet sein und darf im Jahr nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern.
  • Praktika: Ein Praktikum während der Studienzeit ist versicherungsfrei. Praktikanten müssen unabhängig von ihrer Arbeitszeit und ihrem Verdienst keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Viele Vorsorgemöglichkeiten

04. Rechtzeitig fürs Alter vorsorgen und den Ruhestand genießen

Vielen Menschen reicht im Alter die gesetzliche Rente nicht für ein komfortables und unabhängiges Leben aus. Wer keine Angst vor Altersarmut haben will, sorgt mit einer privaten Altersvorsorge für ein sattes Rentenplus.

Es existieren diverse Möglichkeiten und Angebote, mit denen du deine spätere Rente aufbessern kannst und auch für deine ganz individuellen Vorstellungen gibt es den perfekten Versicherungstarif.

Du musst dich nicht selbst auf die Suche nach den besten Vorsorgeoptionen begeben.

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