Rentenbeginn Wann beginnt der wohlverdiente Ruhestand?

Bist du neugierig, wann du in Rente gehen kannst? Diese Frage ist für jeden wichtig, der im Berufsleben steht. Dabei ist der konkrete Zeitpunkt des Rentenbeginns bei jedem anders. Er hängt von Dingen wie dem Geburtsjahr, der Art der Rente und den Beitragszeiten ab. Es ist praktisch, wenn du dein Renteneintrittsalter kennst, weil du dann deine Altersvorsorge optimal planen kannst.

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Schneller Einstieg ins Thema

Ab wann beginnt das Rentnerleben – mit 65 oder 67 Jahren?

Die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen machen es zurzeit nicht möglich, ein für alle gültiges Rentenalter anzugeben. Stattdessen gibt es drei fließend verlaufende Stufen, die den Rentenbeginn markieren: 63, 65 und 67 Jahre.

Drei Fakten über den Rentenbeginn

  1. Über den gesetzlichen Rentenbeginn entscheidet das Geburtsjahr.
  2. Der Grund dafür ist die Rentenreform von 2007. Die Regierung beschloss damit, das gesetzliche Rentenalter allmählich von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen.
  3. Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft auch Menschen mit Schwerbehindertenausweis bzw. Schwerbehindertenstatus.

Renten-Wirrwarr

01 Um welche Rente geht es: Regelaltersrente, Rente für langjährige und besonders langjährige Versicherte?

Bevor wir an die Berechnung des Renteneintrittsalters gehen, solltest du zunächst drei Rentenformen unterscheiden:

  • Regelaltersrente: Die Altersgrenze für diese Rente lag bis 2012 bei 65 Jahren. Seitdem steigt sie schrittweise auf maximal 67 Jahre.
  • Abschlagsfreie Rente mit 63: Sie gilt für besonders langjährig Versicherte, also Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch sie steigt schrittweise an, und zwar auf 65 Jahre.
  • Rente für langjährig Versicherte: Sie richtet sich an Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre ihre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Mit Abschlägen ist ein Renteneintritt ab 63 möglich.

Nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung, die vor 1953 geboren wurden, konnten abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen.

Ab Geburtsjahrgang 1953 steigt die Altersgrenze schrittweise: Für jeden Jahrgang verlängert sich das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Frührente um zwei Monate.

Das führt dazu, dass Personen ab Jahrgang 1964, die als besonders langjährig Versicherte gelten, die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren erhalten.

Einige Wirtschaftsexperten sprechen sich dafür aus, dass das allgemeine Renteneintrittsalter (also 67 Jahre) noch weiter steigen wird, um die gesetzliche Rente zu finanzieren.

Damit du als zukünftiger Rentner deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst, solltest du dich rechtzeitig mit dem Thema private Altersvorsorge beschäftigen. Diese Vorsorge bringt dir die finanzielle Freiheit, um den Ruhestand auch wirklich zu genießen.

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02 Welche Voraussetzungen gelten für den Eintritt in die Regelaltersrente?

Die Tabelle unten zeigt dir noch einmal in Zahlen, wie das gesetzliche Renteneintrittsalter für den Jahrgang ansteigt. Der Rentenbeginn verschiebt sich so allmählich von 65 auf 67 Jahre.

Neben dem richtigen Jahrgang und Alter musst du noch eine dritte Voraussetzung erfüllen – und zwar die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren.

GeburtsjahrRentenbeginnGeburtsjahrRentenbeginn
Vor 194765 Jahre195665 + 10
194765 + 1 Monat195765 + 11
194865 + 2195866
194965 + 3195966 + 2
195065 + 4196066 + 4
195165 + 5196166 + 6
195265 + 6196266 + 8
195365 + 7196366 + 10
195465 + 8Ab 196467
195565 + 9

Durch die gestiegene Lebenserwartung der Rentenversicherten wird das Renteneintrittsalter seit 2012 Schritt für Schritt angehoben. Konkret bedeutet das:

  • Für die Jahrgänge ab 1947 bis einschließlich 1957 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um einen Monat von 65 auf 67 Jahre
  • Der Jahrgang 1958 liegt demnach bei einem Rentenalter von genau 66 Jahren in der Mitte
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate von 66 auf 67 Jahre
  • Ab dem Jahrgang 1964 endet die Progression des Renteneintritts und ist auf 67 Jahre gedeckelt
  • Tipp: Das Allgemeine ist nicht so deins. Du willst stattdessen wissen, wann für dich der früheste Rentenbeginn möglich ist? Dann schau einmal auf die Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und spiele für dich den Rentenbeginnrechner durch.

Zu Erinnerung: Zu den Beitragsjahren in der DRV zählen nicht nur die Zeiten, in denen du erwerbstätig warst. Auch Ausbildungszeiten, Studium, Schwangerschaft und Mutterschutz, Zeiten für die Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitationszeiten werden berücksichtigt.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Vorzeitig in Rente gehen

03 Frührente: Wie hoch ist der Abschlag?

Auf einen Vorruhestand arbeiten viele Erwerbstätige jahrelang hin. Doch wenn du vorzeitig in Rente gehst, musst du mit einem Abschlag auf deine Rente rechnen.

Die Grundregel für die Rentenabschläge lautet: Für jeden Monat, den ein Erwerbstätiger früher in Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent von den Bezügen der Regelaltersrente fällig. Dein Rentenanspruch verringert sich also.

Die maximale Höhe der Rentenabschläge liegt bei 14,4 Prozent. Das entspricht einem Zeitraum von 48 Monaten beziehungsweise vier Jahren.

Du kannst also maximal vier Jahre vor deinem gesetzlichen Rentenbeginn in Rente gehen, musst dann aber die Abschläge in Kauf nehmen.

Das folgende Beispiel zeigt verschiedene Renteneintritte und deren Auswirkung auf die Rentenzahlung für alle Jahrgänge ab 1964. Ausgangspunkt ist eine Regelaltersrente von 1.100 Euro pro Monat.

Rentenbeginn mit
  • 67 Jahren: 1.100 Euro Rente (0 Prozent Abschlag)
  • 65 Jahren: 1.020,80 Euro (7,2 Prozent Abschlag)
  • 63 Jahren: 941,60 Euro (14,4 Prozent Abschlag)

Einer der bekannten Irrtümer zur Rente betrifft die Abschlagszahlung. Manche denken, diese gelten nur, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist. Doch das stimmt nicht. Die Rentenabschläge gelten auch weiterhin. So können bei einem beispielhaften Rentenbezug bis zum 87. Lebensjahr schnell höhere fünfstellige Beträge entstehen, die durch die Abschlagszahlung von der Lebensrente abgezogen werden.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Ausnahmen gibt es immer

04 Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit schwerer Behinderung können oft nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Für sie gibt es Regelungen, wonach sie einen früheren Rentenanspruch haben (mehr im Abschnitt unten). Dazu müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Grad ihrer Behinderung muss bei mindestens 50 Prozent liegen. Denn das entspricht einer Schwerbehinderung.
  • Die Schwerbehinderung muss zu Rentenbeginn gegeben sein.
  • Die Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 35 Beitragsjahren muss erfüllt sein.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, bestimmt das Versorgungsamt. Der Schwerbehindertenausweis ist der Nachweis dafür, der ebenfalls vom Versorgungsamt ausgestellt wird. Er muss zum Rentenantrag vorliegen.

Welches Alter bei Schwerbehinderung gilt als Rentenbeginn?

Auch für Menschen mit Schwerbehindertenstatus wird das Rentenalter stufenweise angehoben. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 wird der Rentenbeginn für die abschlagsfreie Altersrente von 63 Jahre auf 65 Jahre erhöht. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

Eine Anhebung der Altersgrenze gab es auch bei der Frührente mit Abschlägen. Hier steigt der Rentenbeginn von 60 Jahren um zwei Jahre an.

Der früheste Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung (Jahrgang 1964) liegt demnach bei 62 Jahren.

Die Abschlagsregelungen ähneln denen der Regelaltersrente. Für jeden Kalendermonat, den der Rentenversicherte früher in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent Abschlag von der Rente abgezogen. Insgesamt dürfen die Abschläge bei maximal 10,8 Prozent liegen (entspricht 36 Monaten).

Mehr Details

05 Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn – Zählt diese als Wartezeit?

Um Anspruch auf die abzugsfreie Rente mit 63 zu haben, musst du als künftiger Rentner auf 45 Beitragsjahre kommen. Dabei werden auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, genauer gesagt Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Zeiten, in denen Bürgergeld (früher Hartz IV), also Arbeitslosengeld II bezogen wurde, bleiben generell außen vor.

Strebst du die Rente für besonders langjährig Versicherte an, solltest du jedoch eines beachten: Meldest du dich zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos, zählt dieser Zeitraum nicht zur Wartezeit hinzu.

Mit dieser Sonderregelung will die Regierung eine Welle der Frühverrentung verhindern.

Eine Ausnahme gibt es aber: Ist eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers an der Arbeitslosigkeit schuld, dann wird diese doch als auf die Versicherungszeit in der DRV angerechnet, informiert das Bundesarbeitsministerium.

Kommen Rentenversicherte zwei Jahre vor Rentenbeginn bereits auf 45 Versicherungsjahre, können sie bedenkenlos in die Arbeitslosigkeit gehen, so der Sozialverband Deutschland. Denn sie erfüllen somit bereits die Anspruchsvoraussetzungen für die Frührente. Sie erhalten so zwei Jahre Arbeitslosengeld und im Anschluss ihre Altersrente.

Arbeitslosenzeit (mit Arbeitslosengeld I) zählt als Versicherungszeit in der Rentenversicherung und erhöht somit die spätere Rente – wenn auch nicht im gleichen Maße wie eine Vollzeitbeschäftigung. Der Bezug von Arbeitslosengeld kurz vor dem regulären Renteneintrittsalter lohnt deshalb oft mehr als eine vorgezogene Altersrente, die lebenslange Abzüge mit sich bringt.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, kann das jederzeit tun, solange der Arbeitgeber mitspielt. Die gesetzliche Rentenkasse belohnt das sogar: Für jeden Kalendermonat, den ein Erwerbstätiger seine Rente nicht in Anspruch nimmt, erhält er einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet bedeutet das sechs Prozent. Wird die Altersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, liegt auch der Zugangsfaktor über 1,0. Das wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus.

Darüber hinaus hat der spätere Rentenbeginn den Vorteil, dass weitere Beiträge in die Rentenversicherung fließen. So erhöht sich die Rentenauszahlung.

Mit dieser Option solltest du dich gedanklich früh beschäftigen, ob sie für dich infrage kommt. Nicht immer rechtfertigen Zuschläge und höhere Rentenzahlungen eine längere Arbeitszeit im Alter, vor allem mit Blick auf die Gesundheit. Wenn du rechtzeitig neben der gesetzlichen Rente privat vorsorgst, fällt die Entscheidung für den Ruhestand – oder sogar für einen Vorruhestand mit Abschlägen – wesentlich leichter.

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06 Rentenantrag stellen – so geht es

Ob Regelaltersrente, Vorruhestand oder Sonderregelung: Die Rente landet nur dann auf deinem Konto, wenn du einen Rentenantrag gestellt hast. Bist du mit dem Antrag in Verzug geraten, bekommst du für die verlorene Zeit keine Rentenzahlungen rückerstattet.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine einfache Möglichkeit, online einen Rentenantrag zu stellen. Folgende Infos und Dokumente solltest du dafür bereithalten:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Versicherungszeiten
  • Nachweise über Berufsausbildungen

Zum Timing: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten sollten drei Monate vor Rentenbeginn beantragt werden.

Bei Witwen- und Waisenrenten beträgt die Frist vom Todestag an zwölf Monate.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 02.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge