Für wen gilt sie? Alles Wichtige rund um die Rentenversicherungspflicht

Für Millionen Menschen in Deutschland gilt die Rentenversicherungspflicht. Pflichtversicherte müssen regelmäßige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Wir zeigen, wer verpflichtet ist, wer sich freiwillig versichern kann und wann es möglich ist, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Angebot erhalten

Rentenversicherungspflicht erklärt

Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung: Wer ist betroffen und wer kann freiwillig zahlen?

In Deutschland gilt die Rentenversicherungspflicht – und zwar für einen Großteil der Erwerbstätigen. Mit den Zahlungen der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sorgst du für die spätere Altersrente vor. Für manche Menschen gilt die Versicherungspflicht nicht, sodass sie sich für eine freiwillige Zahlung der Beiträge entscheiden können.

Auf der anderen Seite können sich einige Pflichtversicherte auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wir erklären nachfolgend, was es mit der Versicherungspflicht auf sich hat, für wen sie gilt und ob es sinnvoll ist, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen.

  • Wer Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung zahlt, sorgt unter anderem für die spätere Altersrente vor. Für viele Menschen gilt die Rentenversicherungspflicht, aber längst nicht für alle.
  • Wer von der Beitragspflicht ausgenommen ist, kann sich freiwillig versichern und Rentenanwartschaften sammeln.
  • Einige Rentenversicherungspflichtige können sich wiederum von den Beitragszahlungen befreien lassen. Dafür müssen sie einen Antrag stellen und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
  • Trotz jahrelanger Zahlungen reicht vielen Menschen ihre gesetzliche Altersrente nicht. Die Lösung ist eine private Altersvorsorge, die maßgeschneiderte Vorsorgemöglichkeiten bietet.

Clever vorsorgen und den Ruhestand genießen

Angebote entdecken

Wer ist davon betroffen?

01 Rentenversicherungspflicht: Diese Regelungen gelten

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist hierzulande ein Teil des Sozialversicherungssystems und ist für die Altersvorsorge der Bundesbürger zuständig. Mehr als 80 Prozent der erwerbstätigen Menschen in Deutschland sind Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungspflicht ist seitens des Gesetzgebers im SGB VI definiert. Demnach gilt für bestimmte Personengruppen die Pflicht, sich in der DRV zu versichern. Dabei handelt es sich um:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind
  • Eltern, die sich der Kindererziehung widmen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Wehrdienstleistende
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld

Besteht die Rentenversicherungspflicht, bedeutet das, dass Versicherte regelmäßig Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten müssen:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende tragen die Pflichtbeiträge je zur Hälfte gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber beziehungsweise dem Ausbildungsbetrieb.
  • Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig versichern oder pflichtversichert sind, zahlen die Beiträge eigenständig und in voller Höhe.
  • Bei Empfängern von Krankengeld zahlt der Leistungsträger, also die Krankenkasse, die Hälfte der Versicherungsbeiträge, während der Versicherte die andere Hälfte zahlen muss.
  • Wer Versorgungsgeld, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung bekommt, muss keine Beiträge zahlen. Dies übernimmt der jeweilige Leistungsträger in vollem Umfang.

Versicherungspflicht für manche Berufe

02 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Wer selbstständig ist oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, ist unter Umständen ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Dazu zählen die folgenden Berufe und Tätigkeiten:

  • Lehrer, Erzieher, Hebammen und Beschäftigte in Pflegeberufen
  • Selbstständige Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben
  • Künstler sowie Publizisten
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber

 

Bei Selbstständigen, die in mehreren Berufsfeldern tätig sind, können Mehrfachversicherungspflichten entstehen – ebenso wie bei der Kombination aus einem Angestelltenverhältnis und einer selbstständigen Tätigkeit.

Selbstständig Tätige, die im Monat bis zu 538 Euro verdienen, gelten als „geringfügig tätig“ und sind von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Informiere dich am besten über eventuelle Versicherungspflichten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Regelungen für geringfügig Beschäftigte

03 Minijobber und die Rentenversicherungspflicht

Für sogenannte Minijobber gelten hinsichtlich der Versicherungspflicht besondere Regelungen. Grundsätzlich besteht beim klassischen Minijob eine Rentenversicherungspflicht. Wer eine dauerhafte Beschäftigung hat und dabei die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet (Stand 2024), fällt unter diese Kategorie.

Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag an die Rentenversicherung, während der Arbeitnehmer die Differenz zum regulären Beitragssatz trägt.

  • Verdienste mehrerer Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern werden zusammengefasst. Wenn der Gesamtverdienst über der 538-Euro-Grenze liegt, gilt der Versicherte nicht mehr als Minijobber und ist bei allen Arbeitsstellen in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig.
  • Wer einen Nebenjob abseits der regulären Vollzeitarbeit hat und dabei nicht mehr als 520 Euro verdient, muss ebenfalls nur die Differenz zum vollwertigen Pflichtbeitrag zahlen.
  • Für kurzfristige Beschäftigung, die nicht mehr als 70 Kalendertage im Jahr besteht, gilt grundsätzlich Sozialversicherungsfreiheit.

Regelungen bei Midijobbern

Als Midijobber werden Angestellte bezeichnet, die mehr als Minijobber verdienen, bei denen aber im Jahresdurchschnitt der Verdienst den Betrag von 2.000 Euro monatlich nicht übersteigt.

Sie müssen nicht die vollen Versicherungsbeiträge zahlen, haben aber in vollem Umfang Rentenansprüche, denn der gesamte Verdienst wird bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Gründe, sich versichern zu lassen

04 Freiwillige Rentenversicherung: Das spricht dafür

Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und alle anderen, die nicht zu Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet sind, können sich auf Wunsch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Auf diese Weise werden Rentenansprüche und spätere Rentenzahlungen erhöht – und die bisher erworbene Rentenanwartschaft gesichert.

Über eine gesetzliche Rentenversicherung nachzudenken, lohnt sich außerdem für diejenigen, die für den Fall der Erwerbsminderung vorsorgen wollen oder ihre Angehörigen im Falle des eigenen Todes absichern möchten. Es spricht also einiges dafür, sich für freiwillige Beitragszahlungen nachzudenken, um auf diese Weise eine höhere Rente zu verdienen.

  • Freiwillig versichern können sich alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und dauerhaft in Deutschland leben.
  • Es muss keine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden sein. Auch für Ausländer besteht die Möglichkeit, freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Freiwillig Versicherte wählen die Anzahl und Höhe ihrer Beitragszahlungen in einem gewissen Rahmen selbst.

Um die freiwillige Versicherung in Anspruch zu nehmen, musst du dich zunächst telefonisch oder per Mail an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Du erhältst einen Vordruck, in dem du dich anmeldest und die Anzahl sowie Höhe der freiwilligen Beiträge angibst.

Auf Beitragszahlungen verzichten

05 Von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen: So geht es

Für einige Personengruppen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen. Dazu zählen:

  • Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber)
  • Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben
  • Mitglieder einer berufsständischen Kammer (zum Beispiel Ärzte, Notare, Architekten und Rechtsanwälte)

Ob es ratsam ist, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, ist eine Frage der individuellen Gegebenheiten. Während viele Architekten durchaus auf die gesetzliche Rente verzichten können, sollte sich jeder Minijobber die Frage danach stellen, ob er auf die Pflichtbeiträge verzichten möchte.

Auch Minijobs tragen zu den Grundrentenzeiten bei und um einen Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen Versicherte mindestens 33 Beitragsjahre nachweisen. Wer das Maximum aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausholen möchte, sollte daher jede Möglichkeit nutzen, Rentenzeiten anzuhäufen.

Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht

06 Privat vorsorgen und sorgenfrei leben

Viele gesetzlich Rentenversicherte kommen mit ihrer Altersrente nicht aus. Einigen droht sogar die Altersarmut. Wer rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgt, kann den Lebensabend genießen, ohne sich ums Finanzielle Sorgen zu machen. Es existieren unzählige Anbieter privater Altersvorsorge sowie diverse Möglichkeiten, mithilfe von Geldanlagen die spätere Rente zu vermehren.

Wichtig ist es, sich eingehend zu informieren, um die individuell beste Vorsorgelösung zu finden. Wir helfen dir dabei, das für dich beste Angebot zu finden, damit du im Alter den Komfort genießen kannst, den du verdienst.

Angebote entdecken

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 22.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge