Rentenzahlung Wann ist die Rente auf deinem Konto?

Wann landet die Rentenzahlung auf deinem Konto: am Anfang des Monats oder am Ende? Es kommt darauf an. Denn eine Gesetzesänderung hat dafür gesorgt, dass der Auszahlungstermin verlegt wurde. Doch egal, wann deine Rente kommt – Stelle sicher, dass du zusammen mit deiner privaten Vorsorge im Alter finanziell gut aufgestellt bist.

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Die wichtigsten Fakten

Das solltest du zum Thema Rentenzahlung wissen

In Deutschland wird dir deine Altersrente nur dann ausgezahlt, wenn du einen Rentenantrag gestellt hast. Ist das erledigt, wirst du dein Altersruhegeld pünktlich jeden Monat auf dem Konto finden, welches du als Zahlungskonto angegeben hast.

Einen Antrag musst du auch für andere Rentenarten stellen, wie die Hinterbliebenenrente oder die Erwerbsminderungsrente. Nur bei der Grundrente macht es dir der Staat leicht: Diese bekommst du automatisch ausgezahlt.

Drei Fakten zur Rentenzahlung

  1. Damit die Rente pünktlich zum Rentenbeginn auf deinem Konto ist, solltest du deinen Rentenantrag etwa drei Monate vor Renteneintritt einreichen.
  2. Alle Personen, die seit April 2004 in den Ruhestand gegangen sind und noch gehen werden, erhalten die Rente am Ende des Monats ausgezahlt.
  3. Für die Rentenzahlung ins Ausland musst du jährlich eine Lebensbescheinigung an die Rentenbehörde senden.

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Rentenbeginn

01 Wann erfolgt die Rentenzahlung?

Starten wir gleich mit dem wichtigsten Fakt: Die gesetzliche Rente landet nicht automatisch auf deinem Konto, nur weil du das Rentenalter erreicht hast. Damit die Rentenzahlung erfolgt, musst du einen Rentenantrag stellen. Und wie es sich bei Anträgen an offizielle Behörden gehört, solltest du zwei Dinge auf dem Schirm haben:

  • Deine Unterlagen müssen vollständig sein.
  • Du musst die Fristen für die Antragstellung einhalten.

Empfehlenswert ist, den Rentenantrag circa drei Kalendermonate vor deinem Rentenbeginn zu stellen. Dann ist in der Regel sicher, dass die Rentenzahlung pünktlich zu Beginn deines Ruhestandes losgeht.

Was ist, wenn du diese Dreimonatsfrist für den Rentenantrag verpasst hast?

Keine Panik, dann ist noch nichts verloren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt in ihrer Broschüre zum Rentenantrag, dass du deine Unterlagen bis spätestens drei Monate nach dem Monat einreichen solltest, in dem du alle Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllt. Denn dann zahlt der Rentenversicherer die Rente rückwirkend ab deinem offiziellen Rentenbeginn aus. Dir geht also kein Geld verloren.

Lässt du jedoch mehr Zeit verstreichen, büßt du Geld ein. Die Rentenversicherung zahlt dir dann zwar immer noch Beträge rückwirkend aus, allerdings nur bis zu dem Monat, in dem dein Antrag eingegangen ist – und nicht mehr bis zu deinem gesetzlichen Rentenbeginn.

Unser Tipp: Dir ist sicherlich bewusst, dass du deinen gewohnten Lebensstandard allein mit der gesetzlichen Altersrente nicht halten wirst. Je eher du dich daher mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigst, desto länger hast du Zeit, Geld für ein relaxtes Rentnerleben zurückzulegen. Welche Vorsorgestrategie dabei am besten zu deinem Leben passt, findest du mit einem unverbindlichen, persönlichen Angebot heraus.

Wann kommt das Geld?

02 Wann ist die Rente auf dem Konto?

Alle Rentner, die nach April 2004 in Rente gegangen sind oder noch gehen werden, erhalten die Rentenzahlung am Ende des Monats – und zwar rückwirkend für den Monat. Dieses Prinzip dürfte den meisten Neurentnern bekannt sein, denn als Angestellte haben sie in der Regel ebenfalls das Gehalt zum Ende des Monats überwiesen bekommen.

Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, kommt hingegen in den Genuss, bereits zum Monatsbeginn die Rente für den jeweiligen Monat im Voraus zu erhalten.

Der letzte Bankarbeitstag

Gesetzlich wird die Rentenzahlung in Paragraf 118 des Sozialgesetzbuches geregelt (SGB VI §118). Als Fälligkeitstermin für die Auszahlung ist dort der letzte Bankarbeitstag angegeben. Das ist immer der letzte Tag des Monats, falls dieser kein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag ist.

Hinweis: Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie keine gesetzlichen Feiertage sind.

Der 30. Dezember 2024 ist der letzte Montag im Jahr. An diesem Tag muss laut Gesetz die Wertstellung der Rente für Dezember auf deinem Bankkonto erfolgen.

Du willst wissen, wie hoch deine Rentenzahlung ungefähr ausfallen wird? Dann nutz unseren Rentenschätzer und lass deine Rente berechnen. Er gibt dir auch eine grobe Orientierung zur Erwerbsminderungsrente.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Überweisung im Ausland

03 Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenzahlung ins Ausland?

Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit, deinen Ruhestand außerhalb von Deutschland zu verbringen. Dann wird die Rente ins Ausland gezahlt.

Im Allgemeinen kannst du dafür ein Konto

  • bei einer deutschen Bank,
  • bei einer Bank im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen oder
  • bei einer Bank im Nicht-EU-Land haben.

Das hängt natürlich auch davon ab, ob du nur einige Monate im Jahr im Ausland lebst oder dauerhaft ausgewandert bist.

Für die Rentenzahlungen auf ein Bankkonto im Nicht-EU-Ausland nutzt die DRV den Renten Service der Deutschen Post. Dies ist der kostengünstigste Weg, bei dem die Rente gleich in die jeweilige Landeswährung umgerechnet wird.

Lebst du als Rentner im Ausland, fordert die Rentenversicherung einmal im Jahr ein Lebenszeichen von dir. Auch dafür arbeitet sie mit der Deutschen Post zusammen. Du erhältst per Post ein Formular für die sogenannte Lebensbescheinigung. Dieses musst du ausgefüllt zurücksenden. Bleibt die Rückmeldung aus, wird die Rentenzahlung eingestellt.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Grundrentenzuschlag

04 Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Seit Januar 2021 gibt es die sogenannte Grundrente. Dies ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Altersrente, der Personen zusteht, die jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber dennoch nur eine geringe Rente erhalten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Altersrente musst du für den Grundrentenzuschlag keinen Rentenantrag stellen. Bist du anspruchsberechtigt, wird der Betrag automatisch mit deiner regulären Rente ausgezahlt. Personen, die bereits vor Januar 2021 in Rente waren, sollten bis Ende 2022 ihren Grundrentenbescheid erhalten haben. Hast du keinen Bescheid erhalten, dann hast du offenbar keine Ansprüche. Ansonsten erhältst du den Grundrentenzuschlag rückwirkend bis zum Januar 2021.

Hinterbliebenenrente

05 Kurze Infos zur Rentenzahlung nach dem Tod

Wenn dein Ehepartner verstorben ist und Rente bezogen hat, hast du Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die Rentenkasse ist verpflichtet, drei Monate lang nach dem Tod die volle Rente des Verstorbenen an dich als Witwe oder Witwer auszuzahlen. Man spricht auch vom sogenannten „Sterbevierteljahr“.

Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rentenzahlung für den Hinterbliebenen auf 55 oder 60 Prozent (bei der „großen Witwenrente“) beziehungsweise 25 Prozent (bei der „kleinen Witwenrente“) heruntergesetzt – ja nachdem, welche Voraussetzungen du erfüllst.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 03.04.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge