Vorteile 5 und 6: Pfändungs- und Insolvenzschutz sowie Freibetrag
Wer in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss unter Umständen Privatinsolvenz anmelden. Vieles wird dann gepfändet, um den Schuldenberg abzutragen. Die Riester-Rente ist jedoch bei Insolvenz vor Pfändung geschützt.
Doch Vorsicht: Der Pfändungsschutz der Riester-Rente gilt nur, wenn der Vertrag gefördert wird. Unpfändbar ist der Vertrag laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Az.: IX ZR 21/17), wenn
- der Altersvorsorgevertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war,
- der Schuldner einen Zulagenantrag für das entsprechende Beitragsjahr gestellt hat und
- die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen.
Die Riester-Rente darf also nicht gepfändet werden, wenn Versicherte regelmäßig Beiträge einzahlen und ihre Zulagen abrufen. Für letzteres empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag beim Versicherer zu stellen. Er kümmert sich dann jedes Jahr um die Beantragung der Förderung.