Krankenversicherung und Familie Die Familienversicherung – Beitragsfreier Schutz für deine Liebsten

Die Familienversicherung ist ein starkes Argument für die GKV
Erhalte dieselben Leistungen ohne extra Beitrag
Versichere deine Kinder bis zum 25. Lebensjahr umsonst mit
Mach den Vergleich

Das Wesentliche

Die Familienversicherung kurz & knapp erklärt

Die Familienversicherung ist ein Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das dir ermöglicht, Familienmitglieder ohne eigenes bzw. mit geringfügigem Einkommen kostenfrei mitzuversichern. Dazu zählen Kinder – in Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr –, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie in einigen Fällen auch Enkelkinder. Du kannst sie bei deiner Krankenversicherung einfach anmelden.

Die Familienversicherung dient der gesundheitlichen Absicherung von Familien und ist ein großer Vorteil der GKV gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV).

Vier Fakten zur Familienversicherung

  1. Leistungsumfang: Deine Familienmitglieder haben denselben Leistungsanspruch wie du als Hauptversicherter.
  2. Kostenfreie Absicherung: Familienangehörige, die über die Familienversicherung versichert sind, müssen keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge entrichten.
  3. Einkommensgrenze: Wer über die Familienversicherung versichert ist, darf nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
  4. Status der Familienmitglieder: Du musst nicht verheiratet sein! Auch eingetragene Lebenspartner können von der Familienversicherung profitieren.

Für deine Liebsten nur das Beste.

Auch beim Thema Gesundheit.

Mach den Vergleich

Familienversicherung und Einkommensgrenze

01 Gibt es Voraussetzungen für die Aufnahme in die Familienversicherung?

Damit deine Angehörigen von denselben Leistungen wie du profitieren und kostenfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden können, müssen sie ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen und seinen gemeldeten Wohnsitz hier haben.
  • Es darf aufgrund seiner Einkommenshöhe nicht selbst versicherungspflichtig sein.
  • Das Familienmitglied darf ebenfalls nicht frei von der Versicherungspflicht in der GKV. Dazu zählen Berufsgruppen wie Beamte – in einigen Bundesländern, Richter, Soldaten oder Geistliche.
  • Der Familienangehörige darf keiner hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Dies ist der Fall, wenn das Familienmitglied mehr als 18 Stunden pro Woche für die selbstständige Tätigkeit aufwendet.

Wenn dein Kind, dein Ehegatte oder dein Partner eines dieser Kriterien nicht erfüllt, ist eine kostenfreie Mitversicherung nicht möglich. In diesem Fall muss dein Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Gibt es eine Verdienstgrenze, um über die Familienversicherung mitversichert zu sein?

Das Einkommen deiner Kinder, Ehe- oder Lebenspartner ist ein grundlegendes Kriterium für deren Familienversicherung. Das kombinierte Einkommen deines mitversicherten Kindes oder Partners darf im Jahr 2024 die Grenze von 505 Euro im Monat nicht überschreiten. Für Minijobber gilt die Verdienstgrenze von 538 Euro. Werkstudenten, die keine weiteren Einkünfte haben, dürfen maximal 607,50 Euro verdienen.

Egal für wen – Ob nur für dich, für deine Kinder oder deinen Partner: Gesundheit ist das höchste Gut. Sicher dich gegen alle Eventualitäten ab und finde eine Krankenkasse, die zu deinem Leben passt.

Darauf kannst du dich verlassen

02 Diese Leistungen sind in der Familienversicherung enthalten

Generell gilt: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich zugesichert:

 

Neben dem festen Leistungskatalog bieten die Kassen verschiedene Zusatzleistungen an, beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Auch Impfungen und Reiseschutzimpfungen, die für Kinder und Familienangehörige übernommen werden oder die Länge, die Häufigkeit sowie die Gründe für Kuraufenthalte sind Leistungen, auf die du für deine Familie Wert legen solltest.

Egal, wie dein Familienstand ist und wie deine Zukunftspläne aussehen. Mit unserem Online-Tarifvergleich findest du die Krankenversicherung, die zu dir passt.

Auf einen Blick

03 So lange sind Kinder in der Familienversicherung mitversichert

Die kostenfreie Einbindung deiner Kinder in die Familienversicherung ist zeitlich begrenzt. Generell erlischt diese Versicherung mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres: Sie werden erwachsen. Sind deine Kinder über dieses Alter hinaus aber nicht erwerbstätig, sondern beispielsweise in einer Ausbildung oder in einem Studium, endet die Familienversicherung für sie mit der Vollendung ihres 23. Lebensjahres.

Doch auch dieser Zeitraum ist erweiterbar: Sollte sich dein Kind weiterhin in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten, dann endet die Familienversicherung mit Vollendung ihres 25. Lebensjahres.

 

Übrigens: Bist du familienversichert und bekommst ein Kind und erhältst im Zuge dessen Elterngeld, ändert sich an deinem Status nichts. Das bedeutet, trotz des Elterngelds als Einkommen werden keine Beiträge für die Krankenkasse fällig.

Wann ist die Verlängerung der Familienversicherung über 25 Jahre hinaus möglich?

Falls die Schul- oder Berufsausbildung aufgrund eines Freiwilligendienstes oder des freiwilligen Wehrdienstes deines Kindes unterbrochen oder verzögert wurde, besteht die Versicherung für weitere zwölf Monate über das 25. Lebensjahr hinaus fort.

Eine Familienversicherung über 25 Jahren ist für deine Kinder dann nur noch möglich, wenn aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eine eigene finanzielle Absicherung unmöglich ist. Es ist erforderlich, dass die Behinderung bereits vor dem Zeitpunkt des Bestehens der Familienversicherung vorhanden war.

Wie sind Kinder nach Ende der Familienversicherung versichert?

Wenn die Familienversicherung ausläuft, bleibt es günstig: Studierende sind bis zum 30. Lebensjahr versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Dabei zahlen sie einen reduzierten Beitrag von rund 100 Euro.

Fachschüler haben die Option, nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitglieder der GKV beizutreten. Dort müssen sie aber nicht den Mindestbeitrag von rund 170 Euro zahlen, sondern zahlen den gleichen Beitrag wie in der studentischen Krankenversicherung. Alternativ kannst du dich für eine private Krankenversicherung mit zusätzlichen Leistungen und bevorzugter Behandlung entscheiden.

 

Wer nach der Ausbildung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Einkommen, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

Deine Enkel- und Stiefkinder haben übrigens ebenfalls die Möglichkeit, über dich als Versicherungsmitglied kostenfrei familienversichert zu sein – sofern sie hauptsächlich von dir unterhalten werden oder in deinem Haushalt leben.

Unser Tipp: Die Krankenkassen unterscheiden sich in ihren Leistungen. Deswegen ist es wichtig, die Krankenkasse zu wählen, die dir und deiner Familie das Beste bieten kann. Vergleiche mit uns eine Vielzahl von Kassen.

Beitragsfrei abgesichert

04 So berechnet sich dein Beitrag zur Familienversicherung

Generell gilt: Die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt auf Grundlage deines Einkommens. Der GKV-Beitrag wird prozentual von deinem Bruttoeinkommen abgeleitet und aktuell mit 14,6 Prozent veranschlagt. Dazu kommt noch der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Aber: Als familienversicherte Person zahlst du keinen eigenen Beitrag! Eben so lange, bis du ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielst.

Die Familienversicherung ist ein starkes Argument für die GKV. Doch Selbstständige und Beamte sind aufgrund des fehlenden Beitragszuschusses wie bei Angestellten durch den Arbeitgeber als gesetzlich Versicherte im Nachteil. Hier lohnt es sich, den Vergleich mit der privaten Krankenversicherung anzugehen, um von einer noch besseren Versorgung und zugeschnittenen Zusatzleistungen zu profitieren.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 03.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen