Freiwillige Krankenversicherung Mitgliedschaft bei der Krankenkasse freiwillig fortsetzen.
- Zahlreiche Krankenkassen gegenüberstellen
- Über Zusatzleistungen informieren
- Neue Kasse finden und wechseln
Was bedeutet freiwillige Krankenversicherung?
Einige Personengruppen können bei ihrer Krankenversicherung frei zwischen gesetzlicher und privater Absicherung entscheiden. Wählen sie eine gesetzliche Krankenkasse, sind sie bei ihr freiwillig krankenversichert. Für sie gelten im Vergleich zu pflichtversicherten Personen einige Besonderheiten.
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Wer kann eine freiwillige Krankenversicherung wählen?
In Deutschland gilt die Versicherungspflicht, sodass jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen muss. Die meisten Menschen sind dabei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das bedeutet, sie haben keine Wahl, sich anderweitig zu versichern.
Die Pflichtversicherung gilt jedoch nicht für Beamte, Studenten, viele Selbstständige und weitere Personengruppen. Auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro brutto/Jahr) sind nicht betroffen. Sie können frei wählen, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, sind sie dort freiwillig Mitglied.
Folgende Personen können eine freiwillige Krankenversicherung wählen:
Endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Betroffene in der Regel nichts tun, um die Versicherung freiwillig weiterzuführen.
Wie hoch ist der Beitrag in der freiwilligen Krankenversicherung?
Aktuelles zur Krankenversicherung
Wann lohnt sich die freiwillige Krankenversicherung?
Ob sich die freiwillige Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Absicherung lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Freiwillige Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
Beitrag | Abhängig vom Einkommen | Abhängig vom Alter, gewünschten Leistungen, Gesundheitszustand |
Leistungen | Gesetzlich festgelegt, kaum Spielraum für individuelle Leistungswünsche | Leistungsumfang wird selbst festgelegt |
Vorerkrankungen | Haben keinen Einfluss auf Beitragshöhe | Können zu Leistungsausschlüssen, höheren Beiträgen oder sogar Ablehnung des Versicherers führen |
Mitversicherung von Kindern | Kostenlos über Familienversicherung | Brauchen eine eigenständige Krankenversicherung |
Meldefristen für den Wechsel in die PKV
Angestellte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, werden von ihrer Krankenkasse informiert, sobald sie nicht mehr versicherungspflichtig sind. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, ihren Austritt aus der GKV zu erklären. Dazu ist der Nachweis der Anschlussversicherung notwendig. Dieser kann auch nachgereicht werden.
Große Auswahl zwischen den Krankenkassen
Haben sich Interessierte für die freiwillige Krankenversicherung entschieden, brauchen sie eine passende Krankenkasse, die preislich wie aus Leistungssicht zu den eigenen Wünschen passt. Bei letztgenanntem sind die Unterschiede zwischen den Kassen nicht groß. Ein Leistungsvergleich empfiehlt sich allerdings dennoch, da manche Krankenkassen Akzente setzen, etwa durch eine bessere Erstattung von Zahnarztleistungen oder alternativen Behandlungsmethoden.
Der Krankenkassenvergleich zahlt sich spätestens mit Blick auf die monatlichen Kosten aus. Denn durch den Zusatzbeitrag schwankt der Beitrag um mehrere 100 Euro im Jahr. Kostenbewusste Personen können daher viel Geld im Jahr sparen.
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