Hörst du mich? Hörgeräte: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Der Markt der Hörgeräte ist groß. Ebenso das Vokabular der Krankenkassen, wenn man sich über die Kostenübernahme informieren möchte: Festbetrag, Zuzahlung, Servicepauschale, Nulltarif, Kassengerät und vieles mehr taucht da auf. In unserem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt alles, was du über Hörgeräte und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wissen musst.

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Kurz & knapp

Krankenkassen und Kostenübernahme

Wer unter einem Hörverlust oder Schwerhörigkeit sowie Probleme hat, Gesprochenes zu verstehen, kann sich von seinem Arzt eine Hörgeräteverordnung verschreiben lassen. Damit bekommst du einen Zuschuss zu deinem Hörgerät bzw. der Hörhilfe. Bei der Kostenübernahme liegt der Teufel allerdings im Detail.

Die 5 wichtigste Fakten

  1. Der Festbetrag der Kostenübernahme gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) beträgt bis zu 784,94 Euro für das erste Hörgerät.
  2. Zuschuss für ein zweites Hörgerät fällt geringer aus.
  3. Bei Nulltarif-Modellen werden die Kosten komplett von der GKV übernommen.
  4. Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ein Hörgerät.
  5. Patienten mit einer GKV müssen in vielen Fällen nur 10 Euro zuzahlen.

Gib dich nicht mit weniger zufrieden.

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Die Hörgeräte-Verordnung

01. Wer bekommt Hörgeräte von der Krankenkasse?

Wenn du denkst, dass du unter Schwerhörigkeit leidest und gegebenenfalls ein Hörsystem benötigst, musst du unbedingt zu einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO). Dieser muss feststellen, dass eine Einschränkung des Hörvermögens vorliegt: von geringfügigen bis vollständigen Hörverlust, vorübergehend bis dauerhaft. Auch bei einem vorübergehenden Hörverlust hast du einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Außerdem wird dein HNO-Arzt dann verschiedene Möglichkeiten abklären: ob Medikamente oder eine operative Behandlung oder wirklich eine Hörhilfe für dich die beste Methode ist. Je nach Diagnose und einigen Tests kann der HNO-Arzt ein Hörgerät verordnen und dir ein Rezept dafür ausstellen. Es muss festgestellt werden, zu welchem Grad die Beeinträchtigung besteht, die Ursache und auch, ob du in der Lage bist, ein Hörgerät zu bedienen.

Als Regelversorgung gelten Luftleitungshörgeräte, die als Hinter-dem-Ohr-Hörgerät und Im-Ohr-Gerät erhältlich sind.

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Hörgeräte: Festbetrag, Nulltarif, Zuzahlung

02. Wie hoch sind die Kosten und der Zuschuss?

An dieser Stelle wird es etwas komplizierter. Die Kosten, Zuschüsse und Eigenanteil hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grad der Schwerhörigkeit: mittel bis hochgradig oder an Taubheit grenzend
  • Der Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse

Hörsysteme sind medizinische Hilfsmittel und werden im Leistungskatalog der GKV berücksichtigt. Wie hoch der Zuschuss der GKV beträgt, setzt sich aus zwei Schritten zusammen:

  • vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, der Festbeträge (maximale Höhe für den Zuschuss) festlegt und
  • der einzelnen Krankenkasse, die mit der Bundesinnung der Hörakustiker individuelle eigene Festbeträge festlegen

In den folgenden Tabellen haben wir für dich einige gesetzliche Krankenkassen und deren Zuschüsse aufgelistet:

Festbeträge Hörgeräte: mittel- bis hochgradige Schwerhörigkeit (WHO 2 und 3)

Krankenkassen1 Hörgerät2 HörgeräteOtoplastik
Barmer, DAK, HEK, hkk, KKH, TK (Verband der Ersatzkassen)645 €1353 €je 40 €
AOK (außer Hessen)685 €1217 €je 33,50 €
IKK, BIG, Bahn BKK685 €1217 €je 33,50 €
BKK719 €1288 €je 33,50 €

Festbeträge Hörgeräte: an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (WHO 4)

Krankenkassen1 Hörgerät2 HörgeräteOtoplastik
Barmer, DAK, HEK, hkk, KKH, TK (Verband der Ersatzkassen)735 €1517 €je 40 €
AOK (außer Hessen)820 €1472 €je 33,50 €
IKK, Bahn BKK840 €1512 €je 33,50 €
BIG841,94 €1515,49 €je 33,50 €
BKK840 €1512 €je 33,50 €

Wie du sehen kannst, werden auch die Kosten für die Formpasstücke (Otoplastik) von den Krankenkassen bezuschusst. Viele Krankenkassen bezahlen als Alternative zum Otoplastik auch einen Dünnschlauch (Zuschuss beträgt 7,50 bis 10 Euro).

Worauf du ebenfalls achten solltest ist die Reparaturpauschale. Wenn du eine zuzahlungsfreie Hörhilfe kaufst, werden von der GKV für 6 Jahre die Reparaturkosten bezahlt. Die Reparaturpauschale bzw. Servicepauschale ist aber gedeckelt und beträgt je Krankenkasse einen Zuschuss von 120 bis 150 Euro.

Nulltarif, Basisgerät. Kassengerät – Was ist das?!

Nulltarif-Hörgerät, Kassengerät und Basisgerät bedeuten alle das Gleiche: Es sind zuzahlungsfreie Hörgeräte, die sich innerhalb der Preisspanne der gesetzlichen Zuzahlung der Krankenkassen befinden. Sie erfüllen eine Mindestvoraussetzung zur Verbesserung des Hörvermögens. Das bedeutet für dich: Moderate Geräte mit aktueller Technik, die für dich kostenlos sind. Lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 Euro muss bezahlt werden. Die Versorgungspauschale für die Basisgeräte beträgt 6 Jahre (wie die Reparaturpauschale). Danach hast du Anspruch auf ein neues Hörgerät.

Hörsysteme, die sich in höheren Preisklassen befinden als die Nulltarif-Geräte, sind zuzahlungspflichtig. Du bezahlst also die Differenz vom Festbetrag zum Kaufpreis.

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Sonderfall?

03. Hörgeräte von der privaten Krankenversicherung

Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Hörgeräte, denn die Versorgung zählt zu den Sachleistungen und Hilfsmitteln der PKV – somit haben Privatpatienten eine Anspruch auf Kostenübernahme. Der Ablauf und die Verordnung durch einen HNO-Arzt ist identisch zu der für gesetzlich Versicherte.

Der große Unterschied kommt der Auswahl und Kostenübernahme:
Privatversicherte haben einen Anspruch auf eine höhere Preisklasse und nicht nur auf die Grundversorgung. Das entschied das Landgericht Regensburg (Az.: 2 S 311/08). So hat das Landgericht entschieden, dass eine PKV Zuschüsse für teurere Hörsysteme leisten muss, auch wenn es ein günstigeres gegeben hätte.

Vor- oder Nachteil?

04. Hörgeräte gebraucht kaufen

Es besteht auch die Möglichkeit, gebrauchte Hörgeräte zu kaufen. Diese Entscheidung sollte wohl überlegt sein, denn eine Hörhilfe ist hochtechnisch und soll die Lebensqualität enorm steigern. Ein Grund kann Geld sparen sein. Aber stimmt das wirklich und ist es das wert?

Das solltest du über gebrauchte Hörgeräte wissen:

  • Der Anspruch auf einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfällt komplett.
  • Ein gebrauchtes Hörgerät ist nicht sehr hygienisch, denn Rückstände können auch nicht sichtbar sein (Haut, Schweiß). Du kannst nicht nachvollziehen, wie gründlich und häufig das Hörgerät vom Vorbesitzer wirklich gereinigt worden ist.
  • Hörakustiker weigern sich gebrauchte Geräte einzustellen und nur sehr erfahrene Träger wären ansatzweise in der Lage, das Hörgerät richtig einzustellen.
  • Der tatsächliche Wert des Hörgeräts könnte erst beim Hörakustiker festgestellt werden, wo der Hörverstärker getestet und eingestellt werden würde – was die meisten aber nicht machen.
  • Kosten für Reparaturen müssen ebenfalls selbst bezahlt werden.
  • Als hochsensibles Medizinprodukt unterliegt der Handel mit Hörgeräten bestimmten Voraussetzungen und Regeln, was bei einem gebrauchten Gerät nicht immer zutreffend ist.

Hörgeräte sollten im besten Fall vorher getestet werden und die richtige Wahl zu treffen dauert durch die Hörtests und verschiedene Hörsituationen mitunter einige Wochen. Dann kannst du auch sicher sein, das für dich perfekte Modell gefunden zu haben.

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Statt Geld sparen zu wollen und dafür Abstriche in Kauf zu nehmen, solltest du lieber über einen Wechsel deiner Krankenkasse nachdenken. Die Unterschiede der Festbeträge sind teilweise sehr groß, weswegen sich ein Wechsel durchaus lohnen kann.

Jenny Gebel
Jenny Gebel
Krankenversicherungen

Top-Tipps für den Hörgerätekauf

05. Was ist bei der Anschaffung zu beachten?

Der Kauf des Hörgeräts sollte gut geplant sein und ernst genommen werden. Denn eine Verbesserung des Wohlbefindens und vor allem des Hörvermögen kann nur eintreten, wenn das Hörgerät das Richtige ist.

Unsere 10 Top-Tipps für vor, während und nach dem Kauf:

  1. Teste verschiedene Anbieter sowie Hörgeräte und plane mehrere Wochen dafür ein.
  2. Die Verordnung ist nur 28 Tage gültig, viele HNO-Ärzte stellen aber eine Kopie mit einem neueren Datum aus.
  3. Hörakustiker sind dazu verpflichtet, dir zuzahlungsfreie Modelle zu zeigen.
  4. Bespreche mit dem Hörakustiker individuelle Vorstellungen, Wünsche und Ansprüche.
  5. Vergleiche Preise, Qualität und Wohlbefinden – es muss nicht immer das teuerste sein, aber vielleicht auch nicht immer das günstigste.
  6. Kaufe nicht das erstbeste Gerät und lasse dir Zeit mit der Entscheidung.
  7. Teste das Hörgerät ausführlich, auch beim Telefonieren, auf der Arbeit, daheim oder in einem Restaurant (einige Anbieter bieten solche Tests an).
  8. Keine Panik bekommen, wenn am Anfang zu viele, teils neue Geräusche in dein Ohr dringen.
  9. Die Feinabstimmung dauert ebenfalls mehrere Wochen.
  10.  Es ist normal in der ersten Zeit das Gefühl zu haben, es steckt ein Finger in deinem Ohr. Das legt sich aber wieder.

Zuletzt aktualisiert am: 26.05.2023

Autor des Beitrags

Jenny Gebel
Expertin für Krankenversicherungen