Krankenversicherungsarten Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung – Voraussetzung, Kosten und mehr

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Leistungen der freiwilligen GKV

Was bietet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Dir stehen drei Wege zur Verfügung, um Mitglied in einer Krankenkasse zu werden: die Pflichtmitgliedschaft, die Mitgliedschaft in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Familienversicherung.

In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung stehen dir die gleichen Leistungen zu wie pflichtversicherten Menschen. Das bedeutet, dass deine medizinischen Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen und andere wichtige Leistungen abgedeckt werden.

Allerdings bieten die Krankenkassen besondere Zusatzleistungen an, von denen du profitieren kannst. Es ist daher wichtig, dass du dir die konkreten Angebote genau ansiehst. Unser Krankenkassenvergleichsrechner hilft dir dabei, die passende Absicherung zu finden.

Drei Fakten zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  1. Die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach deinem Einkommen, werden aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
  2. Es existiert ein Mindestbeitrag, den du auch bei geringen oder fehlenden Einkünften gezahlt werden musst.
  3. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht es Personen, die nicht pflichtversichert sind, sich dennoch gesetzlich zu versichern.

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Voraussetzungen für die freiwillige GKV

01 Für wen kommt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung infrage?

In Deutschland gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Die meisten Menschen hierzulande sind automatisch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, wenn du direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst und deine Pflichtmitgliedschaft oder die Familienversicherung aus bestimmten Gründen ausläuft. In solchen Fällen hast du die Möglichkeit, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter abzusichern.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du

  • dich beruflich selbstständig machst und die Selbstständigkeit deinen Hauptberuf darstellt.
  • eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst und dich selbst versichern musst.
  • Arbeitnehmer bist und mit deinem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst.
  • studierst und nicht mehr pflichtversichert bist – zum Beispiel, weil du über 30 Jahre alt bist.
  • Rentner bist und nicht in die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner aufgenommen werden kannst.
  • keiner Erwerbstätigkeit nachgehst, keine Sozialleistungen erhältst und nicht familienversichert bist.
  • Beamter bist.

Kinder können freiwillig gesetzlich versichert werden, wenn sie keine Familienversicherung haben, zum Beispiel weil der Elternteil mit dem höheren Einkommen eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat.

Wenn du zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, gibt es nur wenige Voraussetzungen, unter denen eine Versicherung möglich ist:

Nimmst du als Arbeitnehmer erstmals in Deutschland eine Beschäftigung auf und erhältst ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, dann darfst du dich freiwillig versichern.

Das gilt auch für den Fall, wenn du aus dem Ausland zurückkehrst oder neu nach Deutschland kommst und Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen kannst.

Bist du anerkannt schwerbehindert und du, ein Elternteil oder dein Ehepartner waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang gesetzlich versichert, kannst du dich freiwillig versichern (bei möglicher Altersgrenze in den Satzungen der Krankenkassen).

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer die richtige Lösung. Die private Krankenversicherung bietet sowohl bei den Leistungen als auch den Kosten oftmals Vorteile, insbesondere wenn du zu den Besserverdienenden gehörst. Informiere dich über die private Krankenversicherung und sorge bestens für deine Zukunft vor.

Höchst- und Mindestbeträge

02 Beiträge & Kosten in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Wie viel du für deine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlst, hängt davon ab, ob du in einer Anstellung tätig bist oder selbstständig arbeitest. Denn die Hälfte der Krankenkassenbeiträge von Angestellten übernimmt der Arbeitgeber. Grundsätzlich beträgt der Beitrag 14,6 Prozent deines Einkommens, zuzüglich des Zusatzbeitrags deiner jeweiligen Krankenkasse. Zudem wird der Beitragsanteil zur gesetzlichen Pflegeversicherung hinzugerechnet.

Unser Tipp: Die Krankenkassen unterscheiden sich teils deutlich in ihren Zusatzbeiträgen. Gerade wenn du den Beitrag allein stemmst, bedeutet schon ein kleiner Unterschied hundert Euro Sparpotenzial im Jahr.

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Die Beiträge zahlst du nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, die als Beitragsbemessungsgrenze bekannt ist. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 5.175 Euro. Verdienst du mehr, entfallen Sozialversicherungsbeiträge für das zusätzliche Einkommen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, bildet im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht nur das Arbeitseinkommen die Grundlage für die Beitragsberechnung. Es zählen darüber hinaus andere Einkünfte, wie Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Bist du selbstständig, freiberuflich tätig oder nicht sozialversichert angestellt, zahlst du entweder den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent oder einen verminderten Beitragssatz von 14 Prozent. Entscheidest du dich für den verringerten Satz, verzichtest du auf das Krankengeld.

Mindestbeitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du dich als Selbstständiger oder Student freiwillig versicherst, zahlst du einen Mindestbeitrag, wenn du ein sehr niedriges oder kein Einkommen hast.

Die Mindesteinkommensgrenze für die Berechnung beträgt 2024 1.178,33 Euro. Wenn dein tatsächliches Einkommen darunter liegt, wird dennoch dieses fiktive Mindesteinkommen für deinen Krankenkassenbeitrag verwendet. Hinzu kommen der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen und der Pflegeversicherungsbeitrag.

 

Wenn dein Ehe- oder Lebenspartner eine private Krankenversicherung hat, besteht die Möglichkeit, dass deine Krankenkasse das Einkommen deines Partners berücksichtigt, um deinen Beitrag zu errechnen. Dies trifft zu, wenn deine monatlichen Einnahmen unterhalb der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze liegen (im Jahr 2024: ungefähr 2.588 Euro Bruttoeinkommen).

In diesem Fall ermittelt die Krankenkasse das Gesamteinkommen der Familie. Hierbei werden Freibeträge für gemeinsame Kinder vom Einkommen deines Partners abgezogen, bevor es mit deinem eigenen Einkommen kombiniert wird. Deine Beiträge basieren auf der Hälfte dieses ermittelten Familieneinkommens, jedoch maximal 2.588 Euro.

Höchstbeitrag in der freiwilligen GKV

Der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung beträgt 2024 rund 844 Euro pro Monat für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (wenn du bei einer Kasse mit 1,7 Prozent Zusatzbeitrag versichert bist). Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

Als Selbstständiger ohne Kinder mit Anspruch auf Krankengeld zahlst du monatlich ebenfalls höchstens 844 Euro für deine Krankenversicherung. Hinzu kommt der Pflegebeitrag von 207 Euro).

PKV oder freiwillige GKV

03 Wann lohnt sich die freiwillige gesetzliche Krankenkasse?

Bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung kannst du eine Vielzahl von Überlegungen anstellen. Insbesondere die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung solltest du gründlich abwägen. In diesem Zusammenhang haben wir für dich die Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet.

 

Die PKV bietet hingegen auch einige Vorteile: Du hast Zugang zu schnelleren und besseren medizinischen Leistungen und kannst deine Leistungen flexibel anpassen. Zudem berechnet die private Krankenversicherung deinen Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem individuellen Risiko. Lass dir am besten ein unverbindliches Angebot erstellen und erfahre alles Wichtige zu den Kosten, Voraussetzungen und Leistungen der privaten Krankenversicherung.

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Wechsel von GKV zur PKV

Falls du als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln möchtest, kündigst du einfach deine alte Krankenversicherung. Die Kündigung tritt zum Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft, beginnend ab dem Monat, in dem du die Kündigung bei deiner Krankenkasse einreichst.

Ein Wechsel von der PKV in die GKV gestaltet sich hingegen schwierig: Du kannst nicht einfach von der privaten Krankenversicherung als freiwillig Versicherter in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Du kannst nur in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wechseln.

Weitere Informationen zum Thema findest du auf unserer Seite „Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung”.

Vorteile bei der Steuer

04 Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Die Steuererklärung

Seit der Umsetzung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 gelten sowohl für privat als auch für gesetzlich Krankenversicherte die gleichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass du sämtliche Ausgaben der Basiskrankenversicherung steuerlich absetzen kannst.

Konkret bedeutet das, dass du deine gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in die Erklärung deiner Einkommensteuer eintragen kannst. Das Finanzamt zieht lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ab, sofern ein Krankengeldanspruch besteht.

Mit diesem Wissen über die steuerlichen Gegebenheiten lohnt es sich, einen Blick auf den Vergleich verschiedener Krankenkassen zu werfen. Denn die Wahl deiner Krankenkasse kann große Auswirkungen auf deine finanzielle Situation und deine medizinische Versorgung haben. Mit unserem Krankenkassenvergleich findest du die Absicherung, die genau zu deinen Bedürfnissen passt.

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Weitere Fragen

Häufige Fragen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 14.03.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen