Die Digitalisierung geht auch im Gesundheitswesen voran. Seit Januar 2021 kannst du die digitale Patientenakte, kurz ePA, von deiner gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Die e-Akte soll Untersuchungen und Behandlungen effizienter und effektiver gestalten. Aber was musst du in puncto Funktionen und Datenschutz wissen?
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Daten, Funktion, Vorteile Digitale Krankenakte: Du entscheidest!
“Moderne Medizin braucht digitale Hilfe”
Digitale Krankenakte: Alle Gesundheitsdaten an einem Ort
Dein Arzt fragt dich in einer Behandlung, wann du zuletzt eine Krankheit hattest. Oder welche Medikamente du bekommen hast. Wie die meisten von uns, kannst du nur schätzen oder raten. Das Rätseln soll sich mit der elektronischen Patientenakten grundlegend ändern. Die ePA (elektronische Patientenakte) ist Teil der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen, angeleitet vom Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, von dem auch das Zitat aus der Überschrift stammt.
Die digitale Patientenakte bekommst du von deiner Krankenkasse und dort können sämtliche Gesundheitsdaten gespeichert werden – von Befunden über Daten von deinem Fitness-Tracker. Damit soll weniger Zeit für das Suchen von relevanten Daten verschwendet und dafür mehr Zeit für eine bessere und zielführende Behandlung verwendet werden.
5 Fakten über die digitale Krankenakte
- Bisher nutzen etwa 1 % der Versicherten die digitale Patientenakte, die aber bis 2024 verpflichtend eingeführt werden soll (Ziel vom Bundesgesundheitsministerium).
- Als gesetzlich Versicherter hast du über die App Zugriff auf deine Daten und kannst sie auch verwalten.
- Ziel ist es, alle Daten und Befunde aus verschiedenen Untersuchungen und Einrichtungen in einer Gesundheitsakte zu bündeln, um so Patienten besser behandeln zu können.
- Du kannst der ePA widersprechen, damit keine digitale Akte über dich angelegt wird.
- Du entscheidest, welche Daten wie lange gespeichert oder ggf. gelöscht werden und wer Zugriff hat.
Finde den besten Schutz für dich und deine Daten!
Jetzt Krankenkassen vergleichenInhaltsverzeichnis
Elektronische Krankenakte: Das musst du als Patient wissen
Dein digitaler Gesundheitsordner
01. Was ist die digitale Krankenakte?
Statt bei verschiedenen Ärzten oder Ordnern zu Hause sollen mit der digitalen Krankenakte alle Informationen zu deinem Gesundheitszustand und deiner Krankengeschichte zentral elektronisch gespeichert werden. So hast du bei einem Arztbesuch oder in einem Notfall alle wichtigen Daten parat.
Mit der Einführung in 2021 durch den Gesetzgeber können auch deine behandelnden Ärzte darauf zugreifen, Ergebnisse, Befunde etc. eintragen und einsehen (wenn du den Zugriff erteilst). Aber erst 2024 soll die e-Akte für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet werden. Die Nutzung einer digitalen Krankenakte ist bisher auf freiwilliger Basis. Weiteres im Kapitel über Rechtliches.
Bist du privat versichert, erkundige dich bei deiner privaten Krankenversicherung. Häufig stellen diese bereits ähnliche Anwendungen zur Verfügung.
So funktioniert es
02. ePA erhalten und nutzen
Willst du bereits jetzt die digitale Gesundheitsakte nutzen, musst du dir die jeweilige App deiner Krankenkasse auf dein Smartphone oder Tablet herunterladen. Diese Apps sind völlig kostenlos und in jedem App-Store verfügbar. Das gilt auch für die verbindliche Einführung in 2024. Mit dem großen Unterschied, dass sie dann ohnehin automatisch für dich angelegt wird. Mit der App erhältst du selbst Zugriff, kannst Dokumente und Daten hochladen und den Zugriff verwalten.
Laut Bundesgesundheitsministerium muss jeder, der in Zukunft Zugang zu seiner digitalen Patientenakte haben will, einen Identifikationsprozess durchlaufen und sich freischalten lassen.
Besitzt du kein Smartphone oder Tablet, ist es auch möglich, mithilfe eines Computers, deiner Gesundheitskarte und einer PIN die ePA zu nutzen. Wende dich auch dafür an deine Krankenversicherung.
Von A wie Arztbrief bis Z wie Zahnbonusheft
03. Diese Daten sollen in der digitalen Patientenakte gespeichert werden
Du kannst eine Vielzahl von unterschiedlichen Daten und Dokumenten in der e-Akte speichern. Wir geben dir einen allgemeinen Überblick, was möglich ist. Im nächsten Kapitel erfährst du dann, wie du deine Daten und den Zugriff einschränken kannst.
1. Von Ärzten, Heilberuflern, Physiotherapeuten, Krankenhäusern etc.
- Arztbriefe
- Diagnosen und Befunde, auch z. B. Röntgenbilder
- Laborberichte, z. B. Blutwerte
- OP-Berichte
- Therapiepläne
- Entlassungsberichte
- Medikationsplan (Medikamente, Dauer, Häufigkeit, Dosierung etc.)
2. Daten, die du selbst einstellen und einpflegen kannst
- eigene, bereits vorhandene medizinische Unterlagen
- Daten aus Gesundheits-Apps und Fitness-Trackern
- Gesunheitstagebücher, wie z. B. Verlauf von Blutdruck oder Blutzucker
- Schmerztagebuch
- Informationen über Organspendeausweis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, z. B. wo diese aufbewahrt werden
- Notfallkontakte
- Kontaktdaten von deinen behandelnden Ärzten
3. Weitere Dokumente und Daten
- Medikamentenplan
- Notfalldaten wie Blutgruppe, Allergien sowie Unverträglichkeiten, Medikamente, chronische Krankheiten
- Mutterpass
- Impfpass
- Zahnbonusheft
4. Das ist unter anderem für die Zukunft geplant
- Rezepte
- Überweisungen zur Weiterbehandlung
- weitere Funktionen
Du entscheidest darüber
04. Daten und Zugriff verwalten
Du denkst, dass du durch die digitale Krankenakte zu einem “gläsernen Patienten” wirst? Dem soll definitiv nicht so sein. Weder Krankenkassen, noch Versicherer oder gewerbliche Anbieter werden Zugriff darauf haben.
Nur du selbst kannst deine digitale Patientenakte jederzeit einsehen und Inhalte hinzufügen oder löschen. Auch deine Ärzte können nicht einfach darauf zugreifen. Erst wenn du bei ihnen in Behandlung bist, kannst du eine Zugriffsberechtigung erteilen, woraufhin dein Arzt eine Benachrichtigung bekommt. Ohne die Berechtigung kann deine e-Akte von der Praxis nicht ausgelesen werden.
Weitere Zugriffseinstellungen
- Nach der Berechtigung kann dein behandelnder Arzt den aktuellen Behandlungsfall oder Medikamentenplan eintragen oder bereits vorhandene Unterlagen einsehen.
- Du kannst die Einsicht für alle Daten und Dokumente oder nur einzelne freigeben.
- Jede Zugriffsberechtigung kann jederzeit widerrufen werden oder zeitlich begrenzt werden.
Von Datenschutz, Widerspruch und gesetzlichen Vertretungen
05. Welche rechtlichen Aspekte du beachten solltest
Beim Umgang mit persönlichen Daten gibt es auch immer Rechtliches zu beachten. Hier ein Überblick.
Datenschutz
Deutschland legt sehr viel Wert auf Datenschutz, so auch bei der ePA. Neben deinen individuellen Einstellungen und erteilten Zugriffsbefugnissen, gibt es folgenden Datenschutz-Maßnahmen:
- Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland hinterlegt.
- Die Datenverarbeitung deiner elektronischen Patientenakte wird in einem nochmals abgesicherten Bereich innerhalb der geschützten Rechenzentren durchgeführt.
- Nur du und freigegebene Dritte können deine Daten einsehen, die du freigegeben hast.
- Krankenkassen haben keinen Zugriff auf deine Daten und die Inhalte.
- Der Zugriff auf deine e-Akte erfolgt via Telematikinfrastruktur (sicheres, geschlossenes Netzwerk).
Es ist geplant, dass die Daten in pseudonymisierter Form zu Forschungszwecken über das FDZ (Forschungsdatenzentrum) abrufbar sein können.
Widerspruch gegen die digitale Krankenakte
Noch ist die Nutzung der ePA freiwillig. Ab 2024 sollen alle Patienten und Patientinnen eine digitale Patientenakte erhalten – ohne selbst aktiv zu werden oder einen Antrag zu stellen. Willst du das ausdrücklich nicht, musst du Widerspruch einlegen.
Nutzt du aktuell bereits die ePA-Funktionen deiner Krankenkasse, kannst du innerhalb der App die Löschung deiner elektronischen Krankenakte beantragen oder du wendest dich direkt an deine GKV.
Wenn die digitale Krankenakte für alle Versicherten verbindlich wird, können wir leider noch nicht sagen, wie genau der Widerspruch funktionieren wird. Da deine digitale Krankenakte für dich über die App deiner GKV einsehbar sein wird, wirst du auch den Widerspruch an deine Krankenversicherung richten müssen.
Altersbeschränkung und gesetzliche Vertretung
Auch wenn es bei der elektronischen Patientenakte keine gesetzlichen Altersbeschränkungen gibt, gelten die allgemeinen rechtskräftigen Regeln zur gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen. Für Eltern ist besonders die Regelung zur elterlichen Sorge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wichtig. Demnach müssen sich die Eltern (vor allem bei unter 15-Jährigen) um die Zustimmung, Speicherung und Zugriffsberechtigungen kümmern. Das Kind hat natürlich auch ein Mitspracherecht.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
Eine Frage der Betrachtung?!
06. Pro und Kontra: Vorteile und Vorbehalte im Vergleich
Gesundheit und Daten sind immer ein heikles Thema. Wir verstehen das. Deswegen listen wir dir hier Vorteile der digitalen Krankenakte auf, ignorieren aber auch die Vorbehalte nicht. So kannst du dir dein eigenes Bild machen.
Vorteile der digitalen Krankenakte
- Unterlagen gehen nicht mehr verloren und sind für dich verfügbar, wenn sie benötigt werden.
- Der Austausch von Befunden von verschiedenen Arztpraxen, Krankenhäusern, Kliniken ist einfacher, z. B. bei Röntgenbildern, Befunden aus dem Krankenhaus für den Hausarzt etc.
- Einheitliche Behandlung von deinem Hausarzt und anderen Fachärzten.
- Weniger Verzögerungen der Behandlungen, weil Unterlagen erst angefordert werden müssen.
- Als Patient kannst du dir schneller und einfacher eine Zweitmeinung einholen.
- Arztwechsel oder ein Besuch bei der Urlaubsvertretung ist wesentlich einfacher und unkomplizierter.
- Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen werden vermieden, weil auch bildgebende Verfahren, Medikamente etc. verfügbar sind.
- Mögliche Wechselwirkungen von unterschiedlichen Arzneimitteln können vorab besser beachtet und berücksichtigt werden.
- Ortsunabhängig überall für dich verfügbar, auch im Urlaub.
Fazit: Generell soll mit der digitalen Krankenakte die Patientensicherheit erhöht werden, was vor allem die richtige und reibungslose Behandlung betrifft. Falsche Behandlungen oder Medikationspläne sind wesentlich unwahrscheinlicher. Außerdem sollte dein Gesundheitszustand oder Krankheitsbild langfristig besser beachtet, eingeschätzt und entsprechend besser behandelt werden.
Vorbehalte der digitalen Krankenakte
- Hausärzte werden keine Zeit haben, zum Start der verbindlichen ePA die bisherigen Patientenakten händisch einzutragen, weil es das nötige System vorher noch nicht gab.
- Die automatische Einführung ohne die Zustimmung ist kritisch. Nur durch einen aktiven Widerspruch kannst du dagegen vorgehen.
- Patienten müssten umfassend aufgeklärt werden.
- Ältere Personen könnten benachteiligt werden, bisher gibt es keine praktikable Lösung dafür.
Fazit: Es liegt noch viel Arbeit vor dem Bundesgesundheitsministerium und Ärzten sowie medizinischen Einrichtungen.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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Zuletzt aktualisiert am: 22.06.2023
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