Absicherung in schweren Zeiten Sterbegeld der Krankenkassen: Unterstützung für Hinterbliebene?

Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr
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Ein kurzer Überblick

Das Wichtigste zum Sterbegeld der Krankenkasse

Im Laufe deines Lebens begegnest du verschiedenen Herausforderungen. Ein Thema, das oft vermieden wird, aber dennoch eine wichtige Rolle spielt, ist die finanzielle Absicherung im Todesfall. Daher solltest du dich rechtzeitig mit Begriffen wie Sterbegeld, Hinterbliebenenrente und Beerdigungskosten auseinandersetzen.

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen stellte lange Zeit eine finanzielle Unterstützung deiner Hinterbliebenen dar, um die unmittelbaren Kosten einer Beerdigung zu decken. Allerdings wurde das gesetzliche Sterbegeld abgeschafft.  Krankenkassen wie AOK, Barmer und TK bieten ihren Versicherten keine Sterbegeldzahlungen mehr an. Du kannst aber als Alternative eine Sterbegeldversicherung vereinbaren.

Drei Fakten über das Sterbegeld der Krankenkassen

  1. Seit 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr Bestandteil des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen.
  2. Im Rentenfall können Lebenspartner des Verstorbenen das Sterbevierteljahr der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. In diesem Zeitraum bekommt der Witwer oder die Witwe die Rente des Versicherten in voller Höhe.
  3. Um die Versorgungslücke zu schließen, die durch den Wegfall des Sterbegelds der Krankenkassen entstanden ist, kannst du ergänzende Versicherungen abschließen.

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Deep Dive

01 Was musst du zum Sterbegeld wissen?

Bis Ende 2003 war das gesetzliche Sterbegeld eine Leistung der Krankenkassen. Beim Tod des Mitglieds der Krankenkassen erhielten die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung, um die Beerdigungskosten abdecken zu können. Der Zuschuss betrug 525 Euro für verstorbene Mitglieder und 262,50 Euro für Familienversicherte.

Seit 2004 gibt es das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen nicht mehr. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen wurde das Sterbegeld ersatzlos gestrichen.

Mit dem Gesetz wurde das Ziel verfolgt, die gesetzliche Krankenkassen finanziell zu entlasten. Darüber hinaus konnten nur Versicherte, die bereits vor 1989 Mitglied der Krankenkasse waren, die Leistung des Sterbegeldes in Anspruch nehmen. Es handelte sich also um eine zeitlich bedingte, auslaufende Leistung der Krankenkassen.

Sterbegeld der Krankenkassen durch private Vorsorge ausgleichen

Um es noch einmal klar zu betonen, weder TK, Barmer, noch AOK oder eine andere Krankenkasse zahlt ein Sterbegeld aus. Damit deine Familie gut abgesichert ist, kannst du allerdings privat vorsorgen und eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Eine Sterbegeldversicherung entlastet deine Angehörigen grundsätzlich bei einem Todesfall finanziell. Es ist jedoch mehr als ein reines Bestattungsgeld. Denn du legst die Summe fest, die an deine Angehörigen im Todesfall ausgezahlt wird. Damit können sie zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, aber auch die Trauerfeier und den Grabstein decken – oder für die Grabpflege oder die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland.

Gesetzliches Sterbegeld nur noch in Ausnahmen

Anspruch auf ein gesetzliches Sterbegeld gibt es nur noch nach einem Arbeitsunfall, für Beamte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unter bestimmten vertraglichen Konditionen.

Falls ein Arbeitsunfall vorliegt, handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Sterbegeld vom Arbeitgeber erhältst du hingegen nur, wenn es eine entsprechende tarifliche Vereinbarung gibt.

Was musst du beachten?

02 Sterbegeld von der Versicherung erhalten

Wie kannst du bei einer privaten Sterbegeldversicherung den Anspruch auf die Leistung geltend machen? Im ersten Schritt ist es wichtig, den Todesfall des Angehörigen bei der Versicherung zu melden. Damit dir der Zuschuss aus deiner Sterbegeldversicherung ausgezahlt werden kann, werden häufig folgende Dokumente benötigt:

  • Ausweisdokument
  • Heiratsurkunde für die Auszahlung des Witwengeldes
  • Geburtsurkunde, falls die Auszahlung an die Kinder des Verstorbenen erfolgen soll
  • Sterbeurkunde
  • Rechnungen zu den Bestattungskosten

Bis das Geld auf dem Konto des Berechtigten ist, vergeht eine gewisse Zeit. Die Unterlagen müssen zunächst von der Versicherung geprüft werden. Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung privater Versicherungen sind einkommensteuerfrei.

Anbieter im Überblick

03 Anbieter für Sterbegeldverischerungen im Überblick

Da das gesetzlich festgelegte Sterbegeld der Krankenkassen nicht mehr im Leistungsumfang enthalten ist, musst du eine Zusatzversicherung abschließen, wenn du auf ein Sterbegeld wert legst. Diese wird nicht nur von Krankenversicherern angeboten, sondern von verschiedensten Versicherern.

Du kannst bei der Versicherungssumme innerhalb eines festgelegten Rahmens frei entscheiden. Wir haben für dich einen Überblick über einige der Anbieter von Sterbegeldversicherungen zusammengefasst.

Versicherung und TarifeVersicherungs­summenEintritts­alter
Allianz
Bestattungs­Schutzbrief
3.000€ – 15.000€40 – 80 Jahre
AXA
IDEAL SterbeGeld
2.000€ – 15.000€40 – 85 Jahre
Barmenia
SterbeGeld­Plus
3.000€ – 15.000€15 – 75 Jahre
Bayern-Versicherung
Tarif N(I)-1oG
5.000€ – 12.500€ 1 – 75 Jahre
DELA
DELA sorgenfrei Leben (ohne Gesundheits­frage)
 3.000€ – 20.000€18 – 54 Jahre
ERGO
Sterbevorsorge Grundschutz/ Komfort/ Premium
 1.000€ – 15.000/ 20.000€40 – 80 Jahre
HanseMerkur
Senior Care
3.000€ – 20.000€40 – 80 Jahre
LV 1871
Tarif K1 o.G.
 5.000€ – 20.000€40 – 70 Jahre
Nürnberger
Bestattungs­vorsorge
2.500€ – 20.000€18 – 80 Jahre
uniVersa
Trauerfall­­Vorsorge 7181
2.500€ – 15.000€16 – 80 Jahre

Wenn du dich für einen Zusatzschutz entscheidest, können Gesundheitsfragen auf dich zukommen.

Weitere Fragen

Häufige Fragen zum Sterbegeld

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 06.09.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen