Abmahnungen: Alles Wichtige über die Verwarnung bei Vertragsverstößen

Abmahnungen verbinden die meisten mit Job und Verstößen gegen den Arbeitsvertrag. Doch auch im Internet gelten viele Gesetze, die ein User – auch unwissentlich – verletzen kann. Wer eine Abmahnung erhält, sollte schnell und richtig reagieren. Manchmal ist eine Einschätzung durch einen Anwalt zwingend nötig.

Rechtsschutz versichern

Abmahnungen: So sind Verbraucher auf der (rechts-)sicheren Seite

Wer abgemahnt wird, hat sich vertragswidrig verhalten oder ein bestehendes Recht verletzt und wird nun dafür zur Verantwortung gezogen. Betroffene sollten sich zur Einschätzung juristische Unterstützung suchen, wenn ein Verwarnungsschreiben im Briefkasten liegt. Dann lässt sich der Vorwurf rechtssicher klären.

  • Abmahnungen gibt es in verschiedenen Rechtsbereichen, etwa im Arbeitsrecht, im Mietrecht sowie im Wettbewerbsrecht.
  • Bei Abmahnungen mit Unterlassungserklärung sollten sich Betroffene zunächst von einem Fachanwalt beraten lassen, anstatt zu unterschreiben.
  • Eine solche Rechtsberatung darf nur von Juristen oder zugelassenen Verbänden und Fachleuten erfolgen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein ungesetzliches oder vertragswidriges Verhalten innerhalb einer festgelegten Frist zu unterlassen. Sie ist ein Hinweis, dass die abgemahnte Person ein Recht verletzt hat oder eine vereinbarte Pflicht nicht erfüllt wird.

Die meisten Menschen kennen Abmahnungen aus den folgenden Lebenssituationen:

  • Berufsleben: Der Arbeitgeber gibt dem Angestellten zu verstehen, dass dieser mit seinem Verhalten gegen die Bedingungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat.
  • Internetnutzung: Das Abmahnungsschreiben eines Anwaltsbüros flattert ins Haus, weil der Empfänger bei Uploads oder Downloads im Internet ein Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht missachtet hat.

In beiden Fällen werden Personen für ihr Verhalten gerügt und es wird mit Konsequenzen gedroht, sollten sie diese bestimmte Handlung in Zukunft nicht unterlassen.

Im Zusammenhang mit Beruf und Arbeit gilt die Abmahnung als Vorstufe beziehungsweise eine Vorwarnung für eine Kündigung. Im Wettbewerbs- und Urheberrecht ist sie eine Möglichkeit, um Streitigkeiten außerhalb des Gerichts schnell beizulegen.

Wann werden Verbraucher abgemahnt?

Es lassen sich grob zwei Bereiche unterscheiden, in denen die Abmahnung zum Einsatz kommt:

  • Bei Verletzung von sogenannten Dauerschuldverträgen wie Arbeitsvertrag oder Mietvertrag: Die Abmahnung ist oft eine Voraussetzung, damit eine nachfolgende Kündigung wirksam wird.
  • Bei Verstößen gegen gewerbliche Rechte zu Wettbewerb und Urheberschaft: Hier ist die Verwarnung ein Mittel, um die Konkurrenz auf deren Rechtsverstoß aufmerksam zu machen und einen fairen Wettbewerb einzufordern.

Abmahnung erhalten? – Das sollten Betroffene dann tun

Es kann schneller geschehen, als einem lieb ist. Vor allem das Internet bietet viele rechtliche Grauzonen. Und manche Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, jeden Verstoß der Online-Nutzung abzustrafen.

Auf den folgenden Seiten informieren wir über Einrichtungen, die abmahnen, sowie Tipps, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten.

Die Abmahnung beim Arbeitsvertrag oder Mietvertrag

Bei einem Angestelltenverhältnis regelt der Arbeitsvertrag die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide haben das Dokument ausgehandelt und stimmen den Bedingungen zu. Stellt der Arbeitgeber fest, dass das Verhalten des Mitarbeiters gegen die Vertragsbedingungen verstößt, erteilt er ihm mit einer Abmahnung eine Warnung.

Diese Gründe gibt es für eine Abmahnung im Beruf

  • Häufiges Zuspätkommen
  • Arbeitsverweigerung
  • Rauchen am Arbeitsplatz
  • Störung des Betriebsfriedens
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Verhaltensbedingte Abmahnung
  • Arbeitszeitbetrug

Für eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ist es notwendig, dass der betroffene Mitarbeiter zuvor eine Abmahnung erhalten hat. So hat er die Chance, sich zu ändern oder seinen Standpunkt zu erklären. Erfolgt eine Kündigung aus personellen oder betrieblichen Gründen, ist keine Abmahnung nötig.

Die Abmahnung bei Verstößen gegen Mietverträge

Vertragsverstöße sind auch die Gründe für eine Abmahnung beim Mietrecht. Mieter, die sich nicht an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen halten, werden vom Vermieter abgemahnt. Dies kann beispielsweise bei unregelmäßigen Mietzahlungen, ständiger Ruhestörung oder bei unerlaubter Weitervermietung der Wohnung der Fall sein. Auch hier gilt die Abmahnung als Vorwarnung für eine Kündigung. Sollte eine Kündigung vom Vermieter im Postfach landen, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Fachanwalt.

Wie erfolgt die Abmahnung im Job und wann ist sie wirksam?

Die Rüge kann mündlich oder schriftlich erfolgen; eine besondere Vorschrift gibt es dafür nicht. Viele Arbeitgeber entscheiden sich jedoch für die schriftliche Variante. Sollte es später zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen, können sie genau belegen, was sie dem Mitarbeiter vorgeworfen haben und warum. Das Abmahnungsschreiben muss die aufgeführten Punkte klar angeben:

  • Den Zeitpunkt des Fehlverhaltens
  • Gründe für die Abmahnung
  • Begründung, warum das Verhalten nicht den Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag entspricht
  • Konsequenz, die droht, wenn der Mitarbeiter sein Verhalten nicht ändert

Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung deutlich machen, dass er dieses Verhalten nicht länger duldet. Weiterhin muss er darlegen, welche Maßnahmen er durchführen wird, sollte sich der Mitarbeiter nicht ändern.

Wie hilft eine Rechtsschutzversicherung?

Nach einer Kündigung kann sich der Abgemahnte vor Gericht zur Wehr setzen, vor allem, wenn die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Um die Kosten zu decken, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.

Wichtig ist die rechtzeitige Absicherung, damit die Wartezeit von drei Monaten (bei Arbeitsschutzrecht) erfüllt ist.

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Formalitäten müssen stimmen

Hinweis: Ein Abmahnungsschreiben, das diesen formellen Vorgaben nicht entspricht, ist vor Gericht ungültig. Die Rüge ist außerdem nur wirksam, wenn sie zeitnah geäußert wird. Der Arbeitgeber sollte mit seiner Reaktion also nicht zu lange warten.

Die Abmahnung bei Rechtsverstößen im Internet

Wer eine Website oder einen Online-Shop betreibt, muss sich an zahlreiche gesetzliche Vorgaben halten, was Urheberrecht, Wettbewerb oder Markenrecht betrifft. Aus Unwissenheit kann es schnell zu Fehlern kommen – sehr zur Freude von Konkurrenten oder mancher Anwaltskanzlei. Davon haben sich einige auf „Internetsünder“ spezialisiert. Bei erkennbaren Verstößen fordern sie per Abmahnung die Unterlassung und meist Schadenersatz.

Gründe für Abmahnungen beim Internetrecht:

  • Unlauterer Wettbewerb
  • Verletzung des Urheberrechtes
  • Verletzung des Markenrechts
  • Fehler in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung

Wie erfolgt die Abmahnung für Verstöße im Online-Gewerbe?

Anders als bei der Abmahnung im Berufsleben gehört zu dieser Rüge eine Unterlassungserklärung dazu. Wie der Name schon sagt, ist dies eine direkte Aufforderung, das ungesetzliche Verhalten zu stoppen. Unterzeichnet der Abgemahnte das Dokument, erkennt er seinen Regelverstoß an und vermeidet die Kosten für eine Gerichtsverhandlung.

Vor allem für Privatpersonen, die keinen Anwalt haben, ist eine solche Abmahnung ein kleiner Schreckmoment. Sie wollen die Unterlassungserklärung schnell unterschreiben, um den Konflikt sofort aus der Welt zu schaffen. Experten raten jedoch zur Vorsicht. Sie empfehlen eine juristische Prüfung, bevor der Abgemahnte den vermeintlichen Vorwurf als richtig anerkennt. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt und gültig, auch wenn die Anwaltssprache sehr überzeugend sein kann.

Abmahnung erhalten – was tun?

Bei Abmahnungen im Bereich Berufsrecht und Mietrecht ist ein klärendes Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise Mieter und Vermieter oft bereits eine ausreichende Lösung.

Wenn ein Gespräch nichts bringt

Ist die Rüge berechtigt, sollte der Betroffene sie akzeptieren. Doch was ist, wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, aber ein klärendes Gespräch nichts gebracht hat? Im Arbeitsleben hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, in einer schriftlichen Gegendarstellung seinen Standpunkt zu erklären. Das Dokument sollte in die Personalakte aufgenommen werden. Bei einem Kündigungsschutzprozess kommt der Gegendarstellung wichtige Bedeutung zu.

Lohnt sich eine Klage vor Gericht?

Der Gang vors Gericht ist der letzte Ausweg, um den Arbeitgeber dazu zu bringen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dies ist nur empfehlenswert, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine glückliche Lösung erzielt werden konnte. Empfehlenswert sind die Vertretung und Beratung durch einen Anwalt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz abgeschlossen hat, kann die Anwaltskosten von der Versicherung bezahlen lassen. Zu beachten ist, dass die Abmahnung rechtskräftig ist, wenn der Kläger den Prozess verliert.

Was tun bei Abmahnungen im Online-Bereich?

Wer für einen Verstoß bei der Internetnutzung abgemahnt wurde, sollte zügig, aber auch besonnen reagieren.

Was man nicht tun sollte:

  • Die betroffenen Webseiten und Inhalte sofort löschen: Die Abmahner haben dennoch Möglichkeiten, ihr Recht durchzusetzen.
  • Das Schreiben ignorieren: In der Regel ist eine Frist zur Reaktion angegeben. Verstreicht diese, ohne dass gehandelt wird, kann die Gegenseite ihre Ansprüche verschärfen. So könnten die Anwälte die Unterlassung des wettbewerbsrechtlichen Fehlers durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen.

Rechtliche Prüfung ist ratsam

Empfohlen ist stattdessen, sich von einem Fachanwalt für Internetrecht beraten zu lassen, der das Abmahnungsschreiben und die Schadensersatzforderung prüft. Er kann zudem weitere Handlungsmöglichkeiten empfehlen. Dies kann folgendermaßen aussehen:

  • Zunächst nur die Unterlassungserklärung unterschreiben, auf die Zahlung der Schadenersatzsumme noch verzichten
  • Mit dem Abmahner über die Zahlung der Strafe verhandeln, oft geht es in erster Linie um die Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens
  • Beim Entfernen der betroffenen Inhalte darauf achten, dass diese wirklich überall bei Google gelöscht werden – in jedem Speicher (Cache) und auf jeder Seite

Da nicht nur Gewerbetreibende von Abmahnungen durch Internet-Nutzung betroffen sind, sondern auch immer mehr Privatpersonen, bieten viele Versicherer in ihrer Rechtschutzversicherung mittlerweile ein Paket für „Internet-Schutz“ an. Je nach Versicherung und Tarif ist darin auch eine Rechtsberatung bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet enthalten.

Wenn man einen Anwalt um Rat fragen muss

Zur Rechtsberatung zählen alle Formen einer Rechtsdienstleistung, bei der es um eine juristische Prüfung eines Einzelfalls geht. Sie ist hilfreich, wenn Personen eine schnelle Einschätzung ihrer rechtlichen Situation zu einem bestimmten Sachverhalt erfahren möchten.

Rechtsberatung gewünscht: Was kostet diese Leistung?

Sachkundige Rechtsleistungen von Anwälten sind entgeltpflichtig. Der Preis für eine Rechtsberatung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach Paragraf 34 des RVG darf ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt für eine Privatperson nicht mehr als 190 Euro kosten (plus Mehrwertsteuer). Einige Fachanwälte aus bestimmten Spezialgebieten bieten jedoch auch kostenlose Erstgespräche an.

Gesprächstermin mit dem Anwalt vorbereiten

  • In der gewünschten Kanzlei anrufen und einen Gesprächstermin vereinbaren
  • In Stichworten alle Eckdaten zum Anliegen sowie Fragen an den Anwalt notieren
  • Belege und Dokumente zu dem Sachverhalt zusammenstellen
  • Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt: die entsprechenden Angaben wie den Namen der Versicherung und die Mitgliedsnummer griffbereit haben
  • Die Beratungsgespräche können persönlich, telefonisch oder auch online oder per E-Mail erfolgen.

Widerspruch gegen die Abmahnung: Vor Gericht ist der Anwalt Pflicht

Wer Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegt, muss meist mit einer Verhandlung vor dem Landesgericht rechnen. Vor diesem Gericht ist eine Vertretung durch einen Anwalt notwendig. Der Abmahner kann seine Kosten für den Anwalt in der Klage geltend machen. Ob diese berechtigt sind, ergibt sich aus der gerichtlichen Überprüfung.

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