Bestattungskosten: Wer zahlt für die Beerdigung von Angehörigen?
Mutter, Vater, Oma, Opa, Kinder, Enkel, Tante, Onkel – Stirbt ein Familienmitglied, sehen sich Hinterbliebene nicht nur mit der Trauerarbeit konfrontiert. Auch Fragen nach den Bestattungskosten und wer diese zahlt, rücken ins Bewusstsein. Die Preisspanne ist bei den Beerdigungskosten riesig – von wenigen tausend bis über zehntausend Euro.
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Diese Aussage mag vielleicht für Verstorbene gelten, nicht aber für Hinterbliebene. Denn auf sie kommen im Todesfall die Bestattungskosten zu, etwa für den Bestatter, den Friedhof und die Trauerfeier.
Wie viel eine Beerdigung kostet, lässt sich pauschal kaum bestimmen. Die Stiftung Warentest hat 2008 errechnet, dass sich die Bestattungskosten im Schnitt auf 6.000 Euro summieren. In der Zwischenzeit haben sich die Ausgaben durch regionale Preissteigerungen erhöht. Zudem sind die genauen Beerdigungskosten stark abhängig von den Wünschen des Verstorbenen, dem Bestattungsunternehmen, der Bestattungsart und auch dem Bestattungsort.
Inhaltsverzeichnis
Wann müssen Angehörige die Kosten für die Bestattung übernehmen?
Um die Bestattungskosten kommen Hinterbliebene in der Regel nicht herum. Denn gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassberechtigte das Erbe ausschlägt. Von der Kostentragungspflicht wird er dadurch nicht entbunden.
Wer wann zur Verantwortung gezogen wird, regelt das Bestattungsgesetz. Dieses gibt eine Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen vor:
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner, die nicht eingetragen und nicht angeheiratet sind
- Weitere Sorgeberechtigte
- Großeltern
- Enkelkinder
- Entfernte Verwandte bis zum 3. Grad
Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten der Bestattung im Vorfeld abzusichern?
Durchschnittliche Bestattungskosten von 6.000 Euro bedeuten, dass Angehörige auch deutlich mehr für eine würdevolle letzte Ruhestätte ihres geliebten Menschen ausgeben müssen oder wollen. Nicht jeder kann allerdings ohne Weiteres auf so viel Geld auf einmal zurückgreifen. Im besten Fall hat der Verstorbene zu Lebzeiten vorgesorgt und die Kosten seiner Beisetzung im Vorfeld abgesichert. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Vorteile | Nachteile | |
Sterbegeldversicherung | Schnelle Auszahlung im Todesfall, Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt (etwa bei Antrag auf Sozialhilfe oder Pflegeleistungen), je nach Anbieter doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod, Sofortiger Versicherungsschutz nach Abschluss bzw. Ablauf der Wartezeit | Bei später Entscheidung für die Versicherung hoher Beitrag, Abschluss häufig nur in gewisser Altersspanne (etwa 40 bis 67 Jahren) möglich |
Risikolebensversicherung | Sichert den Lebensunterhalt der Angehörigen ab, Teil davon kann für Beerdigungskosten genutzt werden | Bei spätem Abschluss hohe Beiträge, Vertrag und somit Leistungsanspruch endet nach gewisser Laufzeit, Gesundheitsprüfung |
Bestattungsvorsorgevertrag / Treuhandkonto | Keine Altersgrenzen oder Gesundheitsprüfung, Verbraucher können Wünsche an Bestattung und Trauerfeier genau festlegen | Bindung an bestimmten Bestatter und Bestattungsort, Unsicherer Insolvenzschutz |
Sparbuch | Flexible Einzahlungen, Kontoeröffnung jederzeit möglich | Erforderliche Summe für Bestattung erst nach Jahren angespart, Zugriff auf Sparsumme nur mit Vollmacht oder Sterbeurkunde, Kapital ist nicht vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt |
Sterbegeldversicherungen gibt es mit und ohne Wartezeit, gleiches gilt für die Gesundheitsprüfung. Je nach Versicherungssumme und Alter bei Versicherungsabschluss kosten sie nur wenige Euro im Monat. Ein unverbindliches, kostenloses Angebot hilft bei der Wahl der passenden Hinterbliebenenabsicherung.
Welche Kosten kommen auf Angehörige bei einer Beerdigung zu?
Die Beerdigungskosten lassen sich grob in drei Bereiche einteilen: Ausgaben für den Bestatter, für den Friedhof und für sonstige Leistungen.
Bestatterleistungen
Zu diesen Leistungen zählen die Kosten für die Überführung, die Aufbewahrung sowie für Sarg oder Urne. Die Bestatter sind dabei an keine Gebührenordnung gebunden und können ihre Preise individuell bestimmen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Preisspannen:
Bestatterleistungen | Von | Bis |
Sarg für Feuerbestattung | 400 Euro | 3.500 Euro |
Sarg für Erdbestattung | 500 Euro | 5.000 Euro |
Urne (je nach Material) | 50 Euro | 1.000 Euro |
Überführung innerorts | 110 Euro | 260 Euro |
Totenbekleidung | 30 Euro | 130 Euro |
Hygienische Versorgung | 50 Euro | 250 Euro |
Ankleidung und Einbettung | 50 Euro | 150 Euro |
Aufbahrung und Trauerhallengestaltung | 80 Eur | 500 Euro |
Grabkreuz | 50 Euro | 150 Euro |
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für den Friedhof setzen sich unter anderem aus den Ausgaben für die Beisetzung, die Nutzung des Grabs sowie die Grabpflege zusammen. Dabei gibt es sehr große regionale Unterschiede von bis zu 2.000 Euro und mehr. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, listet folgende Kosten auf:
Friedhofsgebühren (Erdwahlgrab) | Von | Bis |
Beisetzungsgebühren | 100 Euro | 1.500 Euro |
Grabnutzungskosten | 650 Euro | 2.500 Euro |
Nutzung der Trauerhalle | 30 Euro | 350 Euro |
Träger | 60 Euro | 1.400 Euro |
Grabmalgenehmigung | 20 Euro | 220 Euro |
Fremdleistungen
Zu den übrigen Kostenpunkten gehören die Gebühren für die Leichenschau, den Totenschein und die Sterbeurkunde sowie Ausgaben für den Blumenschmuck, Trauerredner und die Todesanzeige.
Fremdleistungen | Von | Bis |
Grabstein vom Steinmetz | 450 Euro | 5.000 Euro |
Grabeinfassung neu | 500 Euro | 2.800 Euro |
Leichenschau / Totenschein | 100 Euro | 250 Euro |
Sterbeurkunde | 10 Euro | 10 Euro |
Einäscherung samt Aschekapsel | 150 Euro | 500 Euro |
Blumenkranz | 95 Euro | 250 Euro |
Sargschmuck | 90 Euro | 300 Euro |
Trauerredner | 100 Euro | 400 Euro |
Zusätzlich hängen die Bestattungskosten damit zusammen, welche Bestattungsart sich der Verstorbene wünscht. Hier gibt es neben der klassischen Erdbestattung die Feuerbestattung, die Seebestattung und die Baumbestattung.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. nennt folgende durchschnittliche Kosten für die verschiedenen Bestattungsarten. Trauerfeierkosten und Friedhofsgebühren fehlen in dieser Aufstellung allerdings:
- Urnenbestattung: 2.194 Euro
- Sargbestattung: 1.810 Euro
- Baumbestattung: 2.194 Euro
- Seebestattung: 2.194 Euro
- Anonyme Urnenbestattung: 1.929 Euro
Können Angehörige die Kosten der Bestattung von der Steuer absetzen?
Stehen Hinterbliebene einerseits in der Pflicht, die Bestattungskosten zu übernehmen, und hat andererseits das Erbe für die Beisetzungskosten nicht ausgereicht, können Angehörige die Beerdigungsausgaben als Nachlassverbindlichkeiten unter dem Punkt außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Das Finanzamt setzt dabei jedoch eine Grenze an und berücksichtigt nur Kosten in angemessener Höhe von maximal 7.500 Euro.
Können die Kosten einer Bestattung vom Sozialamt übernommen werden?
Können sich Angehörige die Bestattung nicht leisten, fragen sie sich früher oder später, wann das Sozialamt die Kosten der Beerdigung übernimmt. Die schlechte Antwort lautet: Eigentlich fast nie. Nur zwei Prozent der jährlichen Beisetzungen hat der Staat zuletzt gezahlt.
Bestattungspflichtige Hinterbliebene müssen für die sogenannte Sozialbestattung belegen, dass sie keine finanziellen Mittel haben. Dafür sind sehr viele Unterlagen notwendig, etwa die Sterbeurkunde und Nachweise über den Nachlass des Verstorbenen. Der Bestattungspflichtige muss unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen samt Kontoauszügen aller Art sowie den Mietvertrag und einen Nachweis über besondere Belastungen.
Im Rahmen der Sozialbestattung werden unter anderem diese Leistungen gezahlt:
- Überführungskosten
- Aufbewahrung des Leichnams
- Nutzung der Trauerhalle
- Friedhofsgebühren
- Einfache Kosten einer Untersuchung des Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Einfache Erd- oder Feuerbestattung als Pauschale
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
Quellen
- https://service.berlin.de/dienstleistung/324527/
- https://www.bestatter.de/wissen/beerdigungskosten-und-bestattungskosten/
- https://www.aeternitas.de/inhalt/kosten_und_vorsorge/themen/kostenueberblick/uebliche_preisspannen
- https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/kann-ich-beerdigungskosten-von-der-steuer-absetzen.html