Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Das müssen Eltern über das Kindergeld wissen

Für Eltern gibt es im Leben nichts Wichtigeres als ihre Kinder. Doch neben all den schönen Momenten, die der Nachwuchs ihnen schenkt, kosten Kinder auch eine Menge Geld. Um Familien finanziell zu entlasten, gibt es vom Staat das Kindergeld. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Steuervergütung, die das Existenzminimum der Kinder sichern soll.

Inhaltsverzeichnis:

Wer bekommt Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des ersten Kindes, wobei Eltern das Kindergeld beantragen müssen. Es wird nicht automatisch ausgezahlt. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kinder müssen im Haushalt der Eltern oder Erziehungs­berechtigten (zum Beispiel Adoptiv- Stief-, Pflege- oder Großeltern) aufgenommen sein.
  • Eltern haben ihren Wohnsitz beziehungs­weise gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Erziehungs­berechtigte, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, sind hierzulande unbeschränkt steuer­pflichtig.

Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Erziehungsberechtigten nicht kennen, können die Unterstützung für sich selbst beantragen.

Wie stellen Eltern den Kindergeldantrag?

Möchten Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld geltend machen, müssen sie den Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beantragen die Leistung dagegen bei ihrem Dienstherrn beziehungsweise der Vergütungsstelle.

Für den Kindergeldantrag stellen die zuständigen Familienkassen ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Das Kindergeld wird für jeden Monat gezahlt, in dem für mindestens einen Tag die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn das Kind am 31. Januar geboren wurde, besteht für den Januar der Anspruch auf die volle Unterstützung. Um den Betrag auch ausgezahlt zu bekommen, sind folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben notwendig:

 

Rückwirkender Kindergeldantrag

Wer es versäumt hat, das Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, kann mit einem rückwirkenden Kindergeldantrag die Auszahlung für die vergangenen sechs Monate erhalten.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich gibt es das Kindergeld vom Monat der Geburt bis zum Ende des 18. Lebensjahres. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Dafür muss sich der Nachwuchs jedoch  in einer Ausbildung befinden oder arbeitslos sein. Diese Altersgrenzen gelten dabei:

Für alle KinderBis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Für arbeitslose KinderBis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Für Kinder in AusbildungBis zum vollendeten 25. Lebensjahr

Als Ausbildung gelten sowohl Berufsausbildung als auch ein Studium. Kann das Kind aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Tätigkeit nicht aufnehmen oder fortsetzen, greifen dennoch die Regeln für Kinder in Ausbildung. Das gilt, wenn sich der Nachwuchs nachweislich um einen Ausbildungs- beziehungsweise Studienplatz beworben hat.

Hat der Nachwuchs bereits eine Berufs­ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, besteht der Kindergeldanspruch nur, wenn das Kind keiner beruflichen Tätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger Arbeitszeit pro Woche nachgeht.

 

Alle Leistungen für Familien nutzen

Neben Kindergeld haben junge Familien für die Zeit nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Mit wie viel Unterstützung Eltern rechnen können, zeigt ein Blick auf den kosten­losen Elterngeld­rechner.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld in Deut­schland orientiert sich am Existenz­minimum der Kinder und dient daher der Grundversorgung. Dabei gibt es eine Staffelung des Kindergelds, die sich an der Anzahl der Kinder bemisst. Um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, gibt es regelmäßig mehr Unterstützung vom Staat. Die nächste Anhebung ist für 2023 angekündigt. Bis dahin gelten folgende Beträge:

Kindergeld seit 1. Janaur 2021:

Anzahl KinderHöhe Kindergeld pro Monat
1. und 2. Kind219 Euro
3. Kind225 Euro
4. und jedes weitere Kind250 Euro

Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen die Unterstützung vom Dienstherrn oder dem jeweiligen Arbeitgeber. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, bestimmen diese, welcher von ihnen das Kindergeld erhält.

Aktuelle Nachrichten

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Diese Voraussetzungen müssen Eltern beziehungsweise Erziehungs­berechtigte erfüllen, um den Kinderzuschlag zu erhalten:

  • Bezug von Kindergeld oder vergleichbarer Leistung
  • Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro bei Elternpaaren beziehungs­weise 600 Euro pro Monat bei Alleinerziehenden
  • Mit einem Einkommen plus Kinderzuschlag besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mehr

Der Kinderzuschlag wird für Kinder gezahlt, die unter 25 Jahre alt sowie unverheiratet sind und noch im Haushalt der Eltern leben. Der Elternteil, welcher das Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag.

Seit Juli 2022 erhalten Eltern maximal 229 Euro pro Monat und Kind. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder ab. Üblicherweise wird der Kinderzuschlag für sechs Monate gewährt. Er wird ab dem Monat der Antragstellung, jedoch nicht rückwirkend ausgezahlt. Die Überweisung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt am gleichen Tag.

Wo wird der Kinderzuschlag beantragt?

Erfüllen Eltern die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag, können sie das Antragsformular der Familienkasse ausfüllen. Daneben müssen Verdienstbescheinigungen sowie Erklärungen zum Vermögen und den Unterkunftskosten eingereicht werden. Den Antrag geben die Eltern handschriftlich unterschrieben bei der Familienkasse ab.

Wann wird das Kindergeld gezahlt?

Für die Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags gelten feste Termine. Diese hängen von der Endziffer der persönlichen Kindergeldnummer ab. Nachfolgend sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld 2020 aufgelistet:

Wie wird das Kindergeld in der Steuererklärung vermerkt?

Eltern müssen das Kindergeld in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es in der Anlage Kind die entsprechenden Eingabefelder. In der Anlage müssen auch weitere Aufwendungen und Kosten, die durch den Nachwuchs entstehen, vermerkt werden. Kinder, die die staatliche Unterstützung selbst beziehen, müssen diese in der Steuererklärung nur angeben, wenn sie ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen.

Was lohnt sich mehr: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Die meisten Familien in Deutschland erhalten Kindergeld. Erst, wenn die Eltern ein relativ hohes Bruttoeinkommen haben, tritt an die Stelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag. Es handelt sich also genauso wie beim Kindergeld um einen Steuervorteil für Eltern. Anders als das Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht direkt ausgezahlt, sondern nachträglich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auch der Kinderfreibetrag soll den Grundbedarf des Kindes decken.

Geben Eltern ihre Steuererklärung ab, prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag lohnender  ist. Der Freibetrag wirkt sich auf die Berechnung der Einkommenssteuer positiv aus. Für den Anspruch auf den Kinderfreibetrag gelten die gleichen Regelungen wie beim Kindergeld.

Entwicklung des jährlichen Kinderfreibetrags

  • 2017 - 7.356 Euro
  • 2018 - 7.428 Euro
  • 2019 - 7.620 Euro
  • 2020 - 7.816 Euro
  • 2021 & 2022 - 8.388 Euro