Ab welchem Freibetrag werden die Minuszinsen erhoben?
Bei den Regelungen, ab welchen Spareinlagen Negativzinsen zu berechnen sind, herrscht keine Einigkeit unter den Sparkassen. Die kurze Übersicht oben zeigt deutlich die unterschiedlichen Festlegungen, die jede Sparkasse trifft.
Zudem weisen Finanzexperten und Beobachter der Marktlage darauf hin, dass die Geldinstitute die Regelungen nach einiger Zeit anpassen. Besonders kritisch ist dabei die zunehmende Herabsetzung des Freibetrages, also der Geldsumme, für die keine Strafzinsen erhoben werden.
Zu Beginn sahen viele Sparkassen für Geldeinlagen ab 100.000 Euro oder mehr ein Verwahrentgelt vor, also für deutlich hohe Vermögen. Oder die Kassen sehen für Konten, die ab einem bestimmten Stichtag eröffnet wurden, einen geringeren Freibetrag vor, zum Beispiel die Stadtsparkasse München, die bis Mitte 2022 folgende Regelungen zum Verwahrentgelt hatte:
- Ab insgesamt 100.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto für Kontoeröffnungen ab Oktober 2019
- Ab 50.000 Euro für Kontoeröffnungen ab dem 27.Mai 2021
- Für Bestandskunden je nach individueller Vereinbarung
Andere Sparkassen setzten den Freibetrag sogar noch niedriger an, etwa die Sparkasse Wetzlar (ab 10.000 Euro für Tagesgeldkonten) oder die Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg (ab 10.000 Euro für Tagesgeldkonten).
Als grobe Richtlinie galt eine Guthabenspanne von 25.000 Euro bis 100.000 Euro. Es gab einige „Ausreißer“ nach unten, aber in diesem Bereich bewegten sich die meisten Freibeträge zum Verwahrentgelt bei den Sparkassen Anfang 2022. Nachdem die Europäische Zentralbank eine Zinswende angekündigt hat, haben viele Institute damit begonnen, ihre Freibetragsgrenzen wieder anzuheben.