Anja Schlicht

Redaktionsleitung

ZDF-Magazin Frontal 21: Krankenkassen verweigern Krankengeld

Immer öfter klagen gesetzlich Versicherte über Probleme mit ihrer Krankenkasse bei der Zahlung des Krankengeldes. Die Kassen sollen ihre Versicherten unter Druck setzen oder das Krankengeld komplett verweigern, wie das ZDF-Magazin Frontal 21 in seiner Sendung vom 2. April 2013 berichtet hat.

Veröffentlicht am 3. April 2013
Nicht nur der Sozialverband VdK hat festgestellt, dass das Thema Krankengeld bei Beratungen zugenommen hat. Auch aktuelle Zahlen der Unabhängigen Patientenberatung (UPB) beweisen: Versicherte klagen am häufigsten über Ärger mit ihrer Krankenkasse bei der Zahlung des Krankengeldes. Das berichtet das ZDF-Magazin Frontal 21. Dabei sind Konflikte mit der Kasse kein Einzelfall mehr. Die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher fasst zusammen, dass sich die Krankenkassen „immer stärker an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nicht am Wohl der Versicherten“ orientieren. Als einen Grund nennt Mascher den Wettbewerb der Kassen. Es gehe mittlerweile viel eher darum, Kosten zu vermeiden, als Gesundheit wiederherzustellen.

Krankengeld verursacht hohe Kosten für Kassen

Das Krankengeld ist ein steigender Kostenfaktor bei den Krankenkassen. Allein im letzten Jahr lagen die entsprechenden Ausgaben bei den Kassen nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes bei neun Milliarden Euro. Daher soll es bei den gesetzlichen Krankenkassen Abteilungen geben, die sich auf arbeitsunfähig gemeldete Mitglieder spezialisiert haben. Die Mitarbeiter haben dabei das Ziel, die Versicherten „auszusteuern“, das heißt, zum Wechsel der Kasse zu zwingen, wie ein Insider gegenüber Frontal 21 berichtet.

Frontal 21: AOK Bayern und TK strichen Krankengeld

Die Krankenkassen nutzen mehrere Möglichkeiten, um die Zahlung des Krankengeldes einzustellen. Eine betroffene Versicherte erzählte den Frontal 21-Reportern, dass ihr Krankengeld gestrichen wurde, weil sie den Nachweis über ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos erbracht hatte. Eine kleine Verspätung für die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von zwei Tagen reichte der AOK Bayern aus, um die Zahlung des Krankengeldes einzustellen. Tatsächlich gibt es eine gesetzliche Regelung, die einen lückenlosen Nachweis fordert. Allerdings ist diese „blind für die Probleme im Alltag“, wie Ulrike Mascher vom VdK feststellt. Sie fordert daher den Gesetzgeber auf, nachträgliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zuzulassen. Doch das Bundesgesundheitsministerium sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Da sich die AOK Bayern im Recht sieht, blieb der Betroffenen keine andere Wahl, als die Kasse zu wechseln.

Gutachten nach Aktenlage vom MDK

In einem anderen Fall beendete die Techniker Krankenkasse (TK) die Zahlung des Krankengeldes, da ein Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) nach Aktenlage festgestellt hat, dass das GKV-Mitglied wieder voll arbeiten kann. Dabei waren für die Wiedereingliederung in den Beruf nach einer Burn-Out-Erkrankung sechs Monate vorgesehen. Bereits nach sechs Wochen erhielt die Betroffene einen Anruf der TK, bei dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie fortan kein Krankengeld mehr erhalten wird. Erst nach heftigem Widerspruch nahm die Techniker Krankenkasse die Entscheidung wieder zurück.

VdK rät bei Verweigerung Krankengeld: Beratung aufsuchen

Um Geld zu sparen, sollen Krankenkassen zudem Rehabilitationsanträge zu Rentenanträgen umgedeutet haben. Statt eines Krankengeldes von der Kasse erhalten die Betroffenen dann eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Regel wesentlich geringer als die Leistung der Krankenkasse ausfällt. Im Frontal 21-Interview rät Mascher den Personen, die Probleme mit ihrer Krankenkasse haben, sich dringend beraten zu lassen. Neben dem VdK und der UPB gibt es weitere Organisationen, die den Betroffenen bei der schwierigen und komplexen Sachlage zur Seite stehen.

Anspruch auf Krankengeld nach sechswöchiger Krankschreibung

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt in der Regel von seiner Krankenkasse ein Krankengeld ausgezahlt. Dieses löst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ab. Mit dem Krankengeld soll der Ausfall von Einkommen aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgeglichen werden. Die Höhe der Lohnersatzzahlung hängt vom regelmäßigen Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttolohns, aber höchsten 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Sofern Arbeitnehmer jedoch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr arbeiten können, sieht es mit der finanziellen Absicherung kritisch aus. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Berufstätige sollten daher mit einer Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung vorsorgen und sich so vor den finanziellen Konsequenzen der Berufsunfähigkeit schützen.