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Flug stornieren: So erhalten Sie die Kosten zurück

Der Flug ist seit Monaten gebucht, doch dann kommt etwas dazwischen. Wenn sie ihren Flug stornieren, erhalten Verbraucher die Kosten oft nur zu einem geringen Teil erstattet – wenn überhaupt. Zu Unrecht. Denn in einigen Fällen steht den Kunden sogar eine vollständige Rückzahlung des Flugpreises zu.

Es gibt viele Gründe für die Stornierung eines Fluges. So müssen Urlaubsreisen häufig wegen Krankheit abgeblasen werden. Manchmal muss auch kurzfristig auf den Urlaub verzichtet werden, weil man auf Arbeit doch dringend gebraucht wird. Ernste Ursachen, wie ein Trauerfall in der Familie oder eine unsichere Sicherheitslage vor Ort, führen ebenfalls zur Flugstornierung.

Insbesondere dann, wenn die Flugkosten mehrere Hundert Euro betragen, ist ein Storno doppelt ärgerlich. Denn viele Fluggesellschaften erstatten auch bei triftigen Gründen nur einen kleinen Teil des Flugpreises. Dabei steht Kunden bei der Stornierung einer Flugreise nicht selten sogar der Großteil der Kosten zu.

Tipp:

Lesen Sie auch unseren Magazinbeitrag „Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung“.

Erstattet bei Storno: Bis zu 100 Prozent des Flugpreises zurück

Wer einen Flug storniert, muss dafür keine besonderen Gründe angeben. Denn wird ein Flug gebucht, entsteht ein Werkvertrag zwischen Fluggesellschaft und Kunde. Dieser Vertrag kann laut Paragraf 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches jederzeit vor Antritt des Fluges gekündigt werden. Wie hoch die rechtmäßige Erstattung der Kosten dann ausfällt, hängt davon ab, ob der Anbieter den freigewordenen Platz in der Maschine erneut vermitteln kann, beziehungsweise wie die Vertragsbedingungen genau gestaltet sind.

Eins ist sicher: Selbst wenn der Sitzplatz im Flieger nicht von jemand anderem gebucht wird, entstehen der Fluggesellschaft durch das eingesparte Kerosin sowie gegebenenfalls Essen und Getränke weniger Kosten. Zumindest diese Ersparnis muss dem Kunden bei Storno erstattet werden. Kann die Gesellschaft den Platz hingegen zum gleichen Preis an einen anderen Kunden vermitteln, muss der gesamte Flugpreis erstattet werden.

Flugstorno: Genaue Abrechnung wird häufig nicht durchgeführt

Auch wenn der Platz nicht weiter vermittelt wird, stehen dem Kunden oft fast die gesamten Flugkosten zu. Denn bei einer Stornierung müsste die Fluggesellschaft genau aufschlüsseln, welche Ersparnis durch die Kündigung entstanden ist, beziehungsweise welche Kosten trotz des nicht belegten Platzes verursacht wurden. Diese Abrechnung ist jedoch kompliziert und kaum ein Anbieter macht sich die Arbeit. Daher kommt meist die sogenannte 95 Prozent-Regelung zum Tragen: 95 Prozent des Reisepreises gehen zurück an den Kunden, 5 Prozent kann die Fluggesellschaft zur Deckung ihrer Kosten behalten. Wenn die Fluggesellschaft sich weigert zu zahlen, kann sich der Weg zum Anwalt also durchaus lohnen.

Klauseln zur Stornierung häufig nicht gültig

Viele Fluggesellschaften versuchen die hohen Stornokosten mit einem Erstattungsverbot zu umgehen. Wie die Zeitschrift Finanztest berichtet, sind diese Klauseln allerdings sehr oft ungültig. So können solche Klauseln nur gelten, wenn Kunden bei der Buchung eindeutig darauf hingewiesen werden und diese zudem gerecht ist.

Gerade bei über Onlineportale vermittelten Flügen ist dies aber häufig nicht der Fall. Oft wird hier zwar auf das Vorhandensein eines Erstattungsverbots in den Klauseln hingewiesen. Wenn aber nicht direkt auf das entsprechende Bedingungswerk verlinkt wird, beziehungsweise dieses nur in einer anderen Sprache verfügbar ist, dann sind die Regelungen unzulässig. Das heißt: Im Zweifelsfall erhält der Kunde bei Stornierung die gesamten Flugkosten erstattet.

Service: Viele Fluggesellschaften lehnen die Kostenerstattung bei einer Stornierung grundsätzlich ab. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Die Versicherung zahlt anfallende Anwalts- und Rechtskosten, wenn der Fall vor Gericht landet.

Diese Kosten erhalten Sie in jedem Fall zurück

Während die reinen Flugkosten unter Umständen nicht vollständig erstattet werden müssen, sieht das mit anfallenden Steuern und Gebühren anders aus. Diese muss Ihnen die Fluggesellschaft bei einer Stornierung Ihrer Flugtickets komplett erstatten. Im Übrigen gilt allgemein, dass der Kunde bis zu drei Jahre nach gebuchtem Flugtermin die Kosten zurückfordern kann.

Einige Fluggesellschaften sehen hier kürzere Fristen vor. Manchmal haben Kunden sogar nur einen Monat Zeit. Fast immer wird zudem eine Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr fällig. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig von Fluggesellschaft und gebuchtem Tarif.