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Jeder zweite Rentenbescheid falsch: Bescheide immer überprüfen

Dem NDR zufolge geht der Bundesverband der Rentenberater davon aus, dass jeder zweite Rentenbescheid falsch ist. Besonders Ost-Rentner sind betroffen, denn die Angaben aus den DDR-SV-Ausweisen werden oftmals falsch übertragen. Rentenbescheide sollten daher immer überprüft werden. Doch Vorsicht: Zu viel erhaltene Rente muss gegebenenfalls zurückgezahlt werden.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2014

Ein Zahlendreher reicht aus, schon ist der Rentenbescheid falsch. Laut dem NDR ist jeder zweite Rentenbescheid fehlerhaft. Dabei werden beispielsweise Arbeitsausfalltage nicht angerechnet und Teile des Verdienstes nicht anerkannt. Besonders ehemalige DDR-Bürger sollten überprüfen, ob die Angaben im Rentenbescheid mit denen im DDR-Sozialversicherung-Ausweis übereinstimmen. Wurden etwa die freiwillige Zusatzrente oder Sonderversorgungszeiten berücksichtigt? Weichen die Daten auf dem Bescheid von den eigenen ab, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Rentenbescheid falsch ist. Betroffene erhalten dann zu wenig oder zu viel Rente.

Falscher Rentenbescheid: Antrag auf Prüfung vor Jahresende stellen

Der Bundesverband der Rentenberater gibt Betroffenen zwei wichtige Tipps. Einerseits sollten sie spätestens bis zum Ende eines Jahres einen Antrag auf genaue Prüfung ihres Rentenbescheids stellen. Trifft dieser vor Jahresende beim zuständigen Träger ein, wird rückwirkend für die letzten fünf Jahre neu berechnet, nachgezahlt für die letzten 4 Jahre. Andererseits empfiehlt es sich, auch schon vor Rentenbeginn die Rentenauskünfte zu überprüfen. Dabei können nicht nur Fehler ausfindig gemacht werden, sondern es bleibt gegebenenfalls auch noch Zeit, um einer Unterversorgung gegenzusteuern.

Rentenbescheid falsch: Versicherungszeiten überprüfen

Bei der Überprüfung des Rentenbescheids gilt es unter anderem darauf zu achten, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden. Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, bekommen nun im Zuge der Mütterrente 24 Monate Versicherungszeiten angerechnet. Zudem ist zu überprüfen, ob alle Zahlenwerte und Zeitangaben stimmen. Hier können sich schnell Zahlendreher bei der Übertragung der Daten einschleichen. Auch die Anrechnung ihrer Ausbildungszeiten sollten sich Rentner genauer ansehen.

Rentenkasse kann zu viel gezahlte Rente unbefristet zurückfordern

Es lohnt sich nicht nur aufgrund etwaiger Nachzahlungen, den Rentenbescheid auf mögliche Fehler hin zu untersuchen. ZDF WISO schildert aktuell einen Fall, in dem ein Betroffener der Deutschen Rentenversicherung 30.000 Euro zurückzahlen soll, weil der Rentenbescheid zu seinen Gunsten ausfiel. Da er den Rentenbescheid nicht ausreichend gelesen hatte, wird ihm zudem grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, sodass eine Klage gegen die Rückzahlungsaufforderung abgewiesen wurde.

Fristen für Widerspruch einhalten

Wer der Meinung ist, sein Rentenbescheid ist falsch, kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen, im Ausland lebende Rentner haben drei Monate Zeit. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Internetseite eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.

Bei Rückzahlungen gilt anders als bei Nachzahlungen nicht die Verjährungsfrist von vier Jahren. Rentner können daher zu wenig gezahlte Rente nur für maximal vier Jahre zurückfordern, während die Rentenkasse zu viel überwiesenes Geld „unbefristet zurückfordern“ kann, so ZDF WISO.