Nach der Hochzeit: Versicherungen zusammenlegen, anpassen, kündigen

Ehepaare können nach der Hochzeit viele Versicherungen zusammenlegen und überflüssig gewordene Policen kündigen. Besonders wichtig ist die Anpassung von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder Kapitallebensversicherungen. Dabei geht es um die Höhe der Versicherungssumme und auch um Bezugsberechtige im Todesfall des Versicherten.

Veröffentlicht am 14. Juli 2015
Frischvermählte Paare können nach der Hochzeit ordentlich Geld sparen. Nicht nur vor der Steuer genießen sie ab jetzt große Vorteile. Eheleute sollten spätestens jetzt auch bei einigen Versicherungen Kosten verringern, indem sie sich ab dem Zeitpunkt der Eheschließung einen Vertrag teilen. Dies ist zudem der richtige Zeitpunkt, um bereits vorhandene Versicherungsverträge an den neuen Lebensabschnitt anzupassen. Der neue Ehepartner kann etwa als bezugsberechtige Person in eine Lebensversicherung eingetragen werden. Solche Anpassungen sind jedoch häufig an Fristen gebunden, die Versicherte einhalten müssen.

Nach der Hochzeit: Änderung der Lebensversicherung nicht vergessen

Viele Menschen legen ihr Geld in einer kapitalbildenden Lebensversicherung an. Dies wird häufig als private Altersvorsorge oder auch für besondere Ereignisse, wie die Geburt eines Kindes, angespart. Verstirbt der Versicherte vor der Auszahlung, geht die Todesfallleistung an die bezugsberechtige Person oder seine Erben. Sofern das Geld im Todesfall allein an den neuen Ehepartner fließen soll, muss dies im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Nach einer Hochzeit kann der neue Bezugsberechtigte namentlich in den Vertrag eingetragen werden.

Risikolebensversicherung: Nach der Hochzeit Versicherungssumme erhöhen

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Sie sichert die im Vertrag vermerkte Person gegen die finanziellen Einbußen ab, die der Tod des Verstorbenen verursachen würde. Nach der Hochzeit ist es oft sinnvoll, den Ehepartner abzusichern – vor allem wenn der Versicherungsnehmer der Hauptverdiener ist. Ist außerdem Nachwuchs geplant, lohnt es sich, die Versicherungssumme zu erhöhen. Ratsam ist eine Summe in dreifacher Höhe des Jahresbruttoeinkommens.

Bei Ehen, in denen beide Partner arbeiten, ist es sinnvoll, eine sogenannte verbundene Versicherung abschließen. So sichern sich die Partner gegenseitig vor den finanziellen Folgen im Todesfall ab. Von Vorteil sind bei einer verbundenen Risikolebensversicherung die im Vergleich zu Einzelverträgen besonders günstigen Beiträge. Der Nachteil ist allerdings, dass hinterbliebene Kinder beim Tod beider Eltern nur einmal Geld ausgezahlt bekommen.

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Nachversicherungsgarantie für die BU in Anspruch nehmen

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) beinhalten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, nach einer Veränderung im persönlichen Leben – wie etwa einer Hochzeit – den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen zu lassen. Die vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente kann dann ohne weiteres erhöht werden. Denn ist die BU-Rente sehr knapp bemessen, reicht sie im Ernstfall nicht, um den gewohnten Lebensstandard gemeinsam mit dem Ehepartner aufrecht zu erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass es Höchstgrenzen bei der Anpassung der BU-Rentenhöhe gibt. Diese sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

Geld sparen nach der Hochzeit: Ein Versicherungsvertrag reicht oft aus

Paare, die zusammenleben, können sich – selbst wenn sie unverheiratet sind – einige Versicherungsverträge teilen. Doch viele Paare entscheiden sich für diesen Schritt erst nach der Hochzeit. Beziehungspartner können beispielsweise auf eine zweite Haftpflichtversicherung verzichten. Meist bleibt der ältere Vertrag bestehen und der neuere kann fristlos gekündigt werden. Hier ist es ratsam mit Hilfe von Haftpflichtversicherung Tests zu überprüfen, ob der Vertrag dem jungen Paar noch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Sobald Paare zusammenziehen, können sie auch die Hausratversicherung zusammenlegen.

Was Frischvermählte nach der Hochzeit außerdem nicht vergessen dürfen

Neben der Neuorganisation von Versicherungen und Finanzen gibt es noch weitere Punkte, an die Frischvermählte denken müssen. Nimmt ein Ehepartner beispielsweise den Namen des anderen an, müssen einige Behörden, Ämter und weitere Stellen benachrichtigt werden. Checklisten zur Namensänderung helfen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.

Darüber hinaus müssen sich Paare für die für sich beste Steuerklassen entscheiden. Denn je nachdem wie viel die Partner verdienen oder ob nur einer der Eheleute ein Einkommen hat, sind verschiedene Kombinationen geeignet.