Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung Absicherung für Selbstständige: Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Finde die passende Krankenkasse für deine Ansprüche
Sichere dir mit einem Wahltarif Krankengeld für Zeiten ohne Einkommen
Profitiere von der beitragsfreien Familienversicherung für deine Kinder
Kassen vergleichen

Das Wichtigste im Überblick

Krankenversicherung für Selbstständige: Privat oder gesetzlich?

Wenn es um die Gesundheitsvorsorge von Selbstständigen geht, denken viele sofort an die private Krankenversicherung (PKV). Auch wenn diese auf den ersten Blick die Nase vorn hat: Je nach Lebenssituation kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die bessere Wahl sein.

Machst du dich etwa im fortgeschrittenen Alter selbstständig, sind die Beiträge zur GKV oft günstiger. Bei niedrigeren oder stark schwankenden Einkünften ist es oft einfacher, die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Versicherung regelmäßig aufzubringen. Zudem bietet dir die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit einer Familienversicherung, die es in der PKV nicht gibt.

Fünf Fakten über die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

  1. Bist du gesetzlich versichert, bemessen sich die Beiträge an all deinen Einkünften.
  2. Verzichtest du auf den Krankengeldanspruch, zahlst du den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent statt des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent.
  3. Mit einem (teureren) Wahltarif sicherst du dir eine frühere Krankengeldzahlung.
  4. Freiberufliche Künstler und Publizisten müssen sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichern.
  5. Du kannst deine Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige absetzen, wenn du deine Steuererklärung machst.

Für dich nur das Beste.

Finde die passende Krankenversicherung.

Kassen vergleichen

Selbstständige in der Krankenversicherung: privat oder gesetzlich

01 So kannst du dich als Selbstständiger gesetzlich versichern

Als Selbstständiger hast du die Wahl, dich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung musst du

  • innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate oder
  • unmittelbar vor deiner Selbstständigkeit mindestens ein Jahr lang gesetzlich versichert gewesen sein.

Für junge Menschen ist die private Krankenversicherung eine attraktive Variante, da sie höhere Leistungen zu mitunter niedrigeren Beiträgen bietet. Allerdings sind die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige nicht zu unterschätzen. Sind deine Einkünfte nicht immer konstant, kannst du davon profitieren, dass die Beiträge zur GKV sich ausschließlich am Einkommen bemessen: Sinkt dein Einkommen, sinkt auch dein Beitrag.

Zudem kannst du deine Familie – Ehepartner und Kinder – in der Familienversicherung der GKV kostenfrei mitversichern. In der PKV hingegen erhält jede Person einen eigenen Vertrag, der separat abgerechnet wird.

Um dich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich zu versichern, informierst du deine Krankenkasse zu Beginn über deine Selbstständigkeit. Möchtest du die Kasse wechseln, füllst du einen Antrag aus, deine neue Versicherung erledigt dann alles Notwendige.

Ausnahme: Künstler und Publizisten

Bist du als Künstler oder Publizist selbstständig tätig, bist du über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich pflichtversichert. Das heißt, du kannst dich nur dann für die private Krankenversicherung entscheiden, wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Die Künstlersozialkasse selbst ist keine Krankenkasse. Ihre Aufgabe ist es, deinen Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung einzuziehen und an die Träger weiterzuleiten. Dabei fügt sie einen eigenen Anteil zum Beitrag hinzu. Wie bei einem Angestelltenverhältnis zahlst du also nur die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse.

Machst du dich nebenberuflich selbstständig und hast ein Jahreseinkommen unter 69.300 Euro (Versicherungspflichtgrenze), hast du keine Wahl – in diesem Fall musst du dich gesetzlich krankenversichern.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Leistungen in der GKV

02 Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung: Diese Leistungen kannst du erwarten

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen ist gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Versorgung, die rund 95 Prozent der Leistungen ausmacht, ist bei allen Krankenkassen identisch. Dazu kommen zusätzliche Angebote, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

Die wichtigsten Regelleistungen der Krankenkassen im Überblick:

  • Ärztliche Behandlungen: etwa Allgemeinmedizin und Versorgung durch Fachärzte, ambulante und stationäre Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlungen: Behandlungskosten, Zuschüsse zu Zahnersatz
  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel: ärztlich verordnete Arznei, Kostenübernahme oder Zuschüsse für Massagen, Hörgeräte oder ähnliches
  • Vorsorge: beispielsweise Krebsfrüherkennung
  • Prävention und Gesundheitsförderung: Impfungen, Zuschüsse zu Sport- und Fitnessmaßnahmen
  • Krankengeld: ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern vereinbart
  • Pflegeleistungen: häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe

Neben diesen gesetzlich festgelegten Leistungen bieten dir die Krankenkassen verschiedene zusätzliche Leistungen. Einige Kassen beteiligen sich etwa an den Kosten von Osteopathiebehandlungen, Reise-Impfungen oder einer professionellen Zahnreinigung.

 

Du möchtest den Standardschutz deiner Krankenkasse hinter dir lassen und von den umfangreichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung profitieren? Um aus der Vielzahl der Angebote mit Grundschutz, Komfort- und Premiumtarifen den besten Gesundheitsschutz zu finden, empfehlen wir dir, mehrere Angebote gegenüberzustellen.

Zum PKV-Angebot

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Neben den GKV-Zusatzleistungen hast du eine weitere Möglichkeit, deinen Versicherungsschutz zu erweitern: Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherungen. Dazu gehören etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine Vorsorgeversicherung für Untersuchungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

GKV: Beiträge für freiwillig Versicherte

03 Diese Beiträge zahlst du als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung

Als freiwillig versicherter Selbstständiger hast du die Wahl, ob du dich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent deines Einkommens versichern möchtest oder zum ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Der Unterschied zwischen beiden Varianten: Zahlst du den allgemeinen Beitragssatz, hast du Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Auf diesen verzichtest du, wenn du den ermäßigten Beitragssatz bezahlst.

Zu diesem Beitrag kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung hinzu, der seit dem 1. Juli 2023 bei 3,4 Prozent liegt (4,0 Prozent für Kinderlose). Außerdem erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent.

Mit einem Wahltarif mit Selbstbehalt kannst du bei der Krankenversicherung sparen. Dabei verpflichtest du dich, einen Teil der Kosten für Behandlungen aus eigener Tasche zu zahlen. Dafür erhältst du von deiner Krankenkasse eine Prämie. Die Ersparnis beträgt bis zu 20 Prozent deines Jahresbeitrags, allerdings maximal 600 Euro.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

GKV-Beiträge in der Steuererklärung

04 Steuererklärung für Selbstständige: Krankenversicherung absetzen

Deine Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben in voller Höhe von der Steuer absetzen, allerdings nur im Umfang der Basiskrankenversicherung. Der Anspruch auf Krankengeld etwa ist davon ausgenommen.

Der Sonderausgabenabzug für weitere Versicherungen ist bei Selbstständigen auf einen Höchstbetrag von 2.800 Euro begrenzt. Ist dieser nicht ausgeschöpft, kannst du Zusatzversicherungen sowie den Beitrag für den Krankengeldanspruch als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Wechsel zwischen GKV und PKV

05 Als Selbstständiger von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechseln

Bei der erstmaligen Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit kannst du dich sofort privat versichern. Entscheidest du dich stattdessen für die gesetzliche Krankenversicherung, kannst du später mit der üblichen Kündigungsfrist von zwei Monaten in die PKV wechseln.

Dabei gelten zwei Ausnahmen:

  • Hast du einen Wahltarif in der GKV abgeschlossen, bist du drei Jahre lang an die gesetzliche Versicherung gebunden.
  • Als Künstler oder Publizist bist du über die KSK gesetzlibch pflichtversichert. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung musst du mehr als 66.600 Euro im Jahr verdienen.

Als Selbstständiger zurück in die GKV?

Während der Wechsel in die private Krankenversicherung sehr unkompliziert ist, hast du kaum Möglichkeiten, als Selbstständiger zurück in die GKV zu wechseln. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Versicherte zwischen den Versicherungssystemen hin und her wechseln, um sich die jeweils günstigeren Konditionen zu sichern.

Die Rückkehr in die GKV ist auf diesen Wegen möglich:

  • Aufgabe der Selbstständigkeit zugunsten eines Angestelltenverhältnisses mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Eintritt in die Familienversicherung des Ehepartners nach Beendigung der Selbstständigkeit
  • Aufgabe der Tätigkeit und Arbeitslosmeldung

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach. Umso wichtiger ist es, dass du den passenden PKV-Tarif für deine Lebenssituation findest. Lass dich dabei von Experten beraten, sodass du alle Stolperfallen vermeidest.

Zum PKV-Angebot

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 14.03.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen