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Frage der Woche: Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse?

Eine Rundreise durch Asien oder eine Safari in Afrika anstatt Badeurlaub an der Ostsee– immer mehr Urlauber steuern exotische Reiseziele an. Dort lauern jedoch teilweise gefährliche Krankheiten wie Malaria oder Cholera. Viele Reisende möchten sich mit einer Impfung schützen. Doch der kleine Pikser beim Arzt wird schnell teuer. Denn nicht jede Impfung zahlt die Krankenkasse.

Obwohl es draußen oft noch kalt und regnerisch ist und die Zecken-Saison eigentlich erst ab April Fahrt aufnimmt, häufen sich schon jetzt erste Fälle von Zeckenbissen. Die kleinen Krabbeltiere können dabei bis zu 40 Krankheiten übertragen. Zu den bekanntesten und zugleich gefährlichsten Erkrankungen gehören Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Um einer solchen Krankheit vorzubeugen, gibt es zumindest gegen FSME eine Schutzimpfung. Diese wird von den Krankenkassen jedoch häufig nur dann gezahlt, wenn Versicherte in bestimmten Risikoregionen wohnen.

Regelmäßig zählen Bayern, Baden-Württemberg sowie einige Landkreise in Hessen, Thüringen, Saarland, Sachsen und Rheinland-Pfalz zu den Gebieten, in denen die Gefahr eines Zeckenbisses besonders hoch ist. Menschen, die dort leben oder berufsbedingt unterwegs sind, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) daher, sich gegen FMSE impfen zu lassen. Gleiches gilt, wenn Urlauber in ein Land reisen, bei dem die STIKO ebenfalls von einer erhöhten Zecken-Gefahr ausgeht. In diesen Fällen kommt die Krankenkasse für die Kosten der Impfung auf.

Welche Impfungen müssen die Krankenkassen bezahlen?

Ob die Krankenkasse für die Kosten einer bestimmten Impfung aufkommt, richtet sich unter anderem nach den Empfehlungen der STIKO. Diese stellt regelmäßig einen sogenannten Impfkalender zusammen, der Impfempfehlungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wie Säuglinge, Kinder und Senioren enthält. Angelehnt an diese Liste veröffentlicht der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss eine Schutzimpfungsrichtlinie, welche alle als medizinisch notwendig eingestuften Impfungen enthält, die in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Dazu gehört aktuell der Schutz vor folgenden Krankheiten:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Haemophilus influenzae Typ b
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Rotavirus
  • Meningokokken
  • Masern, Mumps, Röteln
  • Varizellen (Windpocken)
  • Influenza (für Senioren ab 60)
  • HPV Humane Papillomviren (für Mädchen von 9 bis 14 Jahren)

In der privaten Krankenversicherung sind die Anbieter in der Regel nicht dazu verpflichtet, für diese Impfungen aufzukommen. Häufig zahlen die Versicherer allerdings trotzdem. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich den individuell vereinbarten Leistungen.

Zahlt die Krankenkasse auch für Reiseimpfungen?

Was die Kassen über den festgelegten Basisschutz hinaus zahlen, hängt von ihrem persönlichen Angebot ab sowie vom Beruf und Wohnort des Versicherten, wie das Beispiel der FSME-Impfung zeigt. Wer sich berufsbedingt in Risikogebieten für bestimmte Krankheiten aufhält, kann auf die Kostenübernahme für die Schutzimpfung hoffen – zumindest wenn die STIKO diese empfiehlt.

Reiseimpfungen sind nicht Teil des Pflichtpakets der Kassen. Einige Anbieter erstatten diese jedoch als sogenannte freiwillige Satzungsleistungen. So übernimmt Die Techniker beispielsweise die Kosten für einen Impfstoff gegen Typhus sowie für die entsprechende Impfleistung des Arztes. Versicherte zahlen in diesem Fall lediglich einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von zehn Prozent des Impfstoffpreises (mindestens fünf, maximal zehn Euro). Allerdings sollte die Impfung vom Auswärtigen Amt und der STIKO empfohlen sowie vom Arzt verordnet werden. Die Barmer gewährt ihren Mitgliedern einen jährlichen Zuschuss von 100 Euro für Reiseschutzimpfungen. Beim Centrum für Reisemedizin finden Urlauber eine Übersicht (Stand 10/2019), welche Krankenkassen für welche Reiseimpfungen aufkommen.

Generell empfiehlt es sich für Versicherte, vor der Impfung bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden. Gegebenenfalls lässt diese mit sich reden und erstattet die Impfung.

Wo können sich Patienten impfen lassen?

Viele Impfungen sind beim Hausarzt oder dem jeweiligen Gesundheitsamt möglich. Darüber hinaus bieten Tropeninstitute bestimmte Schutzimpfungen an. Bei Krankheiten wie Gelbfieber gibt es besondere Gelbfieberimpfstellen, wo die Impfung von Ärzten mit staatlicher Zulassung erfolgt, damit sie auch international anerkannt wird. Um sicherzustellen, dass die Impfkosten von der Krankenkasse gezahlt werden, sollten Kassenpatienten sich im besten Fall bei einem Vertragsarzt impfen lassen. Ob der jeweilige Arzt ein Vertragsarzt ist, erfahren Versicherte auf Nachfrage bei ihrer Krankenkasse oder beim Arzt selbst.

Muss der Impfpass auf Reisen immer dabei sein?

Reisende sollten ihren Impfpass im Urlaub in jedem Fall bei sich haben. Denn dieser gibt dem behandelnden Arzt im Ernstfall einen schnellen Überblick über den bestehenden Schutz. Zwar ist die Gefahr einer Überimpfung der STIKO zufolge eher gering. Dennoch kann es für die weitere Behandlung sinnvoll sein, einen Nachweis über den bisherigen Impfstatus zu haben. Patienten sollten jede Impfung in ihren Impfpass eintragen lassen. Dabei sind diese Angaben wichtig:

  • Chargen-Nummer und Bezeichnung des Impfstoffs
  • Impfdatum
  • Krankheit, gegen die geimpft wurde
  • Stempel und Unterschrift des impfenden Arztes