Geldscheine in Brieftasche
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Sonderzahlungen für gesetzliche Rente schon ab 50 Jahren möglich

Der frühzeitige Rentenbeginn ist für Rentner mit Verlusten verbunden. Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, werden Abschläge fällig. Bisher konnten Rentenversicherte die Abzüge mit Sonderzahlungen erst ab 55 Jahren ausgleichen. Ab 1. Juli 2017 sinkt die Grenze auf 50 Jahre im Zuge der Flexi-Rente. Davon profitieren auch Menschen, die gar nicht früher in Rente gehen wollen.

0,3 Prozent – So hoch ist der Abschlag, um den sich die gesetzliche Rente verringert, wenn Beschäftigte einen Monat vor ihrem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen. Jeder weitere Monat kostet nochmals 0,3 Prozent.

Wer beispielsweise mit 65 Jahren statt wie vorgesehen mit 67 Jahren in Rente geht und ursprünglich eine monatliche Rentenzahlung von 1.400 Euro erhalten hätte, bekommt nur ein Altersgeld von knapp 1.300 Euro. Denn von der gesetzlichen Rente werden 7,2 Prozent, also 100,80 Euro, pro Monat abgezogen.

Frührente: Ausgleichszahlungen durch Flexi-Rente schon ab 50 Jahren möglich

Nicht jeder Mensch kann oder möchte bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. Wer dies frühzeitig weiß, konnte bisher ab 55 Jahren mit Sonderzahlungen die zu erwarteten Abschläge ausgleichen. In dem Beispiel müssten dazu über 24.000 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Die Summe können Rentenversicherte auf einen Schlag oder in Raten begleichen. Bis zur Regelaltersgrenze sind allerdings nur zwei Ausgleichszahlungen pro Jahr möglich, berichtet Stiftung Warentest.

Seit dem 1. Juli 2017 können Versicherte aufgrund der in Kraft tretenden Flexi-Rente nun schon früher ihre Rente ausgleichen. Dann sind Sonderzahlungen schon ab 50 Jahren möglich. Die Person aus dem Beispiel könnte so die Sonderzahlung auf 34 statt 24 Raten aufteilen.

Gesetzliche Rente mit Sonderzahlungen erhöhen

Aufgrund der Sonderzahlungen besteht keine Pflicht, früher in Rente zu gehen. Entscheiden sich Personen, doch länger zu arbeiten, verringern sich einerseits die Abschläge. Andererseits erhöhen sich durch die Ausgleichszahlung ihre Rentenansprüche. Ginge der Beispielkunde erst mit 67 Jahren in den Ruhestand, hätte er allein mit den zusätzlichen Beiträgen an die Rentenkasse sein Altersgeld um knapp 100 Euro monatlich erhöht.

Tipp:

Neben den Sonderzahlungen gibt es andere Möglichkeiten, die Rentenabschläge bei Frührente auszugleichen – etwas über eine Sofortrente. Wichtig ist es, sich früh zu den Optionen zu informieren und unverbindlich beraten zu lassen, um die persönlich beste Strategie für die Ruhestandsplanung zu finden.

Flexi-Rente: Keine Hinzuverdienstgrenze mehr seit 1. Januar 2023

Die Regelung ist Teil der Flexi-Rente. Diese sah seit dem 1. Juli 2017 auch flexiblere Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner vor. Personen, die vor dem regulären Renteneintritt in Rente gegangen sind, sich aber noch etwas Geld hinzuverdienen, dürfen bisher nur 450 Euro im Monat erwirtschaften. Fällt der Verdienst höher aus, wird die Rente je nach Einkommen um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt.

Seit Juli 2017 konnten Rentner pauschal 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Jeder Euro, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Sobald Frührentner die Regelaltersgrenze überschritten haben, gelten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Seit Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze komplett gestrichen worden.