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Frage der Woche: Ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig?

Über das eigene Leben nicht mehr selbst entscheiden zu können, ist für viele Personen ein Albtraum. Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich wichtige Entscheidungen immerhin an einen vertrauten Menschen übertragen. Doch was muss in einem solchen Dokument alles festgehalten werden und ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig?

  • Eine Vorsorgevollmacht hilft Menschen ihren Willen durchzusetzen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, etwas zu entscheiden.
  • Damit legen Personen einen Stellvertreter fest, der wichtige Entscheidungen für sie trifft.
  • Um dabei nichts zu vergessen, ist eine rechtliche Beratung hilfreich. Die Kosten dafür übernimmt oftmals die Rechtsschutzversicherung.

Egal ob durch einen Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung – ein medizinischer Notfall kann jeden Menschen treffen, ganz gleich wie alt er ist. Damit in diesen Fällen klar ist, wer für den Patienten entscheiden darf, ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Darin legen Menschen nicht nur eine Person ihres Vertrauens als Bevollmächtigten fest, sondern auch, welche Entscheidung dieser treffen darf. Denn neben gesundheitlichen Fragen gibt es zahlreiche andere Dinge zu regeln. Dazu gehört beispielweise die Frage, ob sich der Stellvertreter um den Schriftverkehr des Betroffenen, seine Versicherungsangelegenheiten sowie Bankgeschäfte kümmern darf.

All dies kann in der Vollmacht festgehalten werden. Aber wie genau sollte das Dokument aussehen und ist die Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig? Die Stiftung Warentest (Finanztest 10/2017) gibt dazu aktuell wichtige Tipps.

Bis auf wenige Ausnahmen ist die Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig

Beim Verfassen der Vorsorgevollmacht gibt es kaum formelle Vorgaben. Das Papier kann beispielsweise handschriftlich oder maschinell verfasst werden. Wichtig ist in jedem Fall, den Namen des gewünschten Stellvertreters zu nennen, das Dokument persönlich zu unterschreiben und mit Datum sowie seiner Anschrift zu versehen.

Generell ist die Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig. Dennoch kann eine notarielle Beglaubigung in einigen Fällen sinnvoll sein. Soll der Bevollmächtigte im Ernstfall auch Entscheidungen zu Bankgeschäften treffen, verlangen manche Banken eine Beglaubigung oder eine separate Bankvollmacht, die von beiden Beteiligten unterschrieben wird. Andernfalls kann das Unternehmen den Zugriff auf Konten verweigern. Um solche Problem zu vermeiden, sollten sich Vorsorgeinteressierte beim Geldinstitut über die notwendigen Formalitäten informieren, rät Stiftung Warentest.

Achtung: Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig. Denn selbst bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Partner nicht automatisch bevollmächtigt. Gibt es kein offizielles Dokument bezüglich des Stellvertreters, stellt der Staat einen Betreuer, der die Entscheidungen trifft.

Was gibt es bei der Vorsorgevollmacht zu beachten?

Menschen, die eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchten, sollten sich vorab mit ihrem gewünschten Bevollmächtigten darüber unterhalten, damit dieser weiß, welche Verantwortung auf ihn zukommt. In dem Dokument lassen sich auch mehrere Stellvertreter festlegen, sodass nicht eine Person die Entscheidungen allein treffen muss.

Darüber hinaus ist es wichtig, in der Vollmacht möglichst genau zu beschreiben, worüber der Bevollmächtige entscheiden soll. Darf er beispielsweise die Briefe des Patienten lesen, einen Mietvertrag kündigen oder sich um die Versicherungen des Patienten kümmern? Hinsichtlich gesundheitlicher Fragen ist es zudem hilfreich, in der Vorsorgevollmacht die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Ist dies nicht der Fall, können dem Stellvertreter wichtige Informationen vorenthalten werden.

Tipp: Wer beim Formulieren der Vorsorgevollmacht unsicher ist, kann sich rechtliche Unterstützung holen. Oftmals übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür. Je nach Tarif gibt es allerdings bestimmte Bedingungen für die Zahlung. Daher ist es ratsam, die jeweiligen Leistungen vor Vertragsabschluss zu überprüfen und mit anderen Tarifen zu vergleichen, damit die Versicherung im Ernstfall auch zahlt.