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Wechsel der Kfz-Versicherung dank Sonderkündigung jetzt noch möglich

Die Hochsaison für einen Wechsel der Autoversicherung ist für viele Fahrer seit Kurzem vorbei. Mit dem Sonderkündigungsrecht können Versicherte jedoch auch jetzt noch zu einem anderen Anbieter gehen. Das ist beispielsweise möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht hat. Doch bei der Sonderkündigung der Kfz-Versicherung gibt es einiges zu beachten.

  • Nachdem die reguläre Kündigungsfrist bei der Autoversicherung für viele Fahrer verstrichen ist, können sie nur noch mit einer Sonderkündigung wechseln.
  • Fahrer dürfen ihre Kfz-Versicherung beispielsweise außerordentlich kündigen, wenn der alte Anbieter die Beiträge erhöht.

Mit dem Sonderkündigungsrecht können Autofahrer die Kfz-Versicherung jederzeit innerhalb eines Monats wechseln. Das gilt unter anderem, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen anzuheben. Sobald das Unternehmen Versicherte schriftlich über den Kostenanstieg informiert hat, haben diese vier Wochen Zeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Haben Fahrer beispielsweise am 30. November die Nachricht über ihre Beitragsanpassung erhalten, können sie bis zum 28. Dezember kündigen, um ab 1. Februar 2022 beim neuen Anbieter versichert zu sein.

Neben Beitragsanpassungen dürfen Fahrzeughalter die Kfz-Versicherung ebenfalls außerordentlich kündigen, wenn sie ihr Auto wechseln oder es zu einem Schaden gekommen ist. Kaufen sich Fahrer einen neuen Wagen, können sie ihren alten Vertrag beenden und zu einem neuen Anbieter gehen. Nach einem Unfall beziehungsweise nachdem der Versicherer einen Schaden reguliert hat, können beide Seiten kündigen.

Fahrer, die nach einem Umzug in eine teurere Regionalklasse fallen, haben dagegen keine Chance auf ein Sonderkündigungsrecht. Dieses bekommen sie auch nicht, wenn sie nach einem Schaden in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Kfz-Versicherung: Bei Sonderkündigung frühzeitig neuen Tarif wählen

Wer die Kfz-Versicherung mithilfe einer Sonderkündigung wechseln will, muss innerhalb der vierwöchigen Frist nicht nur kündigen, sondern auch einen neuen Anbieter finden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Ohne eine schriftliche Zusage des künftigen Versicherers ist die Kündigung daher unwirksam.

Doch bei der Suche nach einem neuen Kfz-Versicherer ist die Auswahl an Tarifen groß. Autofahrer können sich zwischen mehreren Hundert Angeboten entscheiden. Dabei sollten sie jedoch nicht nur die Beiträge im Blick haben, sondern auch auf umfangreiche Leistungen achten. Diesbezüglich hat die Ratingagentur Franke und Bornberg in einem Kfz-Versicherung Test Angebote unter die Lupe genommen. Etwa jeder dritte Tarif schneidet dabei mit der Bestnote ab.

Sonderkündigung bei der Kfz-Versicherung: Auf das Kleingedruckte achten

Bei vielen Autofahrern dürfte die Nachricht über steigende Beiträge zu den Hauptgründen zählen, die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Doch nicht immer ist eine Preisanpassung direkt erkennbar. Fahrzeughalter bekommen in der Regel im November oder Dezember ein Schreiben mit der Jahresrechnung ihres Versicherers. Darin sind sowohl die anfallenden Kosten als auch die jeweiligen Rabatte aufgelistet. Diese werden in der Regel direkt miteinander verrechnet.

Oft zahlen Versicherte beispielsweise durch einen größeren Schadenfreiheitsrabatt oder eine bessere Typklasse insgesamt weniger als im Vorjahr. Denn die Rabatte gleichen die Kostensteigerung aus, sodass auf den ersten Blick kein Grund zur Beschwerde besteht. Um hier nicht in die Falle zu tappen, sollten Fahrer in dem Brief unbedingt auf den Grundbeitrag achten. Ist dieser im Vergleich höher als bisher, hat der Versicherer an der Preisschraube gedreht und Versicherte haben damit ein Sonderkündigungsrecht.